Kenntnisnahme - FB 20/0036/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt den von der Stadtkämmerin aufgestellten und von der Oberbürgermeisterin bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 116 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen.

Der Gesamtabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage des Konzerns Stadt Aachen vermitteln.

 

Der Gesamtabschluss besteht aus

- der Gesamtbilanz,

- der Gesamtergebnisrechnung und

- dem Gesamtanhang.

 

Darüber hinaus sind dem Gesamtabschluss gemäß § 49 Abs. 2 GemHVO ein Lagebericht und ein Be-teiligungsbericht sowie gemäß § 47 GemHVO ein Verbindlichkeitenspiegel beizufügen. Des Weiteren ist dem Gesamtanhang gemäß § 51 GemHVO eine Kapitalflussrechnung unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 2 (DRS 2) in der vom Bundesministerium der Justiz nach § 342 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches bekannt gemachten Form hinzuzufügen.

 

Der Gesamtabschluss wurde durch die Stadtkämmerin aufgestellt und durch die Oberbürgermeisterin gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW i. V. m. § 116 Abs. 8 GO NRW bestätigt.

 

Der Gesamtabschluss des Jahres 2017 ist der letzte Gesamtabschluss, welcher wie die vorherigen Abschlüsse seit 2011 – entsprechend des Beschlusses des Rats der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 27.02.2019 – auf der Grundlage der Erleichterungen des „Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstel-lung kommunaler Gesamtabschlüsse“, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GV.NRW.S.759), erstellt wurde. Demnach sind gemäß § 1 die Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis 2017 der Aufsichtsbehörde in der vom/von der Oberbürgermeister/-in bestätigten und vom Rat zur Kenntnis genommenen Entwurfsfassung erst im Rahmen der Anzeige des geprüften Gesamtabschlusses 2018 vorzulegen. Aus diesem Grund ist die Kenntnisnahme des beigefügten Gesamtabschlusses 2017 im Entwurf ausreichend.

 

Wie auch im Rahmen der Aufstellung des ersten Gesamtabschlusses, wird zur Aufarbeitung der rück-ständigen Gesamtabschlüsse in weitem Maße auf eine externe Beratung und Unterstützung durch die regio iT zurückgegriffen.

 

 

 

 

 

 

 

Der vorliegende Gesamtabschluss 2017 der Stadt Aachen schließt mit folgenden Eckwerten ab:

Die Gesamtergebnisrechnung weist für das Jahr 2017 einen Fehlbetrag in Höhe von 15.464.094,27 € aus.

 

Der im Gesamtabschluss 2017 ausgewiesene Fehlbetrag wird im Folgejahr - analog zum Einzelab-schluss - mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Die Ausgleichsrücklage wurde bereits im Gesamt-abschluss 2013 mit der Verrechnung des anteiligen Jahresfehlbetrages 2012 vollständig aufgezehrt.

 

Die Bilanzsumme der Gesamtbilanz beläuft sich auf 3.507.698.467,63 €.

 

Das Eigenkapital beträgt 503.992.665,12 €.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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