Entscheidungsvorlage - FB 45/0086/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung (ASW) nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung

  1. für die Maßnahme KGS Beeckstraße eine 0-Planung in Auftrag zu geben
  2. in einer der nächsten Ausschusssitzungen die zwischenzeitlich erarbeiteten 0-Planungen für die KGS Am Römerhof, GGS Richterich, KGS Auf der Hörn und GGS Am Höfling vorzustellen
  3. für die Montessori-Grundschule-Mataréstraße bis zur nächsten Sitzung ein erstes Konzept für die Baumaßnahme Schule/Wohnen vorzustellen.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Auftrag der Politik

Am 04.06.2020 wurde im Schulausschuss der Schulentwicklungsplan (SEP) für den Bereich der Primarstufe 2019 bis 2024 vorgelegt. Diese Planung berücksichtigt das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot, die Zügigkeiten, die Entwicklung des Schüleraufkommens, das Schulwahlverhalten der Eltern sowie den aktuellen Schulraumbestand der jeweiligen Schule. Bei der Aufstellung des SEPs Primar wurden die Schulen über ihre Schulkonferenzen beteiligt. Der Schulausschuss hat im Rahmen der Beschlussfassung des SEP-Primar die Verwaltung beauftragt, den von den Schulleitungen angemeldeten Raumbedarf zu bewerten und in ein Handlungskonzept inklusive Priorisierung zu überführen (vgl. Vorlage FB 45/0731/WP17).

Am 11.03.2021 wurde dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung (ASW) die durch die Verwaltung erstellte Flächenraumorientierung vorgestellt. Die Flächenraumorientierung soll als Maßstab für die Bewertung der Raumsituation in den Grundschulen dienen. Der Ausschuss erteilte daraufhin den Auftrag an die Verwaltung, auf Grundlage des vorgestellten Raumorientierungsrahmens und unter Einbindung des Gebäudemanagements und den erfolgten Rückmeldungen der Schulleitungen im Rahmen des SEP Primar eine schulindividuelle Bewertung der Raumsituation vorzunehmen (vgl. Vorlage FB 45/0043/WP18).

 

  1. Herangehensweise der Verwaltung

2.1. Definition des Bedarfes

Zur Definition des Bedarfes jeder einzelnen Schule wurde die o.g. und am 11.03.2021 beschlossene Flächenraumorientierung herangezogen.

Siehe Anlage 1 - Flächenraumorientierung 

Diese bildet den Rahmen für die erforderliche Anzahl an Räumen und Flächen in Abhängigkeit von der Zügigkeit der Schule. Dabei wurden die im SEP festgelegten Zügigkeiten zu Grunde gelegt. Zielsetzung ist nicht eine detaillierte und schulindividuelle Raumplanung. Vielmehr sollen mögliche bauliche größere Bedarfe im Grundsatz ermittelt werden. Eine detaillierte ggfls. schulindividuelle  Planung wird dann im Rahmen der Einzelmaßnahmen unter Einbezug der Schule, der Möglichkeiten der Gebäude und Liegenschaften und letztlich auch des vertretbaren Aufwands erarbeitet und unterliegt am Ende jeweils der politischen Entscheidung.

 

2.2. Ermittlung des Bestandes

Grundlage für die Ermittlung des Bestandes ist die im Fachbereich  geführte Raumbestandsdatei, in der alle Räume aufgeführt sind. Diese ist für jedes Schulgebäude, bei Bedarf unter Einbezug der jeweiligen Schulleitung und Hausmeister, anhand der Grundrisspläne überprüft und aktualisiert worden.

 

2.3. Ermittlung der Bilanz

Der Bedarf wurden dem Bestand jedes Schulstandortes gegenüberstellt. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit der multifunktionalen Nutzung in die Berechnung einbezogen. Dazu wurden ausschließlich die Mehrzweckräume und die Nachmittagsbetreuungsräume im Bestand doppelt gewertet, da sie sowohl vormittags als auch nachmittags genutzt werden können.  

Das Ergebnis liefert eine Bilanz in Bezug auf die Anzahl und die Flächen der Räume der 36 Grundschulen zzgl. 1 Teilstandortes. 

 

2.4. Priorisierung/ Festlegung der Reihenfolge

Hauptkriterium für eine hohe Priorisierung bildet die Raum/Flächenbilanz der Schule.

Darüber hinaus wurde ein besonderer Schwerpunkt auf die Mittagsverpflegung bzw. Mensasituation gelegt. Schulen, die über keine, zu kleine oder baulich schlechte Mensa im Untergeschoss verfügen und eine Aula/ Forum nicht als Ausweichort für die Mittagesverpflegung nutzen können, wurden in der Priorität hoch gesetzt.

 

Ebenfalls sind Informationen zu Aulen/ Foren in der Anlage dargestellt. Ein hier ausgewiesener Fehlbedarf führt jedoch nicht automatisch zu einer höheren Priorisierung. An insgesamt 14 Schulstandorten sind die Turnhallen soweit ertüchtigt, dass sie als sog. Versammlungsstätte light für größere schulische Veranstaltungen wie z. B. Einschulungsfeiern und Abschlussfeiern genutzt werden können. Dies gleicht evtl. vorhandene Unterdeckungen bei den Aulen/Foren aus.

 

Des Weiteren wurde vom Städtischen Gebäudemanagement ein möglicher  Sanierungsbedarf betrachtet. Dies stellt einen Überblick dar, ist aber nicht als tiefgehende Untersuchung des Bestandes zu werten. Dabei lag der Fokus auf den Schulbauten - nicht auf Turnhallen und Schwimmhallen.

Im Ergebnis ist hiernach für die Aula/Pausenhalle der Schule Beeckstraße sowie bei der Mensa der Schule Mataréstraße baufachlich dringender Handlungsbedarf gegeben, der Einfluss auf die Priorisierung genommen hat.

Darüber hinaus werden in allen Schulgebäuden aus energetischer Sicht wie auch aus Nutzungssicht in den kommenden Jahren diverse Maßnahmen an Hülle (Energetik) und auch Innenausbau (z.B. Akustik) aber auch in technischer Hinsicht (EDV-Infrastruktur, Beleuchtung, etc.) nötig werden.

Diese Maßnahmen werden im Rahmen von anstehenden Um-/Anbaumaßnahmen erfolgen, sofern sie sinnvoll in die Baumaßnahmen integriert werden können und /oder im Rahmen jährlicher Instandhaltungen / zukünftiger Schulreparaturprogramme durch E 26.

 

  1. Ergebnis (Anlage 2 - Priorisierung der Handlungsbedarfe)

Nach Einbezug aller vorgenannter Faktoren  wurden die einzelnen Grundschulen in eine Rangfolge/ Priorisierung gebracht.

 

Schulen mit einem  dringenden baulichen Handlungsbedarf, dies betrifft die Aula/Pausenhalle der KGS Beeckstraße und die Mensa der Montessori-Grundschule Mataréstraße , wurden bei der Rangfolge der Priorisierung besonders berücksichtigt.

Bei der Montessori-Grundschule-Mataréstraße sehen die bisherigen Planungen des Gebäudemanagements die Realisierung der erforderlichen Mensa (Küche, Speisesaal, Nebenräume) in einem erdgeschossigen Neubau auf dem Gelände neben der bestehenden Turnhalle vor.

Aus schulfachlicher Sicht wird aufgrund der aktuellen Flächensituation davon ausgegangen, dass ein großer Teil der relevanten Raumbedarfe im Bestand realisiert werden könnte. Dies ist bei Beauftragung der weiteren Planungen vorrangig zu prüfen. Sollten im Ergebnis zusätzliche Raumbedarfe bestehen, die nicht im Bestandsgebäude generiert werden können, sind diese im Rahmen des Neubaus zu berücksichtigen.

Bei einer mehrgeschossigen Bauweise des Neubaus können darüber hinausgehende Flächenpotentiale, wie ursprünglich vorgesehen, für Wohnungsbau genutzt werden.

 

Neben den zuvor genannten Schulen wurden ebenso die Schulen, für die bereits eine Planung vorliegt,  gesondert betrachtet, da bereits erhebliche zeitliche und finanzielle Ressourcen investiert wurden.

Dies betrifft die KGS Am Römerhof, die KGS Auf der Hörn, die GGS Am Höfling, die GGS Richterich und die Montessori-Grundschule Mataréstraße.

Bereits mit Vorlage (vgl. FB 45/0070/WP17) aus 2015 wurde u.a. für diese Schulen ein vorrangiger Handlungsbedarf (konkret: zusätzlicher Raumbedarf im Mensabereich) festgestellt und ein Konzept für eine Ausbauplanung politisch beschlossen. Zeitgleich wurden die o.g. Schulen auch im Rahmen dieser Vorlage über die Flächenraumorientierung als Schulen mit Handlungsbedarf kategorisiert. Eine niedrigere Priorisierung wäre daher weder wirtschaftlich noch zeitlich vertretbar.

 

 

       s. Anlage 2 - Priorisierung der Handlungsbedarfe

Für die in der Anlage unter den Nummern 1-15 aufgeführten Schulen wird seitens der Verwaltung Handlungsbedarf gesehen. An den weiteren, in der Anlage in alphabetischer Reihenfolge  aufgeführten Schulen werden aktuell keine größeren Baumaßnahmen gesehen.

Sofern räumliche Defizite über organisatorische Maßnahmen oder ggfs. kleinere bauliche Maßnahmen behoben werden können, kann dies in Abstimmung mit der Fachabteilung unabhängig von der vorgenommenen Reihenfolge und im Rahmen verfügbarer Mittel geprüft werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Planungskosten KGS Beeckstraße (5-030101-900-00100-992-2; 78650000)

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschrie-bener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

85.200

85.200

0

0

0

0

Ergebnis

-85.200

-85.200

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Planungskosten Flächenraumorientierung (1-030101-800-7; 52410000)

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschrie-bener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

200.000

200.000

0

0

0

0

Abschreibungen

-200.000

-200.000

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

Investiver Mittelbedarf wird sich erst nach den zu beschließenden und zu vertiefenden Planungen ergeben.

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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