Kenntnisnahme - FB 22/0007/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Steuern und Gebühren stunden; hier: Ratsantrag Nr. 062/18 der CDU-Fraktion vom 03.02.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 22 - Fachbereich Steuern und Kasse
- Beteiligt:
- Dezernat II
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
08.06.2021
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Antragsinhalt:
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Aachen hat die Verwaltung mit dem in Anlage 1 beigefügten Antrag beauftragt, zu prüfen, inwiefern erhobene Gebühren sowie Ansprüche aus Steuerschuldverhältnissen, insbesondere auch Ansprüche auf Steuervorauszahlung, vor dem Hintergrund der wirtschafltichen Folgen der Corona-Pandemie, längerfristig zinslos gestundet werden können.
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Für die Gewerbesteuer einschließlich der Vorauszahlungen ist bereits seit Frühjahr 2020 mehrfach im Finanzausschuss beschlossen worden, die Gewerbesteuer bei coronabedingten finanziellen Engpässen zinslos zu stunden. Mit dem aktuellen Beschluss vom 16.03.2021 wird die Gewerbesteuer auf Antrag bis zum 30.06.2021 zinslos gestundet. Weitergehende Stundungszeiträume werden vom Pandemieverlauf abhängig gemacht. Diese Regelung gilt für die Grundsteuer entsprechend, soweit pandemiebedingte Mietausfälle nachgewiesen werden.
2. Im Bereich der Benutzungsgebühren (Abfallbeseitigung, Abwasser, Straßenreinigung) sind nur vereinzelt Stundungsanträge im Zusammenhang mit der Pandemie eingegangen. Diese werden von FB 22 analog der o.a. Beschlüsse beschieden, soweit auch hier pandemiebedingte Gründe nachgewiesen sind.
Streitpunkt in diesem Bereich bzw. Anlass für Rechtsstreitigkeiten sind hier aber nicht die Vorgaben für Stundung etc. Viele Rechtsstreitigkeiten folgen dem Aufruf des Bundes des Steuerzahlers zur Klage gegen den Ansatz der kalkulatorischen Zinsen für die Abwassergebühren, die im Gebührensatz enthalten sind.
3. Im Bereich der Vergnügungssteuer erfolgt naturgemäß aktuell keine Veranlagung. Die Stundungsanträge beziehen sich daher nur auf Steuerbeträge, die für die Öffnungszeiträume in 2020 zu entrichten sind. Für sie gilt das unter Ziffer 1 Ausgeführte.
4. Die Erschließungsbeiträge werden bei pandemiebegründeten Stundungsanträgen analog der Entscheidung des Finanzausschusses für die Gewerbesteuer bis zum 30.06.2021 zinslos gestundet.
5. Auf die Erhebung der Elternbeiträge für Kitas, OGS und Tagespflege wird für 2021 verzichtet, sodass es in diesem Bereich keiner pandemiebedingten zinslosen Stundungen bedarf. Das gleiche gilt für die Sondernutzungsgebühren der Außengastronomie.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
|
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
88,3 kB
|