Entscheidungsvorlage - A 61/0020/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Bezirksvertretung Aachen Kornelimünster / Walheim

Die Bezirksvertretung Aachen -Kornelimünster / Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 718  - Gewerbegebiet Oberforstbach - zur Kenntnis.

Sie stellt fest, dass aus bezirklicher Sicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1  BauGB verzichtet werden kann und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

 

 

Planungsausschuss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplan Nr. 718  - Gewerbegebiet Oberforstbach - zur Kenntnis und stellt fest, dass  auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1  BauGB verzichtet werden kann.

Er beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 718 - Gewerbegebiet Oberforstbach-.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Verfahrensbereich des Bebauungsplanes Nr. 718 -Gewerbegebiet Oberforstbach- ist in der Anlage dargestellt.

Er wird von dem sich kurz vor dem Satzungsbeschluss befindenden Bebauungsplan Nr. 842 -Oberforstbach Süd-  überlagert und kann deshalb aufgehoben werden.          

 

 

Auf eine vorgezogene Bürgerbeteiligung kann verzichtet werden, da sich die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 718 -Gewerbegebiet Oberforstbach gem. § 3(1) nur unwesentlich auf das Plangebiet auswirkt.

 

Von daher empfiehlt die Verwaltung, den Bebauungsplan Nr. 718 aufzuheben und den aufzuhebenden Bebauungsplan gemäß § 3(2)  BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

Die Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes ist der Vorlage beigefügt.

 

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Anlagen

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