Kenntnisnahme - AVV/0013/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zur aktuellen Corona-Situation / ÖPNV-Rettungsschirm 2021 (AVV)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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17.06.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die anhaltende pandemische Lage und die damit verbundenen Einschränkungen und Vorgaben stellen alle Akteure im ÖPNV weiterhin vor große Herausforderungen. Während die Fahrzeugauslastung flächendeckend noch deutlich unterhalb der üblichen Fahrgastzahlen liegt, sind die Verkehrsunternehmen – nicht zuletzt mit Blick auf die Einhaltung der Abstandsregeln – zugleich aufgefordert, das Verkehrsangebot weitgehend unverändert auf dem regulären Niveau fortzuführen. Die wegbrechenden Einnahmen bei annähernd unverändert hohen Kosten führen für die Verkehrsunternehmen bzw. Aufgabenträger anhaltend zu massiven wirtschaftlichen Auswirkungen.
Aktuell werden auf Bundes- und Landesebene weiterhin die Möglichkeiten geprüft, eine dem ÖPNV-Rettungsschirm für 2020 vergleichbare Unterstützung der Verkehrsunternehmen und erlösverantwortlichen Aufgabenträger auch für das laufende Kalenderjahr zu gewähren. Die Verbundgesellschaft steht sowohl diesbezüglich als auch mit Blick auf aktuelle Entwicklungen etwa bezüglich behördlicher Vorgaben weiterhin mit Ansprechpartnern auf der Landesebene einerseits als auch im Rahmen bundesweiter Verbandsarbeit im Austausch.
Bereits seit einem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 26.02.2021 besteht auf Länderebene Einvernehmen darüber, dass die durch die Corona-Pandemie bedingten Einnahmeausfälle auch im Jahr 2021 auszugleichen sein werden, um Angebotseinschränkungen durch die Abbestellung von Leistungen im ÖPNV zu vermeiden. Der für das Jahr 2021 bundesweit zu erwartende Schaden wird seitens des VDV mit rd. 3,6 Mrd. Euro prognostiziert. Zum Abschluss einer weiteren Verkehrsministerkonferenz am 16.04.2021 appellierten die Verkehrsminister der Länder an die Bundesregierung, den ÖPNV-Rettungsschirm 2021 mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 1 Mrd. Euro zu unterstützen. Das Bundeskabinett hat sich am 13.05.2021 auf weitere Bundeshilfen geeinigt. (Über die weitere Entwicklung in Bezug auf die Beteiligung der Länder wird im Rahmen der Sitzung aktuell berichtet.)
Für den ÖPNV-Rettungsschirm des Jahres 2020 waren seitens des Bundes 2,5 Mrd. Euro bereitgestellt worden. Daran hatte der Bund die Erwartung geknüpft, dass die Länder gemeinsam einen Betrag in gleicher Höhe bereitstellen. Da nach heutigem Stand von den seitens des Bundes bereitgestellten Mitteln noch Restmittel vorhanden sind, besteht – vor dem Hintergrund der jeweils hälftig vereinbarten Kostentragung durch Bund und Länder – derzeit u.a. Klärungsbedarf hinsichtlich der Verwendung bzw. Aufstockung der Bundesmittel. Eine Entscheidung hinsichtlich des ÖPNV-Rettungsschirms für das Jahr 2021 ist nach derzeitiger Einschätzung für etwa Ende Mai 2021 zu erwarten. (Nach den zum Zeitpunkt des Vorlagenversands aktuell vorliegenden Informationen hat das vorgenannte Spitzengespräch auf Bundesebene ersten Meldungen zufolge zu einer Verständigung im Sinne der ÖPNV-Branche geführt. Über die weitere Entwicklung in Bezug auf die Beteiligung der Länder wird im Rahmen der Sitzung aktuell berichtet.)
Die als Grundlage für eine Verteilung entsprechender Fördermittel für das Jahr 2021 erforderliche Richtlinie befindet sich nach Informationen der Verbundgesellschaft seitens des NRW-Verkehrsministeriums aktuell bereits in Vorbereitung. Die Verkehrsunternehmen wurden im Hinblick auf eine Beantragung von Mitteln für das laufende Kalenderjahr gebeten, der Verbundgesellschaft bei Bedarf kurzfristig aktuelle Daten zur Entwicklung ihrer Fahrausweisverkäufe zur Verfügung zu stellen.
Neben den aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen sind vor allem auch die mittel- und langfristigen Auswirkungen der Pandemie auf den Nahverkehr in die Betrachtung einzubeziehen. Allerdings ist derzeit noch kaum absehbar, wie sich das Nutzungsverhalten der Fahrgäste künftig ggf. wieder erholen bzw. weiterentwickeln wird. Bedenklich erscheint in diesem Zusammenhang die Erkenntnis, dass zwischenzeitlich auch im Segment der Abonnements eine rückläufige Entwicklung zu verzeichnen ist. Über geeignete Marketing-kampagnen hinaus wird die insbesondere auch im Gelegenheitsverkehr erforderliche Fahrgastrückgewinnung u. a. durch tarifliche Angebote zu prüfen sein.
Im Hinblick auf die Diskussion darüber, inwieweit die im ÖPNV eingesetzten Fahrzeuge selbst Corona-Hotspots darstellen, sei darauf hingewiesen, dass nach den Ergebnissen der bislang zu dieser Frage vorliegenden Studien davon auszugehen ist, dass die in den Fahrzeugen des ÖPNV gegebene Aerosolbelastung keine überdurchschnittliche Ansteckungsgefahr erwarten lässt. (Dies belegen verschiedene Studien u.a. die aktuelle vom VDV und verschiedenen Bundesländern beauftragte Studie der Charité.)
Mit dem Ziel, den Fahrgästen künftig die für das notwendige „Social Distancing“ erforderlichen Informationen zur aktuellen Auslastung von Fahrzeugen im ÖPNV zur Verfügung stellen zu können, ist im Übrigen geplant, die Fahrplanauskunftssysteme in NRW mit Unterstützung durch das NRW-Verkehrsministerium zeitnah um entsprechende Informationen (Füll-, Auslastungs- bzw. Belegungsgrade) zu erweitern. Diesbezüglich wurden durch alle NRW-Verbünde bereits entsprechende Finanzierungsanträge beim Land NRW gestellt. Im ersten Schritt werden entsprechende Auslastungsprognosen für den SPNV realisiert, diese können bzw. sollen perspektivisch auch auf den ÖPNV ausgerollt werden. Auf der Basis einer engen Zusammenarbeit mit dem Nachbarverbund VRS soll eine NVR-weite konsistente SPNV-Auslastungsprognose sichergestellt werden. Die Umsetzung der SPNV-Auslastungsinformationen in der AVV-Fahrplanauskunft wird noch in diesem Jahr angestrebt.
Vor dem Hintergrund der aufgezeigten Entwicklungen gilt es, die seitens der Verbundgesellschaft in Kooperation mit den im Verbund tätigen Unternehmen bereits vor der Pandemie angestoßenen Projekte und Maßnahmen intensiv weiter zu verfolgen mit dem Ziel, den ÖPNV nachhaltig zu attraktivieren und damit einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende zu leisten.