Entscheidungsvorlage - FB 11/0032/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling wird mit Wirkung vom 20. Oktober 2021 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren zur Beigeordneten für Dezernat II Finanzen, Recht und Ordnung unter gleichzeitiger Bestellung zur Stadtkämmerin und der Beibehaltung der allgemeinen Vertretung der Oberbürgermeisterin (Stadtdirektorin) wiedergewählt. 
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die zweite achtjährige Amtszeit von Frau Stadtkämmerin und Stadtdirektorin Annekathrin Grehling endet mit Ablauf des 19.10.2021. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine zweite Wiederwahl von Frau Grehling liegen vor.

§ 71 Abs. 5 GO NRW regelt die Wiederwahl der Beigeordneten. § 71 Abs. 5 GO NRW verpflichtet hauptamtliche Beigeordnete, eine (erste und) zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Wahlzeit wiedergewählt werden. Über die Wiederwahl darf frühestens sechs Monate vor Ablauf der Wahlzeit der/des Beigeordneten entschieden werden.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen:

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aufgrund der zweiten Wiederwahl zur Beigeordneten unter gleichzeitiger Bestellung zur Stadtkämmerin und der Beibehaltung der allgemeinen Vertretung der Oberbürgermeisterin (Stadtdirektorin) in Höhe der gesetzlich zustehenden Dienstbezüge nach Besoldungsgruppe B 6 LBesO B NRW und der Gewährung einer Aufwandsentschädigung nach der Eingruppierungsverordnung.

Die derzeitige Besoldung wird beibehalten.

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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