Kenntnisnahme - FB 45/0085/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


In der Sitzung des Schulausschusses vom 20.08.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, zur Erweiterung der 4. Gesamtschule um vier Züge, die weitere Grundlagenklärung und die Leistungsphase 0 für hierfür notwendige bauliche Maßnahmen an den Schulstandorten Alkuinstraße und Heinzenstraße durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.

 

Aktuell hat die vierte Gesamtschule zwei Standorte: Sandkaulstraße (Sek. I) und Heinzenstraße (Sek. II). Das Erweitern um vier Züge kann durch die Integration des Standortes der auslaufend schließenden Realschule Alkuinstraße erfolgen. Demnach würden die Standorte Sandkaulstraße und Heinzenstraße jeweils für vier Züge der Klassen fünf bis acht und der Standort Alkuinstraße für acht Züge der Klassen neun bis zehn sowie für die Oberstufe mit Klassen elf bis dreizehn mit jeweils 100 SuS pro Jahrgang genutzt.

 

Sowohl an dem Standort Heinzenstraße als auch an dem Standort Alkuinstraße müssten umfangreiche Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen zu dem Anpassen an das Raumprogramm vorgenommen werden. Nach dem Aufstellen einer ersten groben Machbarkeitsuntersuchung beträgt die vorläufige Orientierungssumme für das Gesamt-Projekt ohne Kosten für die Turnhalle und ohne Kosten für eine Auslagerung/Interimslösungen 55.120.000,00 €. Hierin sind inkludiert 5,5 % aktivierte Eigenleistung E26 (Projektmanagement), 5 % Risiko (gern. FinMin NRW) und 40% Kostenvarianz für die Planungsunsicherheiten in diesem sehr frühen Betrachtungszeitraum (ohne jegliche Planung).

 

Ein vertiefender Input, der auf die Maßnahmen verweist, die bei der Konkretisierung des Vorhabens durchzuführen wären, erfolgt durch das Gebäudemanagement der Stadt Aachen in der Sitzung des Ausschusses.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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