Entscheidungsvorlage - A 61/0020/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung Bebauungsplan Nr. 718 - Gewerbegebiet Oberforstbach -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez.III / A 61/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Anhörung/Empfehlung
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10.11.2004
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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01.12.2004
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Bezirksvertretung
Aachen Kornelimünster / Walheim
Die
Bezirksvertretung Aachen -Kornelimünster / Walheim nimmt den Bericht der
Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 718 - Gewerbegebiet Oberforstbach - zur Kenntnis.
Sie
stellt fest, dass aus bezirklicher Sicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet
werden kann und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Einleitung des
Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Planungsausschuss
Der
Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des
Bebauungsplan Nr. 718 -
Gewerbegebiet Oberforstbach - zur Kenntnis und stellt fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet
werden kann.
Er
beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB
sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr.
718 - Gewerbegebiet Oberforstbach-.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der
Verfahrensbereich des Bebauungsplanes Nr. 718 -Gewerbegebiet Oberforstbach- ist
in der Anlage dargestellt.
Er
wird von dem sich kurz vor dem Satzungsbeschluss befindenden Bebauungsplan Nr.
842 -Oberforstbach Süd- überlagert
und kann deshalb aufgehoben werden.
Auf eine
vorgezogene Bürgerbeteiligung kann verzichtet werden, da sich die Aufhebung des
Bebauungsplanes
Nr. 718 -Gewerbegebiet Oberforstbach gem. § 3(1) nur unwesentlich auf das
Plangebiet auswirkt.
Von
daher empfiehlt die Verwaltung, den Bebauungsplan Nr. 718 aufzuheben und den
aufzuhebenden Bebauungsplan gemäß § 3(2)
BauGB öffentlich auszulegen.
Die
Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes ist der Vorlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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207,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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163,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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81,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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80,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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82,8 kB
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