Entscheidungsvorlage - FB 56/0062/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, Richtlinien für die Vergabe der bereit gestellten Mittel zu erarbeiten.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Unter dem Datum des 03.02.2021 hat die CDU-Fraktion den als Anlage beigefügten Ratsantrag gestellt. Er verfolgt das Ziel, dass finanzschwache Bürger*innen bei der Anschaffung von digitalen Endgeräten sowie dem Erwerb der zu deren Betrieb notwendigen Kenntnisse finanziell unterstützt werden.

 

Aufgrund des gemeinsamen Beschlussvorschlags der im Rat vertretenen Fraktionen vom 22.02.2021 hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in seiner Sitzung vom 25.02.2021 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für die Maßnahme „Fonds zur Förderung der Digitalisierung von Bedürftigen“ einmalig für das Jahr 2021 Mittel in Höhe von 200.000 Euro beschlossen.

 

r die digitale Ausstattung von Schüler*innen zur Teilnahme am Homeschooling werden vom JobCenter und vom Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration bis zu 350 Euro pro Schüler*in als Zuschuss gewährt. Ein Zuschuss von 350 Euro ist nicht in jedem Einzelfall erforderlich, jedoch sollten Kosten von 300 Euro pro Einzelfall zu Grunde gelegt werden.

Durch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können somit ca. 700 Einzelpersonen mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden.

 

Zu den finanzschwachen Bürgerinnen und Bürgern in der Stadt Aachen gehören alle Leistungsempfänger*innen nach dem SGB II (ca. 13.000 Bedarfsgemeinschaften) und alle Leistungsempfänger*innen nach dem SGB XII (ca. 5.000 Leistungsberechtigte). Da nur einem Bruchteil dieser Personen ein Angebot gemacht werden könnte, ist es notwendig, den berechtigten Personenkreis einzuschränken.

 

Die Mehrzahl der Leistungsberechtigten nach dem SGB II ist im Besitz eines Smartphones, welches die Nutzung von digitalen Angeboten ermöglicht. Die Leistungsberechtigten nach dem SGB XII sind älter als 65 Jahre oder erwerbsunfähig. Gerade ältere Menschen verfügen oft nicht über digitale Endgeräte bzw. können diese nicht richtig einsetzten.

 

Auf Grund der begrenzte Haushaltsmittel und dem größeren Bedarf bei Leistungsberechtigten nach dem SGB XII schlägt die Verwaltung vor, Fördermittel zunächst älteren Leistungsberechtigten zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Richtlinien zur Vergabe würden dem Ausschuss in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt werden.           

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2021 ist im Haushalt 2021 unter dem PSP-Element  4-050101-941-3 ein Betrag in Höhe von 200.000 Euro für die Maßnahme „Fonds zur Förderung der Digitalisierung von Bedürftigen“ eingeplant.

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme r den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme r die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  ber 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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