Entscheidungsvorlage - FB 11/0033/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von 3,0 Stellen in den Fachbereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa (FB 02) und Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61) für die Regionalplanung und -entwicklung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa; FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Frau Groß/Frau Oldenburg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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10.06.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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23.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen für den Stellenplan 2021 die Einrichtung von
- 2,0 Stellen im Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa (FB 02), ausgewiesen nach Entgeltgruppe 13 TVöD
- 1,0 Stelle im Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61), ausgewiesen nach Entgeltgruppe 13 TVöD
für die Regionalplanung und -entwicklung.
Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen für den Stellenplan 2021 die Einrichtung von
- 2,0 Stellen im Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa (FB 02), ausgewiesen nach Entgeltgruppe 13 TVöD
- 1,0 Stelle im Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61), ausgewiesen nach Entgeltgruppe 13 TVöD
für die Regionalplanung und -entwicklung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Durch die zentralen Herausforderungen wie Klimawandel, Energie- und Mobilitätswende, Digitalisierung und Globalisierung sowie Strukturwandel hat die regionale Zusammenarbeit und die Regionalplanung und -entwicklung in kurzer Zeit eine enorme Bedeutung erfahren. Besonders deutlich wird dies bei dem mit nahezu 15 Mrd. € geförderten Transformationsprozess im „Rheinischen Revier“, der eine Zusammenarbeit mit regionalen Partner*innen und eine verstärkte Kooperation mit den belgischen und niederländischen Partner*innen erfordert.
Dies resultiert aus dem am 03. Juli 2020 vom Deutschen Bundestag sowie vom Bundesrat beschlossenen Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz), welche das Ende der Kohleverstromung bis 2038 regeln.
Durch diese Entscheidung und die damit verbundenen Konsequenzen für die gesamte Region des „Rheinischen Reviers“ ist für die betroffenen Kommunen ein völlig neuer Aufgabenschwerpunkt entstanden, der durch die auf Bundes- und Landesebene beschlossenen Gesetze zum Braunkohleausstieg vorgezeichnet wurde.
Dabei liegt ein Schwerpunkt darauf, die auf Bundes- und Landesebene für den Strukturwandel zur Verfügung gestellten Fördermittel vor Ort in zielführende Projekte zu leiten. Die hierzu veröffentlichten Förderrichtlinien definieren einen komplexen, mehrstufigen Genehmigungsweg als Fördervoraussetzung. Dieser sieht zwingend einen regionalen Konsens vor, der nur durch intensive Abstimmungen mit den o.g. Partner*innen zu erreichen ist. Zur Wahrung der städtischen Interessen und zur Sicherung des Zugangs zu erheblichen Fördermitteln ist daher ein schnellstmöglicher Personaleinsatz unverzichtbar.
Die vielfältigen Aufgaben im Zusammenhang mit der Regionalplanung und -entwicklung lösen jedoch insbesondere in den Fachbereichen FB 02 und FB 61 einen Arbeitsaufwand aus, der mit dem vorhandenen Personalbestand nicht zu bewältigen ist.
Aktuell werden in der Regionalentwicklung und im Strukturwandel mit Hochdruck durch verschiedene Akteure in der Region und auf Landesebene die Weichen für die zukünftige Bedeutung von Stadt und Region gestellt. Die politischen Entwicklungen und regionalen Transformationsprozesse befinden sich in einer Phase, in der Zuständigkeiten definiert, Rollen verteilt und Ansprechpartner*innen gesucht werden. Insbesondere im Rheinischen Revier entstehen neue Strukturen, Organisationen und Netzwerke.
Um diesen Prozess aktiv zu begleiten und die Partizipation der Stadt Aachen zu sichern, aber auch den Hochschulstandort und damit das Wissenszentrum Aachen zu positionieren, ist ein zeitnahes Aufstocken der personellen Ressourcen erforderlich.
Eine Behandlung der Thematik erst im Stelleneinrichtungsverfahren 2022 würde eine tatsächliche Stellenbesetzung frühestens in einem Jahr ermöglichen, was angesichts der beschriebenen Dynamik einen zu großen Zeitverlust bedeuten würde. Nur so können nachteilige Entwicklungen abgewendet und schnellstmöglich die sich abzeichnenden Synergien in der Region genutzt werden.
Stelleneinrichtung im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61):
Der Stellenbedarf im Umfang einer vollen Stelle im FB 61 bezieht sich auf die räumliche Planung und Entwicklung mit Fokus auf den regionalen Planungsmaßstab. Aufgabenschwerpunkt ist hierbei die Entwicklung einer gesamtstädtischen Strategie zur Bündelung sämtlicher regionaler und euregionaler Fragestellungen mit räumlichem Planungsbezug in enger Abstimmung mit den beteiligten Dienststellen und anderen relevanten Akteuren. Darüber hinaus soll auf der Stelle die Koordination aller fachbereichsinternen Belange zur räumlichen Entwicklung der Region sowie die Begleitung und Mitwirkung an sämtlichen raumwirksamen Prozessen im Rahmen der städteregionalen, interkommunalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit erfolgen.
Stelleneinrichtung im Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa (FB 02):
Der Stellenbedarf im Umfang von zwei vollen Stellen im FB 02 bezieht sich schwerpunktmäßig auf die regionale sowie euregionale und internationale strategische Strukturförderung und Standortentwicklung.
Bei der Stelle mit Schwerpunkt „Regionale Strukturförderung“ steht gemäß politischem Auftrag die Entwicklung von Maßnahmen zur Stärkung der Rolle Aachens als Oberzentrum im Vordergrund, im Sinne einer aktiven Mitgestaltung der Regionalentwicklung. Sowohl die Einbindung Aachens in den interkommunalen Wirtschaftsraum als auch die Entwicklung einer Wissensregion sowie die Etablierung regionaler Innovationsmodelle zur Stärkung der wissensbasierten Regionalentwicklung und des Strukturwandels spielen dabei eine übergeordnete Rolle.
Die Stelle mit Schwerpunkt „Euregionale und internationale Strukturförderung“ berücksichtigt die Lage der Stadt Aachen im Dreiländereck und Herzen Europas und soll zum einen in der Koordination und Betreuung der verschiedenen grenzüberschreitenden und internationalen Netzwerke liegen, aber ebenso Impulse setzen zur Entwicklung und Umsetzung von grenzüberschreitenden Innovationskonzepten und -netzwerken.
Die Stelleninhaber*innen sollen die Rolle Aachens als Oberzentrum und die daraus abgeleiteten Funktionen neu bewerten und durch geeignete Konzepte und Maßnahmen eine gestärkte Positionierung der Stadt Aachen in der Region herbeiführen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
| JA | NEIN |
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| x |
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Fördermittel | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 € | 64.800 € | 0 € | 777.000 € | 0 € | 0 € | |
Abschreibungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | |
Ergebnis | 0 € | 64.800 € | 0 € | 777.000 € | 0 € | 0 € | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -64.800 € | -777.000 € |
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| Deckung nicht vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung von zwei neuen Sachbearbeitungsstellen im FB 02, ausgewiesen nach EG 13 TVöD und einer neuen technischen Sachbearbeitungsstelle im FB 61, ausgewiesen nach EG 13 TVöD. Gemäß KGSt - Materialien 2020/2021 sind hierfür jährlich 259.000 € (2 x 83.300 €, 1 x 92.400 €) anzusetzen. Da mit einer Besetzung der Stellen frühestens ab dem 01.10.2021 gerechnet werden kann, werden in 2021 nur anteilige Personalkosten anfallen (3/12 x 259.000 € = 64.800 €).
Ob und inwieweit für die aus der Regionalplanung und -entwicklung resultierenden Maßnahmen Fördermittel akquiriert werden können und ob diese sich ggf. auf die Personalkosten erstrecken, ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht absehbar (siehe hierzu auch unter Erläuterungen).
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| X |
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|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
| x |
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
Mit dem Kohleausstieg wird der CO2-Aussstoß kontinuierlich sinken.