Kenntnisnahme - FB 45/0090/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht Euregionales Medienzentrum
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- Dezernat IV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Kenntnisnahme
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10.06.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen, die StädteRegion Aachen und die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Ostbelgiens bilden im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung einen Medienverbund zur Versorgung des Gesamtgebiets mit didaktischen Medien sowie zur Bereitstellung von medienpädagogischen Dienstleistungen. Formale Trägerin des Euregionalen Medienzentrums ist die Stadt Aachen. Es wird als Organisationseinheit der Stadt mit Sitz im Depot Talstraße geführt.
Die aktuell geltende Vereinbarung wurde seitens der StädteRegion Aachen fristgerecht zum 31.12.2021 gekündigt. Die Vertragspartnerinnen Stadt und StädteRegion Aachen verhandeln derzeit über den Abschluss einer neuen Vereinbarung mit Wirkung ab 01.01.2022.
Mit dem Euregionalen Medienzentrum erfüllen die o.g. Vertragspartnerinnen für die Schulträger aus dem Einzugsgebiet die gesetzliche Verpflichtung nach § 79 Schulgesetz NRW, die Schulen mit didaktischen Medien für das Lernen zu versorgen. Über die Aufgabe der Versorgung mit didaktischen Medien hinaus ist das Euregionale Medienzentrum eine zentrale Institution für Beratung und Fortbildung sowie für vielfältige Mediendienstleistungen in der StädteRegion Aachen. Das Euregionale Medienzentrum arbeitet an der Schnittstelle zwischen Medienpädagogik, Medienausstattung sowie Medienentwicklungsplanung und fördert Medienbildung in vorschulischen, schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen. Das Euregionale Medienzentrum strebt ferner eine effektive Vernetzung mit kommunalen Bildungseinrichtungen an, um zentrale Bereiche der Medienbildung abzudecken und auf ein flächendeckendes Angebot hinzuarbeiten.
Im Rahmen der staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft bündelt die Einrichtung effektiv kommunale und Landesressourcen im Bereich der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Die medienpädagogische Beratung aller Einrichtungen im schulischen Umfeld erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften des Euregionalen Medienzentrums und den Medienberater*innen des Landes im Kompetenzteam der StädteRegion Aachen. Für die Lehrkräfte im Einzugsgebiet wird ein Fortbildungs- und Veranstaltungsprogramm gemeinsam entwickelt, organisiert und durchgeführt.
Die Weiterentwicklung des Euregionalen Medienzentrums soll gewährleisten, dass zukünftig stärker differenziert wird zwischen den Schulträgeraufgaben in der digitalen Ausstattung und Medientechnik (zu verorten bei den Schulträgern) und der medienpädagogischen Beratung und Fortbildung im eigentlichen Sinne durch das Euregionale Medienzentrum. Innerhalb der Stadtverwaltung Aachen soll das Euregionale Medienzentrum eine strukturelle Anbindung erhalten, die der Tatsache Rechnung trägt, dass die Dienstleistungen sich auch an Kindertagesstätten und außerschulische Bildungseinrichtungen richten.
Das bestehende Aufsichtsgremium des Euregionalen Medienzentrums wird um zwei Vertreter*innen aus den städteregionalen Kommunen erweitert.
Die Verwaltung wird den Ausschuss bei Abschluss der Verhandlungen zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und der organisatorischen Prozesse über den weiteren Fortgang unterrichten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |