Kenntnisnahme - FB 45/0096/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderprogramm Alltagshelferinnen und -helfer in Kitas
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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15.06.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
- Erläuterungen
- Hintergrund
Angesichts der zusätzlichen Belastungen, die durch die verstärkten Hygieneauflagen aufgrund der Corona-Pandemie in Kindertageseinrichtungen auf die Träger von Kindertageseinrichtungen zukommen, stellte die Landesregierung aus dem NRW-Rettungsschirm im Rahmen der Corona-Pandemie kurzfristig und befristet Billigkeitsleistungen im Bereich „Alltagshelferinnen und -helfer in Kitas“ für die Anstellung von Hilfskräften sowie für Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen zur Verfügung. Durch diese finanzielle Unterstützung soll den gestiegenen Anforderungen zur Umsetzung der Hygienevorgaben (Desinfektion, Händewaschen, Essenszubereitung, Einhaltung von Abständen) Rechnung getragen werden mit dem Ziel der Minderung der wirtschaftlichen und personellen Belastung durch die Hygienevorgaben der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur in Kindertageseinrichtungen.
1.2. Höhe der Billigkeitsleistung
Im Wege der Billigkeitsleistung nach § 53 Landeshaushaltsverordnung NRW (LHO) konnten zunächst Aufwendungen in dem Zeitraum 1. August 2020 – 31. Dezember 2020 je geförderter Einrichtung nach § 38 KiBiz bezuschusst werden. Je Kita konnte der Träger einen Zuschuss von bis zu 10.500,00 € erhalten. Im Jahr 2021 wurde das Programm fortgeführt, sodass je zuschussberechtigter Kita für den Zeitraum 1. Januar 2021 bis 31. Juli 2021 Billigkeitsleistungen in einer Höhe von bis zu 14.700 EUR gewährt werden.
Die Billigkeitsleistung ist, sofern die förderfähigen Ausgaben die maximale Zuschusshöhe pro Kita nicht überschreiten, eine Vollfinanzierung ohne Eigenanteil des Trägers.
1.3. Anträge im Jahr 2020 und 2021
Die Antragstellung erfolgte von den Trägern über das Jugendamt beim zuständigen Landesjugendamt.
2020
Für den Zeitraum 1. August 2020 bis 31. Dezember 2020 stellten insgesamt 24 Träger (inkl. Stadt Aachen) Anträge auf eine finanzielle Unterstützung für Alltagshelferinnen und -helfer in Kitas. Alle Anträge mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von 1.220.203,93 € wurden durch das Landesjugendamt bewilligt.
Gefördert wurden neben Personalausgaben für zusätzliche Kräfte und für die Aufstockung von Stunden bei vorhandenem Personal i. H. v. insgesamt 1.109.728,93 € auch Schulungs- und Qualifizierungsausgaben sowie Arbeitsschutz- und Hygieneausgaben i. H. v. insgesamt 110.475,00 €
Insgesamt wurden durch die Förderung 120 Kitas im Stadtgebiet Aachen finanziell unterstützt.
2021
Im Jahr 2020 stellten insgesamt 31 Träger (inkl. Stadt Aachen) Anträge auf eine finanzielle Unterstützung für Alltagshelferinnen und -helfer in Kitas. Alle Anträge mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von 1.797.110,73 € wurden durch das Landesjugendamt bewilligt.
Gefördert wurden neben Personalausgaben für zusätzliche Kräfte und für die Aufstockung von Stunden bei vorhandenem Personal i. H. v. insgesamt 1.631.000,73 € auch Schulungs- und Qualifizierungsausgaben sowie Arbeitsschutz- und Hygieneausgaben i. H. v. insgesamt 166.110,00 €
Insgesamt wurden durch die Förderung 128 Kitas im Stadtgebiet Aachen finanziell unterstützt.
1.4. Angebot der Weiterqualifizierung
Gefördert werden im Rahmen der Personalausgaben nur Kosten für eingesetzte Hilfskräfte und für die Aufstockung von Stunden bei vorhandenem Personal im nichtpädagogischen Bereich, damit diese während der Corona-Pandemie die pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen unterstützen.
Im Weiteren wurde den befristet Beschäftigten die Möglichkeit eingeräumt, im Stundenumfang eines sechswöchigen sozialpädagogischen Praktikums erste Erfahrungen mit pädagogischen Aufgaben zu erwerben, um das Interesse an einer anschließenden Ausbildung zur/zum „Staatlich geprüften Kinderpflegerin/ Kinderpfleger“ zu wecken.
Zum 1. August 2021 sollen interessierte Alltagshelferinnen und -helfer die Möglichkeit einer Anschlussbeschäftigung mit 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit erhalten, die mit einer zweijährigen praxisbegleitenden Ausbildung zur/zum „Staatlich geprüften Kinderpflegerin/Staatlich geprüften Kinderpfleger“ verbunden werden soll.
Eine erste Abfrage in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder hat ergeben, dass einige Beschäftigte Interesse zeigen, dies ist auch von freien Trägern bekannt. Ein erster Austausch des Fachbereichs 45 mit dem Berufskolleg Stolberg ist für Mitte Mai geplant.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |