Kenntnisnahme - AVV/0016/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen

 

stimmt der Einführung des JobTicket NRW zum 01.01.2022 im beschriebenen Umfang zu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Infolge von Nachfragen von verschiedenen Unternehmen, insbesondere mit Standorten in mehreren Verbünden in NRW, soll zum 01.01.2022 das JobTicket NRW eingeführt werden. Im Landesarbeitskreis NRW wurden die folgenden Beschlüsse zur Einführung und zur Bezeichnung getroffen:

 

LAK-Beschluss 04/2021: Der LAK Nahverkehr NRW beschließt zum 01.01.2022 die Einführung des SchönesJahrTicket NRW Abo im Großkundenmodell gemäß dem vorliegenden Konzept. Nach zwei Jahren soll eine Revision durchgeführt werden, um aus der Marktreaktion ggf. Änderungsbedarf ableiten zu können. Das KCM wird beauftragt, hierzu ein Zustimmungsverfahren einzuleiten. Das KCM wird gebeten, den Entwurf des Mustervertrags zu finalisieren und den Partnern bis zum 31.03.2021 zur Verfügung zu stellen.

 

LAK-Beschluss 05/2021: Der LAK Nahverkehr NRW beschließt, das Ticket mit dem Arbeitstitel „SchönesJahrTicket NRW Abo – Großkundenmodell“ in Zukunft „JobTicket NRW“ zu nennen.

 

Im Wesentlichen gestaltet sich das JobTicket NRW wie folgt:

  • Basis: SchönesJahrTicket NRW, 10% Rabatt (zu Beginn gerundet)
  • In 2 Varianten erhältlich

­      MIT regionalem Job-Ticket (ersetzt das Job-Ticket AVV für die beantragenden Mitarbeiter)

­      OHNE regionales Job-Ticket (Abnahme von mind. 5 JobTicket NRW)

  • Fakultative Abnahme
  • Erhältlich für die 2. und 1. Klasse
  • Persönliche Tickets
  • Reguläre Mitnahme von einer Person über 14 Jahre und von bis zu 3 Kindern ab 6 bis einschließlich 14 Jahren montags bis freitags ab 19 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages und samstags, sonntags sowie an Feiertagen ganztägig

 

Details zu dem Konzept sind der Anlage zu entnehmen.

 

Nach zwei Jahren soll eine Revision durchgeführt werden, um aus der Marktreaktion ggf. Änderungsbedarf ableiten zu können.

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Anlagen

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