Kenntnisnahme - FB 45/0085/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung der 4. Gesamtschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- FB 45/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
|
Kenntnisnahme
|
|
|
10.06.2021
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung des Schulausschusses vom 20.08.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, zur Erweiterung der 4. Gesamtschule um vier Züge, die weitere Grundlagenklärung und die Leistungsphase 0 für hierfür notwendige bauliche Maßnahmen an den Schulstandorten Alkuinstraße und Heinzenstraße durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.
Aktuell hat die vierte Gesamtschule zwei Standorte: Sandkaulstraße (Sek. I) und Heinzenstraße (Sek. II). Das Erweitern um vier Züge kann durch die Integration des Standortes der auslaufend schließenden Realschule Alkuinstraße erfolgen. Demnach würden die Standorte Sandkaulstraße und Heinzenstraße jeweils für vier Züge der Klassen fünf bis acht und der Standort Alkuinstraße für acht Züge der Klassen neun bis zehn sowie für die Oberstufe mit Klassen elf bis dreizehn mit jeweils 100 SuS pro Jahrgang genutzt.
Sowohl an dem Standort Heinzenstraße als auch an dem Standort Alkuinstraße müssten umfangreiche Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen zu dem Anpassen an das Raumprogramm vorgenommen werden. Nach dem Aufstellen einer ersten groben Machbarkeitsuntersuchung beträgt die vorläufige Orientierungssumme für das Gesamt-Projekt ohne Kosten für die Turnhalle und ohne Kosten für eine Auslagerung/Interimslösungen 55.120.000,00 €. Hierin sind inkludiert 5,5 % aktivierte Eigenleistung E26 (Projektmanagement), 5 % Risiko (gern. FinMin NRW) und 40% Kostenvarianz für die Planungsunsicherheiten in diesem sehr frühen Betrachtungszeitraum (ohne jegliche Planung).
Ein vertiefender Input, der auf die Maßnahmen verweist, die bei der Konkretisierung des Vorhabens durchzuführen wären, erfolgt durch das Gebäudemanagement der Stadt Aachen in der Sitzung des Ausschusses.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
4,3 MB
|