Kenntnisnahme - BA 4/0032/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Beantwortung von Anfragen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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09.06.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Zustand des Waldbestandes Monschauer Straße
Anfrage der CDU-BF v. 30.03.2021
Das Gemeindeforstamt Aachen nimmt zur o.a. Anfrage zum „Zustand des Waldbestandes und Wiederaufforstung entlang der Monschauer Straße“ vom 29.03.2021 wie folgt Stellung:
Welche Teile des Aachener Waldes im besagten Bereich wurden bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt gerodet[1] und welche Teile müssen noch gerodet werden? Die gerodeten bzw. noch zu rodenden Flächen sollten zweckmäßigerweise auf einer Flurkarte mit unterschiedlichen Farbmarkierungen veranschaulicht werden.
Rote Fläche: Außerplanmäßige Holznutzung infolge von Windwurf und Käferbefall.
Die Fläche wurde mit heimischen Laubbäumen und Sträuchern aufgeforstet.
Rote Punkte: Einzelbaumfällungen im Zuge von Verkehrssicherungsmaßnahme
In den Fichtenbeständen entlang der Monschauer Straße kam es zu außerplanmäßigen Holznutzungen infolge von Witterungsextremen (Trockenheit, Sturm) und Borkenkäferbefall. Die „Aufräumarbeiten“ sind abgeschlossen. Durch die Kalamitäten wurde der Wald in west-/südwestlicher Richtung geöffnet und ist heute labil. Folgeschäden sind daher nicht auszuschließen.
Darüber hinaus traten an der Monschauer Straße verstärkt Schäden durch das Triebsterben an der Esche auf. Die Bäume wurden aus Verkehrssicherungsgründen gefällt. Die Holzbringungsarbeiten sind aufgrund von Nässe noch nicht vollständig abgeschlossen.
Wie groß sind die betreffenden Flächen und in welchem prozentualen Verhältnis stehen die gerodeten bzw. noch zu rodenden Flächen zu dem noch intakten Waldbestand?
Der Kahlhieb beläuft sich auf rund 1,3 ha. Bezogen auf den 4,0 Hektar großen Fichtenbestand fiel etwa ein Drittel dieses Waldbestandes den vorgenannten Schäden zum Opfer.
Welche Teile der gerodeten Flächen wurden bisher in welchem Zeitpunkt wiederaufgeforstet und welche Teile der gerodeten Flächen werden noch, wann wiederaufgeforstet? Ist es zu Verzögerungen bei der Wiederaufforstung gekommen? Falls ja: Auf welche Umstände sind die Verzögerungen zurückzuführen?
Die Fläche wurde im Forstwirtschaftsjahr 2021 komplett aufgeforstet. Verzögerungen traten keine auf.
Nach welchem Konzept und nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Baumarten und in welchem Umfang wird dabei eine Durchmischung von Laub- und Nadelhölzern angestrebt? Inwieweit wird auf heimische Baumarten zurückgegriffen?
Auf Nadelholz-Kalamitätsflächen bieten sich die Möglichkeiten für eine ökologische Aufwertung. Ein wesentliches Ziel der Stadt Aachen besteht darin, den Laubbaumanteil weiter zu erhöhen. Auf der in Rede stehenden Fläche wurden daher Rotbuchen und Stieleichen gepflanzt. Ausschlaggebend für die Baumartenwahl sind in erster Linie der Standort (Bodenart) und ggf. eine bereits vorhandene Naturverjüngung, die in das Aufforstungskonzept integriert wird. Das Gemeindeforstamt geht davon aus, dass sich weitere Baumarten (Birken, Fichten, Kiefern, Vogelbeere und andere) auf natürlichem Wege ansamen und die Aufforstung ‚anreichern‘.
Darüber hinaus wurde zur Monschauer Straße hin ein Waldrand ausgeformt mit Wildkirsche, Wildbirne und diversen Straucharten.
Wie hoch sind die zur Wiederaufforstung voraussichtlich anstehenden Kosten und wird die Wiederaufforstung aus zur Verfügung gestellten Mitteln der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert oder ist eine solche Förderung möglich? Wurden entsprechende Anträge gestellt oder ist die Antragstellung beabsichtigt?
Ein Teil der Wiederaufforstung wurde über Ausgleichsmittel finanziert, der andere Teil über Mittel des Landes NRW.
Ist es erforderlich, innerhalb des noch intakten Baumbestandes besondere präventive Schutzmaßnahmen zu treffen, damit die noch vorhandenen Bäume dem Klimawandel standhalten? Falls ja: Welche Maßnahmen sollten getroffen werden und wie hoch sind die hierfür anfallenden Kosten?
Als wirksame Maßnahme gegen die Verbreitung des Borkenkäfers hat sich ein zügiges Fällen und Abtransportieren der Bäume erwiesen. Alternativ können die gefällten Baumstämme auch mit einer Entrindungsmaschine entrindet werden, wodurch der Brutraum für Borkenkäfer verloren geht. Beide Verfahren wurden in den Wäldern der Stadt Aachen praktiziert, um einer Ausbreitung des Borkenkäfers entgegen zu wirken und Vermögensschäden von der Stadt Aachen abzuwenden.
Junge Fichtenmonokulturen lassen sich (bedingt) durch regelmäßige Durchforstungen gegen Sturmschäden stabilisieren. Bei dem noch vorhandenen Restbestand ist dies aufgrund des fortgeschrittenen Alters nicht mehr möglich, mitunter sogar kontraproduktiv.
2. Müllentsorgung in Stichstraßen
Anfrage der CDU-BF v. 30.03.2021
Der Aachener Stadtbetrieb nimmt zur o.a. Anfrage bezüglich der Müllentsorgung in Stichstraßen
wie folgt Stellung:
Einführung in die Problematik der Rückwärtsfahrten:
Grundsätzlich erfolgt die Abfallsammlung im gesamten Stadtgebiet durch das Befahren aller Straßen mit einem Abfallsammelfahrzeug, das zur Entleerung der Abfallbehälter jeweils in unmittelbarer Hausnähe hält. Straßen ohne Wendemöglichkeiten wurden in der Vergangenheit rückwärts befahren.
Gemäß der Branchenregel der DGUV 114-601 Teil 1: „Abfallsammlung“ ist die Abfallsammlung so zu organisieren, dass ein Rückwärtsfahren der Abfallsammelfahrzeuge vermieden wird. In diesem Zusammenhang sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um ein Rückwärtsfahren zu vermeiden. Hierzu zählen beispielsweise städtebauplanerische Möglichkeiten zur Minimierung von Rückwärtsfahrten, temporäres Halteverbot, kleinere Abfallsammelfahrzeuge sowie Veränderungen in der Behälterbereitstellung durch die Bürger*innen.
Wie viele Bereiche im Bezirk Oberforstbach sind betroffen?
Insgesamt gibt es im Stadtgebiet ca. 500 Straßen, in denen für bisherige Rückwärtsfahrten individuelle Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen sind, um diese zukünftig zu vermeiden. Die Prüfung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen dauert noch an und ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Für den Bezirk Oberforstbach wird derzeit mit 5 Straßen- bzw. Straßenabschnitten gerechnet, in denen es aufgrund des Rückwärtsfahrverbotes zu Schwierigkeiten für die Abfallsammlung kommen kann. Aufgrund der zum Großteil ländlichen Charakteristik Oberforstbachs, erfolgt die Abfallsammlung in diesem Bezirk überwiegend im Teilservice. Bevor es in Straßen zu der Einrichtung eines abweichenden Bereitstellungsplatzes für die betroffenen Grundstücke kommt, prüft der Aachener Stadtbetrieb die vorgenannten Möglichkeiten. Erst nachdem alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, könnte es zur Anordnung eines abweichenden Bereitstellungsplatzes am Hauptstraßenzug für die betroffenen Grundstücke kommen.
Diese Serviceeinschränkung trifft der Aachener Stadtbetrieb nicht leichtfertig und versucht im Rahmen der nächsten Fahrzeuggeneration mit wendigeren kleineren Fahrzeugen den gewohnten Service aufrecht zu erhalten. Jedoch müssen alle Beschaffungen im Hinblick auf eine Gebührenstabilität betrachtet und auch Lieferzeiten bei Fahrzeuganbietern mit bedacht werden.
In welchen dieser Bereiche könnte bereits zumindest teilweise Abhilfe geschaffen werden durch eine Absperrung des sog. Wendehammers mit Pollern?
Der Aachener Stadtbetrieb ist nicht für Absperrmaßnahmen sowie Beschilderung in Form von Parkverboten zuständig. Gleichwohl sucht der Aachener Stadtbetrieb regelmäßig den Kontakt mit der Straßenverkehrsbehörde und dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung, um Änderungen in der Beschilderung herbeizuführen bzw. die Durchsetzung von Halteverbot einzufordern. Die schlussendliche Entscheidung über die Umsetzung und auch die Kontrolle bzw. Durchsetzung dieser Maßnahmen liegt jedoch bei den jeweiligen Fachbereichen.
Aktuell befindet sich der Aachener Stadtbetrieb bezüglich eines Straßenabschnittes in Oberforstbach in der Kommunikation mit der Straßenverkehrsbehörde, um Möglichkeiten einer erweiterten Halteverbotsbeschilderung abzustimmen.
Könnte die Erweiterung des Vollservicegedankens zur Lösung des Problems in Betracht kommen, indem die Tonnen zwar nach wie vor an den Straßenrand verbracht, dort aber von den Mitarbeiter*innen des Stadtbetriebs abgeholt und zurückgebracht werden?
Bei dem derzeit angebotenen Vollservice handelt es sich um eine Leistung, bei der die Abfallsammelbehälter durch die Mitarbeitenden des Aachener Stadtbetriebes zum Sammelfahrzeug transportiert und nach der Entleerung wieder an ihren Standplatz zurückgebracht werden. Gemäß §13 der aktuellen Abfallwirtschaftssatzung besteht ein Anspruch auf Vollservice in der Stadt Aachen nur für die Innenstadt; die Abfallsammlung erfolgt in den Außenbezirken im Teilservice. Darüber hinaus ist der Vollservice an konkrete Anforderungen geknüpft, wie beispielsweise die Länge des Transportweges zwischen dem Standplatz der Abfallbehälter und der Ladestelle, welcher nicht mehr als 15 Meter betragen sollte. Die Wegstrecke ist aufgrund der Gesamtbelastung für die Mitarbeitenden auf diese Entfernung begrenzt. Ein Transportweg über 15 Meter ist im Rahmen der regulären Entsorgungstour aus arbeitsorganisatorischen und arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Erfüllt der Standplatz diese Vorgabe nicht, muss der Verpflichtete die Abfallbehälter am Abholtag jeweils selbst an den Straßenrand der nächstgelegenen mit Abfallsammelfahrzeugen befahrbaren Straße stellen und nach Entleerung zurücktransportieren (entspricht Teilservice). Vor dem Hintergrund der aktuellen Abfallwirtschaftssatzung und des bisher fehlenden Bedarfs ist ein Vollservice bisher nicht in den einzelnen Stadtbezirken angeboten worden.
Ein privatrechtlicher Holservice für jene Haushalte, die aufgrund des Rückwärtsfahrverbotes ihre Abfallbehälter an der nächsten durch ein Abfallsammelfahrzeug zu befahrenen Straße bereitstellen müssten, könnte in der Stadt Aachen durch den Aachener Stadtbetrieb angeboten werden. Dieser Holservice könnte derart ausgestaltet werden, dass städtische Mitarbeitende die Abfallbehälter vom jeweiligen Objekt zum vorgegebenen Bereitstellungsplatz transportieren, bevor das eigentliche Abfallsammelfahrzeug zur Entleerung dieser Abfallbehälter eintrifft. Die Behälter werden dann wie gewohnt durch das Abfallsammelfahrzeug entleert und anschließend durch den Holservice zurück zum Objekt transportiert. Aufgrund der individuellen Länge der Transportwege von bis zu 150 Metern je Behälter (in der Regel 3 Behälter am Entsorgungstag, inkl. Hin- und Rückweg ergibt 900 m für einen Haushalt) und einer Inanspruchnahme durch mehrere Haushalte innerhalb einer Straße, gilt es in Abhängigkeit der noch unbekannten Nachfrage, die notwendigen Ressource zu ermitteln. Eine Finanzierung eines derartigen Holservices ist nicht über die Abfallgebühren möglich, da es sich um eine individuelle Leistung für einen geringen Teil der Haushalte handelt, welche nicht über das Solidaritätsprinzip eines Gebührenhaushaltes zu decken ist. Die Leistung des beschriebenen Holservices wäre daher über ein privatrechtliches Entgelt von den Bürger*innen, die diese Leistung in Anspruch nehmen, zu entrichten. Um eine belastbare Höhe der Kosten für diesen Service beziffern zu können, ist eine konkrete Konzeption erforderlich.
Inhaltlich würde kein Unterschied zu den am Markt bereits verfügbaren Hausmeisterdiensten bestehen, zu denen die Stadt Aachen dann mit dem Angebot eines kommunalen Behälterholservices in Konkurrenz treten würde.
Wäre eine moderierte Bürger*innen-Diskussion zur Fortentwicklung der Müllentsorgung in Stichstraßen zielführend, so wie sie im Rahmen der Debatte um die Müllgebühren bereits effektiv geführt wurde?
Da die örtlichen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen in jeder Straße individuell sind und jede der insgesamt rund 500 Rückwärtsfahrten in der Stadt Aachen separat zu betrachten ist, ist aus unserer Sicht eine moderierte Bürger*innen-Diskussion nicht zielführend. Jede/r betroffene Grundstückseigentümer*in wird durch den Aachener Stadtbetrieb schriftlich über die geplante Änderung des Bereitstellungsplatzes mit einem entsprechenden Vorlauf informiert. Hierbei können offene Fragestellungen der Bürger*innen für das betroffene Grundstück im persönlichen Austausch geklärt werden.
Der Aachener Stadtbetrieb räumt hierbei gerne Bedenken aus und zeigt auf, welche Abwägungen vor der Anordnung eines Bereitstellungsplatzes getroffen werden.
Im Übrigen hat der Aachener Stadtbetrieb im Rahmen der kontinuierlichen Öffentlichkeitsarbeit (Presseartikel, Flyer) bereits mehrfach auf die Problematik der Rückwärtsfahrten hingewiesen und wird dies in Zukunft anlassbezogen auch weiterhin tun.
[1] Die Rodung stellt die dauerhafte Beseitigung eines Waldbestandes dar, meist mit dem Ziel, die Fläche in eine andere Nutzungsart (z. B. Siedlung) zu überführen. Sie bedarf der Genehmigung. Bei dieser Fläche handelt es sich um eine außerplanmäßige (da nicht im Forstwirtschaftsplan vorgesehen), flächige Holznutzung, nicht um eine Rodung.
Anlagen
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