Kenntnisnahme - AVV/0014/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen

 

stimmt den Konkretisierungen zum eTarif AVV im beschriebenen Umfang zu. Darüber hinaus nimmt der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen die Ausführungen zur Überführungsstrategie und dem weiteren Vorgehen zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Im Rahmen der vergangenen Sitzungen des AVV-Beirates der Stadt Aachen wurde bereits umfassend über die Umsetzung und geplante Einführung des eTarif AVV zum 01.12.2021 berichtet und die Preisparameter und Grundlagen der Tarifbildung zur Beschlussempfehlung an den Zweckverband AVV verabschiedet.

 

Tarif

Nachdem im Rahmen der Verbandsversammlung des Zweckverband AVV am 24.03.2021 bereits die Preisparameter zum eTarif AVV beschlossen wurden, hat sich die Verbundgesellschaft gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen im AVV weiterführend mit den Details zum eTarif befasst. Hierbei wurden die Sachstände der Diskussionen auf NRW-Ebene fortlaufend zurückgekoppelt. Im Sinne der Einheitlichkeit und der technischen Einfachheit einigte man sich darauf, dass die für den eTarif NRW definierten Parameter, wie nachfolgend aufgeführt, für den eTarif AVV für den Beginn ebenfalls zur Anwendung kommen sollen. Im Detail gilt dies für die folgenden im LAK Nahverkehr am 23.03.2021 beschlossenen Unteraspekte.

 

Fahrtunterbrechungsdauer (Definition einer Fahrt)

Es wird in der Einführungsphase keine Fahrtunterbrechungsdauer definiert. Fahrgäste können somit im Rahmen einer Fahrt diese beliebig lange unterbrechen. Allerdings gilt

der Beschluss aus dem Zweckverband AVV am 24.03.2021, dass der Grundpreis nach 180 Minuten erneut zu berechnen ist, auch weiterhin.

 

Rund- und Rückfahrten (Definition einer Fahrt)

Analog zum konventionellen Tarif sollen auch im eTarif von Fahrgästen unternommene Rund- und Rückfahrten entsprechend bepreist werden. Hierzu sollen Rund- und Rückfahrten (innerhalb eines Check-in/Check-out-Vorgangs) systemseitig ermittelt und als zwei Fahrten mit jeweils eigenem Grund- und Arbeitspreis bepreist werden. Als erste Fahrt gilt für den Arbeitspreis die Luftliniendistanz von der Starthaltestelle bis zur Haltestelle mit dem am weitesten entfernten Umstieg. Als zweite Fahrt gilt für den Arbeitspreis die Luftliniendistanz von der Haltestelle mit dem am weitesten entfernten Umstieg bis zur Zielhaltestelle.

 

Systemseitig als Rück- bzw. Rundfahrten definiert und automatisiert erkannt werden Fahrten mit identischer Start- und Zielhaltestelle und Fahrten mit einem deutlichen Umweg.

 

Die Regelungen gelten für den Start des eTarifs. Es wird zeitnah und fortlaufend anhand der dann vorliegenden Daten überprüft, ob die Regelungen das Nutzungsverhalten der Fahrgäste angemessen widerspiegeln oder ob eine Anpassung der Regelungen erforderlich ist.

 

Preisdeckel-Logik

Im AVV wurde der 24-Stunden-Preisdeckel nach Beschluss des Zweckverband AVV am 24.03.2021 auf 19,00 Euro festgelegt. Der 24-Stundenzeitraum dieses 24-Stunden-Preisdeckels beginnt grundsätzlich mit der ersten Fahrt nach einem abgeschlossenen 24-Stundenzeitraum. Damit eine Fahrt zum 24-Stundenzeitraum gezählt wird, muss sie innerhalb der 24 Stunden begonnen und beendet werden. Wird die Fahrt nicht innerhalb des 24-Stundenzeitraums beendet, gilt diese als erste Fahrt eines neuen 24-Stundenzeitraums.

 

Dies gilt auch für den Fall, dass Fahrten aufgrund von Betriebsstörungen, entgegen der Fahrplanauskunft, erst nach dem Ende des 24-Stundenzeitraums beendet werden. Eine Differenzierung zwischen regionalem und NRW-weitem 24-Stundenzeitraum erfolgt nicht.

 

Umgang mit nicht beendeten/ nicht abgerechneten Fahrten

Werden Fahrten nicht beendet, wird der NRW-Preisdeckel in Rechnung gestellt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Ausdifferenzierung der Fälle nach missbräuchlichem Verhalten (Folge: Erhöhtes Beförderungsentgelt) und unverschuldeten Fällen differenziert.

 

1. Klasse-Nutzung

In der Verbandsversammlung des Zweckverband AVV vom 24.03.2021 wurde folgender Beschluss für Fahrten in der 1. Klasse getroffen: Fahrten in der 1. Klasse sollen mit dem eTarif von Beginn an ermöglicht werden; die Tarifierung soll idealerweise NRW-weit einer einheitlichen Logik folgen. Die Erarbeitung erfolgt somit auf NRW-Ebene.

 

Es wurden nun in NRW folgende Ansätze zur Tarifierung von Fahrten in der 1. Klasse definiert:

  • Preis: +50% auf den Regelpreis
  • Preisdeckel: +50% auf Regelpreisdeckel, sobald im laufenden 24-Stundenzeitraum eine Fahrt in der 1. Klasse durchgeführt wurde

 

Anzahl von Zubuchungen

Nicht begrenzt für Kinder- und Fahrradzubuchungen. Auf 10 Personen begrenzt bei Erwachsenenzubuchungen.

 

Überführungsstrategie

In der Verbandsversammlung des Zweckverband AVV am 24.03.2021 wurde beschlossen, eine mehrjährige Überführungsstrategie zu erarbeiten, um das Risiko von Einnahmenverlusten während des Parallelbetriebs von eTarif und Flächenzonentarif zu minimieren. Im Rahmen dieser Überführungsstrategie sollen Push- und Pull-Maßnahmen zur Anwendung kommen, um den Großteil der Fahrgäste des Gelegenheitsverkehrs möglichst schnell in den eTarif zu überführen, sodass der kilometerbasierte Tarif die bestehende auf Flächenzonen basierende Tarifsystematik im Bartarif perspektivisch vollständig ablösen kann. Dies gilt im Weiteren auch für die teilweise eingeführten oder in Diskussion stehenden kommunal subventionierten City-Tarife.

 

Die Verbundgesellschaft und Verkehrsunternehmen im AVV befassen sich weiterhin intensiv mit der Ausgestaltung dieser Überführungsstrategie. Im Mittelpunkt der Diskussionen stehen dabei die Fahrgäste und die Überlegung, wie die Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt werden können, um den eTarif für die Fahrgäste besonders attraktiv zu gestalten. Zusätzlich befasst man sich in diesem Zusammenhang gemeinsam mit der Fragestellung, welche Finanzierungsmöglichkeiten für eine attraktive Preisgestaltung zur Verfügung stehen.

 

Weiteres Vorgehen

Der Beschluss zur Überführungsstrategie soll im dritten Gremienblock (Verbandsversammlung des Zweckverband AVV am 24.11.2021), vor Einführung des eTarif AVV am 01.12.2021, getroffen werden. Die Verbundgesellschaft und die Verkehrsunternehmen im AVV werden im Hinblick auf die hohe Relevanz der Thematik in Vorbereitung für den Beschluss zur eTarif-Überführungsstrategie die angestrebte Strategie hierbei umfassend darstellen und erläutern.

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