Entscheidungsvorlage - FB 01/0099/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aachen vom 15.12.1995 in der Fassung des 18. Nachtrages zur Hauptsatzung der Stadt Aachen vom 19. Mai 2021.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die derzeitige Regelung in § 17 (Beigeordnete) sieht in Absatz 1 eine  Höchstzahl der Beigeordnetenstellen vor (höchstens 7). Nach der herrschenden Meinung in den Kommentierungen zur Gemeindeordnung NRW ist aber die exakte Anzahl der Beigeordnetenstellen in der Hauptsatzung festzulegen. Zur rechtlichen Absicherung der Anzahl der Beigeordnetenstellen wird dieser Passus geändert. 

 

Die durch den 18. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Aachen vom 15.12.1995 erarbeitete Änderung ist mit entsprechender Anmerkung in der synoptischen Darstellung kenntlich gemacht. Ein Auszug aus der Kommentierung von Rehn-Cronauge zu § 71 der Gemeindeordnung NRW ist beigefügt.
 

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Anlagen

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