Entscheidungsvorlage - 0010/ A 61/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklung des Bereiches Stolberger Straße / Elsassstraße im Stadtbezirk Aachen-Mittehier: Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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10.11.2004
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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01.12.2004
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte
empfiehlt dem Planungsausschuss, gemäß ' 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung einer
geordneten städtebaulichen Entwicklung die Aufstellung des Bebauungsplanes
Stolberger Straße / Elsassstraße für das Umfeld der Kreuzung von Stolberger
Straße und Elsassstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss beschließt
gemäß ' 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung einer
geordneten städtebaulichen Entwicklung die Aufstellung des Bebauungsplanes
Stolberger Straße / Elsasstraße für das Umfeld der Kreuzung von Stolberger
Straße und Elsassstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Entwicklung des Bereiches Stolberger
Straße / Elsassstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss für
einen Bebauungsplan
Die Umsetzung des seit dem 28.05.1998
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 804 wurde während der letzten Jahre
verhindert, da ein gewerblich genutztes Grundstück in zentraler Lage
(Stolberger Straße 172) nicht für andere Nutzungen zur Verfügung stand.
Inzwischen hat sich die Situation geändert: der Gewerbebetrieb wurde aufgegeben
und der Eigentümer hat Verkaufsbereitschaft signalisiert. Allerdings konnte die
Fläche aufgrund der Haushaltssperre nicht von der Stadt Aachen erworben werden.
Im Laufe der letzten Jahre haben
sich die Planungsziele wesentlich geändert, insbesondere im Zusammenhang mit
der Rahmenplanung für den Stadtteil Aachen-Ost von 2002. Darüber hinaus wurden
durch einige bauliche Veränderungen inzwischen auch Tatsachen geschaffen, so
dass die Umsetzung des Bebauungsplanes in der derzeit vorliegenden Form nicht
mehr weiter verfolgt wird. Statt dessen soll ein neuer Bebauungsplan
aufgestellt werden, der über den alten Geltungsbereich hinaus auch Flächen
nördlich der Stolberger Straße umfasst. Diese liegen im Bereich des Bebauungsplanes
Nr. 517, dessen Festsetzungen in dem betroffenen Bereich überlagert werden
sollen.
Die Erweiterung des Plangebietes
verfolgt das Ziel der städtebaulichen Neuordnung für das gesamte Umfeld des
Kreuzungsbereiches Stolberger Straße / Elsasstraße. Der Bereich markiert den
Übergang zwischen dem dicht bebauten, überwiegend durch Wohnnutzung geprägten
Bereich des Ostviertels und dem angrenzenden, vor allem durch großflächige
Einzelhandelsbetriebe bestimmten Gewerbegebiet. Heute ist dieser Übergang sehr
abrupt, was dazu führt, dass die beiden Bereiche ineinander übergehen. Es fehlt
ein baulicher Abschluss des Ostviertels bzw. aus der anderen Richtung
betrachtet, ein definierter Stadteingang. Durch den Bau des Begegnungszentrums
der Kulturen auf der nordöstlichen Seite des Knotens sowie eine - eher
langfristig umsetzbare - Neuordnung des gegenüberliegenden Bereiches soll
dieses Defizit behoben werden.
Schule für Lernbehinderte am
Kennedypark
Der Bebauungsplan 804 sah eine
Umstrukturierung des Schulgeländes vor, da der Flächenzuschnitt sehr ungünstig
ist. Als in 2002 im Rahmen der Stadtteilerneuerung Aachen-Ost Fördermittel für
die Umgestaltung des Schulhofes bewilligt wurden, sollte die im Bebauungsplan
festgesetzte Erweiterungsfläche aus dem Grundstück Stolberger Straße 172
erworben werde. Dies war - wie bereits ausgeführt - nicht möglich. Weil nicht
absehbar war, ob und wann eine Lösung gefunden werden kann und die Fördermittel
gleichzeitig innerhalb eines vorgegeben Zeitrahmens verausgabt werden müssen,
wurde die Schulhofumgestaltung entsprechend der heutigen Flächenverfügbarkeit
durchgeführt. Die Umsetzung ist mittlerweile fast abgeschlossen. Daher soll im
Bebauungsplan der tatsächliche Flächenzuschnitt einschließlich einer kleinen
Erweiterung in Richtung Kennedypark festgesetzt werden.
Nordöstlich angrenzender Bereich
Auf dem nun verfügbaren Grundstück
Stolberger Straße 172 ist - entsprechend der Nutzung in der Umgebung -
Wohnbebauung vorgesehen. Im Unterschied zum Bebauungsplan 804 soll dafür ein
Bebauungsvorschlag entwickelt werden, der ausschließlich dieses Grundstück
umfasst. Die Realisierung soll durch einen privaten Investor erfolgen. Im
Rahmen der Neukonzeption soll eine Lösung zur gemeinschaftlichen Unterbringung
der erforderlichen Stellplätze des neuen sowie der benachbarten Gebäude
gefunden werden. Ziel ist der Wegfall der vorhandenen Garagenreihe an der
Stolberger Straße, die keine städtebaulich angemessene Bebauung darstellt.
Begegnungszentrum der Kulturen
Der türkisch-islamische Kulturverein
Aachen hat vor inzwischen fast 20 Jahren ein ehemaliges Tankstellengelände
erworben. Seither sind in Teilen der alten Gebäude (u.a. einer alten
Kfz-Reparaturhalle) sowie teilweise auch in Baucontainern die Moschee mit den erforderlichen
Nebenräumen, ein Café, ein Büro- sowie zwei Besprechungsräume und ein Laden mit
türkischen Lebensmitteln untergebracht. Unterrichts- und Freizeiträume befinden
sich im Keller. Dieses Provisorium befindet sich in einem schlechten baulichen
Zustand. Außerdem erfüllt das Gebäude bei weitem nicht die Bedürfnisse des
Vereins.
Der Verein hat im letzten Jahr ein
Konzept für den Neubau eines Begegnungszentrums vorgelegt, das von einem
Vereinsmitglied entwickelt wurde. Darin sind neben den Räumen für religiöse
Zwecke auch Kurs- und Sporträume, ein großer Saal, Einzelhandels- und
Gastronomieflächen sowie Studentenwohnungen vorgesehen. Außer der Moschee
sollen die genannten Flächen allen Bewohnern des Viertels zur Verfügung
gestellt werden. Ein Ziel des Vereins ist die Verbesserung der Integration ins
Viertel.
Der Entwurf wurde im September 2003
einem Kreis von ca. 30 Personen vorgestellt, der sich zusammensetzte aus Vertretern der Fraktionen, der
Stadtteilkonferenzen und verschiedener Einrichtungen aus dem Viertel, der
Architekten- und Planerverbände, der anderen Glaubensgemeinschaften sowie
Verwaltung und Verein. Die Planungsüberlegungen des Vereines wurden einhellig
begrüßt, insbesondere das Angebot an Räumen für soziale und kulturelle
Nutzungen. Gleichzeitig wurde von allen Beteiligten der konkrete Entwurf
abgelehnt: das Gebäude ist zu groß dimensioniert, die Architektursprache
widerspricht dem integrativen Ansatz des Zentrums, es gibt planungs- sowie
bauordnungsrechtliche Probleme und zuletzt wird befürchtet, dass die
Unterhaltungskosten für das geplante Bauvolumen nicht dauerhaft durch
Mieteinnahmen refinanziert werden können. Im Ergebnis wurde festgehalten, dass
es sinnvoll ist, einen Wettbewerb oder eine Mehrfachbeauftragung auszuloben, um
diese anspruchsvolle Bauaufgabe zu lösen. Neben der hohen architektonischen
Qualität, die auf diesem Wege gesichert werden soll, kann durch dieses
Verfahren auch eine größere Transparenz und damit auch Akzeptanz in der
Bevölkerung erreicht werden.
Das Bauvolumen des vom Verein
vorgelegten Konzeptes umfasst eine Nutzfläche von ca. 16.000 m5. Es wird davon ausgegangen, dass
maximal ein Drittel davon 1. an dieser Stelle städtebaulich vertretbar und 2.
für den Verein finanzierbar ist. Zu klären ist die Frage der Höhe, insbesondere
im Anschluss an die bestehende, benachbarte Bebauung. Da das Grundstück sehr
klein ist, gleichzeitig aber eine große städtische Fläche angrenzt (die derzeit
als Parkplatz genutzt wird), ist es denkbar, Teile davon für das
Begegnungszentrum zu nutzen. Der Verein legt großen Wert auf den Bau eines
Minaretts. Die Stadt Aachen lehnt dies nicht grundsätzlich ab. Eine Zustimmung
hängt jedoch ab von Lage, Höhe sowie Architektursprache.
Derzeit ruhen die Gespräche zwischen
Verwaltung und Verein, da der Verein aus Gründen der Finanzierung den Bau des
Zentrums zeitlich zurückgestellt hat. Gleichzeitig wurde die Stadt Aachen
gebeten, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die spätere Realisierung
zu schaffen. Diesem Wunsch soll durch den neuen Bebauungsplan Rechnung getragen
werden. Die Konzeption für diesen Bereich soll in enger Abstimmung mit dem
Verein entwickelt werden.
`Stolberger PlatzA
Der verbleibende Teil der
städtischen Fläche soll als Platz gestaltet werden, der zum einen den Vorplatz
des Begegnungszentrums bildet, zum anderen aber auch die Verbindung zum
Ostviertel herstellen soll. Da dieser Abschnitt der Stolberger Straße reine
Anliegerfunktion hat, sind verkehrsberuhigende Maßnahmen möglich. Der Bereich
könnte - ähnlich wie der Markt - als überfahrbarer Platz mit einer schmalen
Furt für den Pkw-Verkehr gestaltet werden. Im Unterschied zum Markt soll es
jedoch keine Beschränkungen für die Befahrbarkeit geben, lediglich die maximal
zulässige Geschwindigkeit sollte reduziert werden. Für die Platzgestaltung
können Stadterneuerungsmittel beantragt werden.
Aus diesen Förderungsmitteln kann
bereits in Kürze der anschließende, östliche Teil der Stolberger Straße
umgestaltet werden. Die überdimensionierte Fahrbahn wird auf den erforderlichen
Querschnitt reduziert. In den Seitenbereichen wird das Parken neu geordnet, die
Stellplätze werden durch Baumpflanzungen unterteilt.
Bereich nordwestlich der Kreuzung
Insbesondere in diesem Bereich soll
das eingangs erläuterte Ziel, einen definierten Übergang zwischen Wohn- und
Gewerbebereich zu schaffen, umgesetzt werden. Anders als beim Begegnungszentrum
sind hier jedoch keine Bauabsichten der betroffenen Eigentümer bekannt, so dass
eine Umsetzung hier eher mittel- bis langfristig machbar ist.
Verbesserung der fußläufigen
Erreichbarkeit
Im Zusammenhang mit der Neubebauung
sollen die Wegebeziehungen im Viertel verbessert werden. Dies umfasst
insbesondere die fußläufige Verbindung zwischen den beiden Schulen - Schule am
Kennedypark und Geschwister-Scholl-Gymnasium - und dem Kennedypark. Der Weg
könnte als Verlängerung des heute als Sackgasse endenden Fußweges in die
Kleingartenanlage gebaut werden. Die Umsetzung soll ohne größere Eingriffe
erfolgen, am besten gekoppelt an einen Besitzerwechsel bei dem betroffenen
Garten. Aus Sicherheitsgründen sollte der Weg nur tagsüber geöffnet werden.
Aufgrund der damit erreichten
Verbesserungen sowohl für die fußläufige Erreichbarkeit der o.g. Einrichtungen,
als auch für den Kennedypark, der dann nicht mehr als `SackgasseA endet, hält die Verwaltung diese
Maßnahme für sinnvoll.
Ausschluss von Einzelhandel
Das Plangebiet ist aufgrund der Nähe
zum Stadtteilzentrum Elsasstraße / Elsassplatz einerseits und den großflächigen
Märkten der nördlichen Elsasstraße andererseits für die Ansiedlung von
Nahversorgungsangeboten nicht geeignet. Einzelhandel soll daher im
Bebauungsplan ausgeschlossen werden. Eine Ausnahme bildet der nordwestliche
Bereich, in dem - wie bereits heute vorhanden - nicht innenstadtrelevanter
Einzelhandel zugelassen werden soll.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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