Entscheidungsvorlage - FB 45/0089/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss

  1. die Gewährung eines zweckgebundenen freiwilligen Zuschusses an den Träger (pro futura) in Höhe von 164.672 € zu den Investitionskosten für die Erweiterung der Kita Schleswigstraße im Jahr 2022.
  2. die Verwaltung zu beauftragen, die erforderlichen Mittel für die Haushaltsplanung 2022ff. haushaltsneutral zu verlagern.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt

  1. die Gewährung eines zweckgebundenen freiwilligen Zuschuss an den Träger (pro futura) in Höhe von 164.672 € zu den Investitionskosten für die Erweiterung der Kita Schleswigstraße im Jahr 2022.
  2. die Verwaltung zu beauftragen, die erforderlichen Mittel für die Haushaltsplanung 2022ff. haushaltsneutral zu verlagern.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Der gemeinnützige Träger katholischer Tageseinrichtungen für Kinder GmbH pro futura betreibt derzeit u.a. die viergruppige Kita Schleswigstraße 3 (St. Fronleichnam) mit den nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz- KiBiz) geförderten Gruppenstrukturen 3x GF I und 1x GF III.

 

Aufgrund der im Jahr 2018 frei gewordenen Räumlichkeiten in dem Objekt Schleswigstraße 3 beabsichtigt pro futura die Herrichtung dieser Räumlichkeiten zwecks Erweiterung der Kita von vier auf insgesamt sechs Kita-Gruppen im Kita-Jahr 2022/2023. Durch die zwei neuen KiBiz geförderten Gruppen mit den Gruppenstrukturen 1x GF I und 1x GF II können voraussichtlich 16 neue U3- und 14 neue ü3-Plätze geschaffen werden.

Mit Vorlage vom 11.09.2018 (FB 45/0484/WP17) wurde bereits die Übernahme des Trägeranteils sowie die Gewährung eines einmaligen freiwilligen Zuschusses in Höhe von 110.328 Euro zu den anfallenden Investitionskosten durch die Stadt Aachen bewilligt.

 

Aufgrund fehlender Auslagerungsmöglichkeit für die Kita konnte der Erweiterungsbau bislang noch nicht begonnen werden. Aus diesem Grund wurde von Seiten des Trägers ein Konzept entwickelt, den Umbau im laufenden Betrieb umzusetzen, ohne eine Gefährdung der Kinder oder Störung des Betriebes der Kita. Eine Auslagerung und ggf. ein Shuttle der Kinder kann somit vermieden werden. Im Zuge der Umbauarbeiten können im Kindergartenjahr 2022/2023 zunächst keine neuen Kinder aufgenommen werden. Voraussichtlich Anfang 2023 könnte die sechsgruppige Kita den Betrieb aller Gruppen aufnehmen. Aufgrund der langen Planungs- und Genehmigungsphase in Verbindung mit der Entwicklung der Baupreise sowie der geänderten Landesbauordnung ist die Summe der benötigten Mittel um ca. 175.000 Euro gestiegen.

 

1.1. Antrag pro futura

Mit Schreiben vom 27.05.2021 beantragt pro futura die Gewährung eines weiteren freiwilligen Zuschusses in Höhe von 164.672,00 Euro zu den anfallenden Investitionskosten für das geplante Erweiterungsvorhaben durch die Stadt Aachen.

 

Der Antragsteller fasst die Finanzierung wie folgt zusammen:

Baukosten (Mitte Bauzeit September 2022):  1.185.000,00 Euro

Zuschuss Land:        810.000,00 Euro

Eigenleistung pro futura:       100.000,00 Euro

Übernahme Eigenleistung Stadt Aachen:     110.328,00 Euro

Finanzierungslücke:        164.672,00 Euro

 

Bei der hier dargestellten Finanzierungslücke handelt es sich um den Betrag, den pro futura jetzt zusätzlich bei der Stadt Aachen beantragt.

 

1.2. Situation in Sozialraum 3

Die Kita Schleswigstraße 3 liegt im Sozialraum 3 (Ostviertel/ Rothe Erde), der sich aktuell als Sozialraum mit einem der größten Ausbaubedarfe sowohl im U3- als auch im ü3-Bereich auszeichnet: Für das Kita-Jahr 2021/ 2022 verzeichnet der Sozialraum eine Versorgungsquote von 39,74 % für Kinder unter drei Jahren und von 77,82 % für Kinder über drei Jahren. Hierin berücksichtigt sind bereits die beiden geplanten zusätzlichen Kita-Gruppen in der Schleswigstraße 3. Um einem Absinken der Versorgungsquoten entgegen zu wirken, wird die Realisierung der beiden Gruppen dringend befürwortet.

 

  1. Finanzierung

In der mittelfristigen Haushaltsplanung sind für die Gewährung von Zuschüssen an freie Träger in 2022 bei 5-060101-900-00300-300-4; 78180000 Mittel in Höhe von 172.600 € eingeplant, welche jedoch bereits vollständig für andere Maßnahmen verplant sind. Daher sind die Mittel im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2022ff neu anzumelden. Deckung hierfür erfolgt aus 5-060101-900-00100-991-5 "Um- und Anbauten städt Kitas U3", SK 78650000.

 

Die Gewährung des Baukostenzuschusses ist mit einer Gegenleistungsverpflichtung von 20 Jahren zu versehen. Aufgrund der Neuanmeldung der Mittel sind bislang keine konsumtiven Folgekosten hierfür hinterlegt. Die Folgekosten belaufen sich je Kita-Jahr auf einen Betrag in Höhe von rund 8.234 Euro. Die konsumtiven Folgekosten werden gedeckt aus 4-060101-981-4, SK 52410000.

 

Insoweit die zunächst auf 1.185.000 € geschätzten Investitionskosten geringer ausfallen sollten, ist der entsprechende Differenzbetrag von pro futura an die Stadt Aachen zurückzuzahlen.

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

Hinsichtlich der Versorgungssituation in Sozialraum 3 wird auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen. Die Finanzierung und somit Umsetzung der von pro futura angedachten Maßnahme ist allerdings nur dann möglich, wenn ein weiterer Baukostenzuschuss seitens der Stadt Aachen in Höhe von 164.672 € gewährt wird. Der Träger versichert glaubhaft, dass ihm ein höherer Eigenanteil nicht möglich ist. Darüber hinaus wird durch den Umbau im laufenden Betrieb die Notwendigkeit einer Auslagerung und damit verbundenen Shuttle-Maßnahmen, welche beide ebenfalls aus städtischen Mitteln gefördert werden müssten, abgewendet.

 

Hiervon ausgehend schlägt die Verwaltung vor, pro futura für die angedachte Erweiterungsmaßnahme einen einmaligen Baukostenzuschuss in beantragter Höhe von 164.672 € zu gewähren.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

5-060101-900-00300-300-4; 78180000

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

613.600

613.600

2.156.000

2.320.672

0

0

Ergebnis

-613.600

-613.600

-2.156.600

-2.320.672

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

-164.672

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung aus 5-060101-900-00100-991-5, SK 78650000*

 

1) 1-060101-900-5, SK 53180010

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

1)784.800

784.800

3.037.300

3.062.000,80

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-784.800

-784.800

-3.037.300

-3.062.000,80

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

-24.700,80

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung aus 4-060101-981-4; SK 52410000*

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

* Die Mittel werden im Rahmen der Mittelfrist-Finanzplanung 2022ff. haushaltsneutral verlagert.

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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