Entscheidungsvorlage - FB 61/0142/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

-          Entwicklung eines Wohngebietes mit Geschosswohnungsbau mit anteiligem öffentlich gefördertem Wohnraum

-          Unterbringung einer Kindertagesstätte

-          Verdichtete Bebauung unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Vorgaben des Klimaschutzes und der Klimaanpassung

-          Schaffung einer öffentlichen Wegeverbindung vom Moscheeplatz zu den Grünflächen an der Breslauer Straße

-          Schaffung einer baulichen Raumkante entlang der Elsassstraße bzw. des Moscheeplatzes

die Aufstellung des Bebauungsplanes für den Planbereich - Elsassstraße/Moscheeplatz - im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen. Sie empfiehlt gleichzeitig dem Planungsausschuss, den Aufstellungsbeschluss vom 01.12.2004 aufzuheben.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.  

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

-          Entwicklung eines Wohngebietes mit Geschosswohnungsbau mit anteiligem öffentlich gefördertem Wohnraum

-          Unterbringung einer Kindertagesstätte

-          Verdichtete Bebauung unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Vorgaben des Klimaschutzes und der Klimaanpassung

-          Schaffung einer öffentlichen Wegeverbindung vom Moscheeplatz zu den Grünflächen an der Breslauer Straße

-          Schaffung einer baulichen Raumkante entlang der Elsassstraße bzw. des Moscheeplatzes.

die Aufstellung des Bebauungsplanes für den Planbereich – Elsassstraße / Moscheeplatz - im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Er beschließt gleichzeitig, den Aufstellungsbeschluss A 166 vom 01.12.2004 aufzuheben.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Elsassstraße / Moscheeplatz

 

hier: Aufstellungsbeschluss und Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 166

 

  1. Bisherige Beschlusslage / Bestehendes Planungsrecht

Der Planbereich liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 517, der 1977 rechtskräftig wurde. Er setzt für den Bereich an der Elsassstraße ein Gewerbegebiet und an der Stolberger Straße ein Mischgebiet fest.

Der Aufstellungseschluss A 166 wurde am 01.12.2004 gefasst für den gesamten Bereich rund um die Kreuzung Stolberger Straße / Elsassstraße. Dieser formuliert auf Grundlage der Rahmenplanung Aachen-Ost allgemeine Ziele zur Neuordnung des Bereichs. Es geht insbesondere um die Schaffung eines definierten Übergangs zwischen dem durch dichte Wohnbebauung geprägten Ostviertel und den nördlich angrenzenden Flächen mit großflächigen Einzelhandelsbetrieben.

 

Innerhalb dieses Bereiches wurde eine Mehrfachbeauftragung für den Neubau der Yunus Emre Moschee 2006 durchgeführt und nachfolgend der Bebauungsplan Nr. 903 aufgestellt, der am 08.04.2010 rechtskräftig wurde.

 

Ende 2010 / Anfang 2011 wurde der Wettbewerb "Neues Wohnen im Ostviertel" ausgelobt, ein Realisierungswettbewerb für die Fläche der gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft Gewoge und ein Ideenwettbewerb für den gewerblichen Bereich (Autoteilebetrieb etc.). Das Wohnungsbauprojekt der Gewoge wurde abgeschlossen und der Neubau für die Moschee erfolgte. Der „Moscheeplatz“ wurde angelegt. Für die heutige Gewerbefläche sah der Wettbewerbsentwurf eine Entwicklung eines verdichteten Geschosswohnungsbaus vor. Die kompakte Bauweise sollte Schutz vor Verkehrslärm von Süden und Gewerbelärm von Norden erreichen. Eine Durchwegung sollte den öffentlichen Platz mit den Grünflächen im Norden verbinden. Der Flächennutzungsplan Aachen*2030 stellt den Planbereich zwischenzeitlich als Gemischte Baufläche dar.

 

Das bauliche Pendant auf der Nordseite des Platzes fehlt bis heute. Der städtebauliche Missstand in Form eines untergenutzten Grundstücks mit eingeschossigen Gewerbehallen bleibt und wird durch die attraktive Bebauung und die neue Gestaltung des Platzes verstärkt. 2016 wurde ein erster Versuch eines Investors gestartet, ein Wohnungsbauprojekt auf dem Gewerbegrundstück umzusetzen. Der Investor hat sich jedoch in den Folgejahre zurückgezogen. Seit 2019 ist eine weitere Planungsidee für ein Wohnungsbauprojekt mit einem hohen Anteil an gefördertem Wohnungsbau entstanden. Diese Planungsabsicht soll durch den neuen Aufstellungsbeschluss unterstützt werden.

Die Straßenrandbebauung an der Stolberger Straße soll erhalten bleiben und das Gewerbegrundstück an der Stolberger Straße (Autovermietung) in Richtung Wohnungsbau nachverdichtet werden.

 

  1. Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)

Der Aufstellungsbeschluss soll zum einen die Ergebnisse des Wettbewerbs „Neues Wohnen im Ostviertel“ von 2011 auf der nördlichen Seite des Moscheeplatzes umsetzen. Zum anderen sollen weitergehendere städtebauliche Ziele formuliert werden. Zu diesen gehört die Entwicklung eines Wohngebietes mit Geschosswohnungsbau mit anteiligem öffentlich gefördertem Wohnraum (mindestens 40 % und bis zu 70%). Ferner besteht die Absicht, eine fünf-gruppige Kindertagesstätte zu realisieren. Die Bebauung soll in verdichteter Form erfolgen, um möglichst viel Wohnraum zu schaffen und um mit Flächen im Innenbereich sparsam umzugehen. Dabei sind gleichzeitig die Vorgaben des Klimaschutzes und der Klimaanpassung zu berücksichtigen. Der Planbereich liegt laut Klimafolgenanpassungskonzept in einem innerstädtischen Belastungsgebiet. Ziel ist auch eine öffentliche Wegeverbindung vom Moscheeplatz zu den Grünflächen (Kleingärten, Spielplatz, Bolzplatz) an der Breslauer Straße. Die Wegeverbindung setzt sich zur Wohnbebauung auf der Südseite des Moscheeplatzes und zum Kennedypark fort. Städtebaulich ist eine bauliche Raumkante entlang der Elsassstraße bzw. des Moscheeplatzes wichtig, um einen räumlich gefassten Stadtraum als markanten Übergang zwischen dem Ostviertel und den angrenzenden Gewerbegebieten zu schaffen. Der Platz ist mit der vier- bis fünfgeschossigen Wohnbebauung im Süden und der Moschee bereits eingerahmt.

Vorgesehen ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gewerbe-Areal. Die Qualität der Architektur soll im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens außerdem durch ein konkurrierenden Verfahren gesichert werden.

 

  1. Klimanotstand

Die Auswirkungen der Planung auf das Klima und die Maßnahmen zur Klimaanpassung werden im Rahmen der Bauleitplanung geprüft und bewertet. Zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses sind diese noch nicht zu ermitteln.

Positiv zu bewerten ist die Lage im Innenbereich und die Wiedernutzung einer bereits versiegelten und baulich genutzten Fläche.

 

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, den Aufstellungsbeschluss für das Plangebiet Elsassstraße / Moscheeplatz im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu fassen. Gleichzeitig wird empfohlen, den Aufstellungsbeschluss A 166 vom 01.12.2004 aufzuheben. Die Ziele dieses Aufstellungsbeschlusses wurden größtenteils umgesetzt. Für die nicht umgesetzten Bereiche wird der neue Aufstellungsbeschluss gefasst.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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