Entscheidungsvorlage - AVV/0012/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale Beirat des AVV für die Stadt Aachen nimmt den Bericht über die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zur kurzfristigen Tarifanpassung und die damit verbundenen Auswirkungen zur Kenntnis. Er beauftragt die AVV GmbH in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung, über etwaige Kulanzregelungen hinaus 

-          die Möglichkeit einer Aussetzung der bereits für den 01.07.2021 beschlossenen Preiserhöhung für das Monats-Ticket Erwachsene City XL, die Monatskarte Preisstufe 1C und die Monatskarte Preisstufe 1C im ABO zu prüfen,

-          eine Beschlussfassung der Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 25.06.2021 zu bewirken und die entsprechende Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.

Weiterhin empfiehlt der Beirat, die Mindereinnahmen und die durch die vertriebliche Umsetzung entstehenden Aufwendungen aus den im Haushalt der Stadt Aachen bereitgestellten Mitteln auszugleichen.

 

Darüber hinaus wird die AVV GmbH beauftragt, die Möglichkeit für

-          eine Öffnung des aktivTickets (Aktiv-Abo) für Rentner*innen unter 60 Jahren und

-          eine Senkung des Preises für das Mobil-Ticket (für die StädteRegion Aachen) auf 26 Euro / Monat

und dessen Finanzierung zu prüfen und im Weiteren zu berichten.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:


Ansätze zur Tarifgestaltung im AVV vor dem Hintergrund aktueller Anträge

 

Die Fraktionen im Rat der Stadt Aachen haben in unterschiedlicher Zusammensetzung zum 1.3.2021 Anträge zur

 

       Absenkung des Mobil-Ticket-Preises (für die StädteRegion Aachen) und zur

       Öffnung des aktivTickets (Aktiv-Abo) für Rentner*innen unter 60 Jahren

 

mit der Bitte um Behandlung und Vorlage zur AVV-Zweckverbandsversammlung vorgelegt, siehe Anlagen 1 und 2.

 

Noch weitreichender hat sich der Rat der Stadt Aachen bei der Verabschiedung des Haushaltes 2021 in seiner Sitzung am 24.03.2021 unisono dazu geäußert, die Fahrpreise für den öffentlichen Personennahverkehr nicht zu erhöhen und anteilig die Fahrpreise für School&Fun-Tickets und Sozialtickets zu erstatten (AZ-Berichterstattung vom 25.03.2021).

 

Dazu wurden im Haushalt der Stadt Aachen erstmals Finanzmittel für tarifbedingte Leistungen der ASEAG in Höhe von insgesamt 2,189 Mio. € für die Mittelfristplanung bis 2024 beim PSP-Element 4-120201-954-5 eingebracht. Diese Summe enthält neben den Beiträgen für die Aussetzung der ÖPNV-Preiserhöhungen auch Teilsummen für die Maßnahmen Schnellbusse Nord-/Südkreis und ÖPNV-Linienerweiterungen, nicht aber für eine Anpassung des School&Fun-Tickets, die im Produkt der Beteiligungsverwaltung enthalten ist.

 

Aktuelle Situation

Die Anpassung des AVV-Verbundtarifs für das Jahr 2021 wurde bereits in 2019 durch die Verbandsversammlung des Zweckverband AVV beschlossen und sollte ursprünglich zum  01.01.2021 wirksam werden. Zur Weitergabe der im Klimapaket 2020 beschlossenen Mehrwertsteuerabsenkung an die ÖPNV-Kunden wurde die Anpassung auf den 01.07.2021 verschoben.

Für die gesamte Tarifanpassung wurden - auf der Grundlage entsprechender Beratungsergebnisse in den vier regionalen AVV-Beiräten - alle relevanten Beschlüsse von der für die Fortentwicklung des Verbundtarifs qua Satzung zuständigen ZV-Versammlung des AVV gefasst und von der Bezirksregierung Köln bereits genehmigt.

Die vertriebliche Umsetzung in sämtlichen Verkaufskanälen aller betreffenden ÖSPV- und SPNV-Verkehrsunternehmen ist zwischenzeitlich weitestgehend erfolgt.

 

Eine im Vergleich zum übrigen AVV-Gebiet uneinheitliche Entwicklung des allgemeinen Tarifangebots allein im Gebiet der Stadt Aachen ist vor dem Hintergrund der Notwendigkeit eines einheitlichen Verbundtarifes nicht umsetzbar. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass sich im Falle einer tatsächlichen verbundweiten Umsetzung weitergehende wirtschaftliche und organisatorische Auswirkungen auf Dritte ergeben.

Auf Basis der Verkaufszahlen 2019 ergeben sich aus der bereits beschlossenen Tarifmaßnahme rund zwei Millionen Euro Mehreinnahmen p.a. für die Verkehrsunternehmen und die erlösverantwortlichen Aufgabenträger im gesamten Verbund. Dabei beschränken sich diese Auswirkungen nicht auf das laufende Jahr, sondern haben darüber hinaus einen nachhaltigen Effekt auch auf die künftige Erlössituation der – durch die Corona-Situation nachfrageseitig ohnehin geschwächten – Verkehrsunternehmen und damit auf die künftige Finanzierung des gesamten Verbundverkehrs. Bei einer Abkehr von den gemeinsam durch alle Verbandsmitglieder beschlossenen Tarifplanungen sind daher ggf. entsprechende Regressansprüche der jeweils betroffenen erlösverantwortlichen Verkehrsunternehmen bzw. Aufgabenträger im AVV ebenso zu berücksichtigen.

 

Vor diesem Hintergrund ist eine kurzfristige Aussetzung der bereits beschlossenen Tarifanpassung bedauerlicherweise nicht durchführbar. Die AVV GmbH und die Stadtverwaltung haben daher nach praktikablen Möglichkeiten im Sinne der politisch geäußerten und grundsätzlich zu begrüßenden Wünsche zur Attraktivierung des ÖPNV gesucht und die folgenden Vorschläge erarbeitet:

 

Kurzfristige Maßnahmen für die Stadt Aachen

Bei den zum 01.07.2021 beschlossenen Tarifanpassungen wurde die Anhebung im Einzelticket (Erwachsene/Kinder) inkl. City-XL Ticket Aachen bereits ausgenommen.

Weitere kurzfristige Maßnahmen können aufgrund der begrenzten Zuständigkeit des regionalen Beirates nur mit formaler Beschlussfassung der Verbandsversammlung und nur für abgrenzbare Tarifangebote (mit räumlicher Gültigkeit nur für das Stadtgebiet Aachen) alleinig beschlossen und realisiert werden. Dazu zählen:

 

       Die  Aussetzung der Tarifanpassung zum 01.07.2021 für Aachener Monatskarten

  1. Monats-Ticket Erwachsene City-XL: 41,50 Euro (zum 01.07.21 beschlossen: 42,30 Euro)
  2. Monatskarte Preisstufe 1C: 72,50 Euro (zum 01.07.21 beschlossen: 73,90 Euro)
  3. Monatskarte Preisstufe 1C im ABO: 61,26 Euro (zum 01.07.21 beschlossen: 62,03 Euro)

 

       Die Übernahme des hälftigen Preises der P+R-Tickets Tivoli [neuer Vorschlag Stadt]

 

Zur Umsetzung (A-C) bedarf es nunmehr sowohl eines sehr zeitnahen Abstimmungsprozesses durch die AVV GmbH mit den Verkehrsunternehmen (ÖSPV und SPNV) und erlösverantwortlichen Aufgabenträgern als auch einer entsprechenden Beschlussfassung in der Verbandsversammlung des Zweckverband AVV sowie der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln.

 

Weiterhin sind die Mindereinnahmen und die durch die vertriebliche Umsetzung entstehenden Aufwendungen abzuschätzen und aus den im Haushalt der Stadt Aachen bereitgestellten Mitteln auszugleichen.

 

In Bezug auf die vorliegenden Anträge zum Mobil-Ticket und Aktiv-Abo besteht vor dem Hintergrund der Wechselwirkungen zu den benachbarten Aufgabenträgern und Verbünden im Übrigen ebenfalls weitergehender Abstimmungs- und Prüfbedarf. Die Verbundgesellschaft wird sich in diesem Zusammenhang mit den Beteiligten abstimmen und zu gegebener Zeit über die Ergebnisse berichten.

 

Die Verbundgesellschaft empfiehlt in diesem Kontext, weitergehende Überlegungen zur zukünftigen tariflichen Gestaltung grundsätzlich im Lichte der bis zur Sommerpause vorliegenden Ergebnisse des von den Aufgabenträgern und der Verbundgesellschaft in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Stärkung des ÖPNV im AVV anzustellen.

 

Nicht zuletzt gilt es, die bereits angestoßenen Entwicklungen zur Einführung des eTarif in NRW und AVV zum 01.12.2021 und die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie im Bereich Tarif und Vertrieb in die Überlegungen mit einzubeziehen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...