Entscheidungsvorlage - FB 11/0032/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Zweite Wiederwahl von Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling zur Beigeordneten für Dezernat II Finanzen, Recht und Ordnung unter gleichzeitiger Bestellung zur Stadtkämmerin
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Verfasst von:
- Frau Gouders
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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19.05.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling wird mit Wirkung vom 20. Oktober 2021 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren zur Beigeordneten für Dezernat II Finanzen, Recht und Ordnung unter gleichzeitiger Bestellung zur Stadtkämmerin und der Beibehaltung der allgemeinen Vertretung der Oberbürgermeisterin (Stadtdirektorin) wiedergewählt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die zweite achtjährige Amtszeit von Frau Stadtkämmerin und Stadtdirektorin Annekathrin Grehling endet mit Ablauf des 19.10.2021. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine zweite Wiederwahl von Frau Grehling liegen vor.
§ 71 Abs. 5 GO NRW regelt die Wiederwahl der Beigeordneten. § 71 Abs. 5 GO NRW verpflichtet hauptamtliche Beigeordnete, eine (erste und) zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Wahlzeit wiedergewählt werden. Über die Wiederwahl darf frühestens sechs Monate vor Ablauf der Wahlzeit der/des Beigeordneten entschieden werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aufgrund der zweiten Wiederwahl zur Beigeordneten unter gleichzeitiger Bestellung zur Stadtkämmerin und der Beibehaltung der allgemeinen Vertretung der Oberbürgermeisterin (Stadtdirektorin) in Höhe der gesetzlich zustehenden Dienstbezüge nach Besoldungsgruppe B 6 LBesO B NRW und der Gewährung einer Aufwandsentschädigung nach der Eingruppierungsverordnung.
Die derzeitige Besoldung wird beibehalten.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |