Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 20/0043/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 80.954,17 € bei der Haushaltsstelle 1.56000.67300.5 "Erstattung an Schulverband Städteregion Aachen für Personalkosten Hallenwarte" im Haushaltsjahr 2005 zu erteilen.

 

 

Grehling

 

 

Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 80.954,17 € bei der Haushaltsstelle 1.56000.67300.5 "Erstattung an Schulverband Städteregion Aachen für Personalkosten Hallenwarte" im Haushaltsjahr 2005.

 

 

Dr. Linden

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Im August 2005 wurde zwischen dem Schulverband in der StädteRegion Aachen und dem Gebäudemanagement der Stadt Aachen ein Mietvertrag über die Schulgebäude

- der Käthe-Kollwitz-Schule, Bayernallee 2 – 6

- des Paul-Julius-Reuter -Berufskollegs, Beeckstr. 23 – 25 und Beeckstr. 26 - 30

- des Berufskollegs für Wirtschaft und Verwaltung, Lothringerstr. 10–10a u. Beeckstr. 15-17

- des Beruskollegs für Gestaltung und Technik, Neuköllner Str. 15 und

- der Mies-van-der Rohe-Schule, Neuköllner Str. 17

abgeschlossen.  Das Mietverhältnis begann am 1.1.2005.

Die an den o.a. Schulen liegenden Sport-, Turn- und Gymnastikhallen wurden allerdings nicht an den Schulverband in der StädteRegion Aachen vermietet. Es wurde vereinbart, dass die Mieten und Nebenkosten für diese Hallen dem Schulverband in der StädteRegion Aachen entsprechend dem Verhältnis seiner Nutzungsstunden zu den Gesamtnutzungsstunden dieser Sportstätten in Rechnung gestellt werden.

Allerdings ist hierzu ebenfalls vertraglich festgelegt, dass die o.a. Mietregelung ohne Berücksichtigung der Personalkosten  für die Hallenwarte erfolgt.

Hallenwarte gibt es nur in den zwei Sporthallen Neuköllner Str. und in der Sporthalle Bayernallee. Es handelt sich hierbei um Mitarbeiter, die  nachmittags und abends  im Trainingsbetrieb des Vereinssportes, sowie am Wochenende bei Sportveranstaltungen ihren Dienst verrichten. Sie sind in den Schulverband in der StädteRegion Aachen übergeleitet worden. In den anderen Sportstätten, die sich an den o.a. Schulen befinden, ist jeweils den Sportvereinen die Schlüsselgewalt übertragen worden.

 

Die Personalkosten für die Hallenwarte wurden bis einschließlich des Jahres 2004 im Bereich des Schulamtes innerhalb des Sammelnachweises 1 im Unterabschnitt 24000 -Berufskollegs- etatisiert. Ab dem 1.1.2005 ist diese Position entfallen Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen sind die durch den Schulverband in der StädteRegion Aachen vorgeleisteten Kosten nunmehr zu erstatten. Sinnvoll erscheint, die hierfür erforderlichen Mittel im Unterabschnitt 5600 -Eigene Sportstätten- zu veranschlagen, da die Personalkosten für die Hallenwarte ursächlich dem Vereinssport zuzuordnen sind.

 

Für das Jahr 2005 hat der Schulverband in der StädteRegion Aachen mitgeteilt, dass insgesamt vorgeleistete Personalkosten für die Hallenwarte in den o.a. Sporthallen in Höhe von 80.954,17 €

entstanden sind, die entsprechend der vertraglichen Regelung erstattet werden müssen. Der Betrag wurde zunächst aus Sammelnachweismitteln an den Schulverband gezahlt und ist nunmehr durch Umbuchung der neuen Haushaltsstelle zuzuordnen. Um diese Reduzierung wird eine zusätzliche Belastung des Sammelnachweises 1 vermieden.

Für das Jahr 2006 ist mit Personalkosten für Hallenwarte in etwa gleicher Höhe zu rechnen. Die Einplanung des Betrages  in Höhe von 81.000,00 € ist im Haushaltsjahr 2006 vorgesehen.

 

Da es sich bei dem Betrag von 80.954,17 € um erhebliche Ausgaben im Sinne des § 82 GO.NW. handelt, ist vor deren Genehmigung die Zustimmung des Rates der Stadt einzuholen.

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von 80.954,17 € im Verwaltungshaushalt im Haushaltsjahr 2005 ergeben.

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren ergeben sich in Höhe von 81.000,00 €.

 

 

Loading...