Entscheidungsvorlage - FB 45/0097/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss der Stadt Aachen

  1. nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
  2. beauftragt die Verwaltung einen Förderantrag für den Aus- und Umbaus sowie für die Herrichtung und Ausstattung der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Jackstraße 3 - 5 zur Schaffung von 10 neuen U3-Plätzen zu stellen.
     
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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1.               Erläuterungen
    1. Hintergrund

Wie bereits in der KJA-Vorlage „Vorstellung des Kita-Investitionsprogramms NRW 2025" vom 05.11.2019 (Vorlage-Nr.: FB 45/0683/WP17) dargestellt, werden bei dem Förderprogramm „Kita- Investitionsprogramm NRW 2025" investive Mittel bereitgestellt, um jeden notwendigen Betreuungsplatz vor Ort bedarfsgerecht zu bewilligen und investiv zu fördern. Diese zentrale Aussage der Fördergarantie im Ausbau ohne Festsetzung von Jugendamtbudgets gilt es auf kommunaler Ebene entsprechend zu würdigen und umzusetzen. Aus den bereitgestellten Mitteln können Maßnahmen gefördert werden, mit denen ab dem 08.01.2019 begonnen wurde. Gemäß des Beschlusses der o. g. KJA-Vorlage wird zweimal jährlich ein Statusbericht über den Stand der Anträge dem Kinder- und Jugendausschuss zur Verfügung gestellt, um fortlaufend über alle Anträge informiert zu sein.

 Durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) wurde eine Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege umgesetzt. Im Rahmen dessen wurde das „5. Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021“ veröffentlicht. Der Fördergegenstand des „Kita-Investitionsprogramms NRW 2025“ und des „5.  Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“ ist der gleiche, in letzterem wurden jedoch die Förderhöhen für Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen an die aktuelle Preisentwicklung angepasst. Die Steigerung der Bemessungsgrundlagen für Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen beträgt je nach Maßnahme mindestens 10 %. Aus welchem Förderprogramm eine Zuwendung gewährt wird, ist abhängig von dem Beginn der Maßnahme und der Durchführungs- und Abschlussfrist.

 

  1.               Statusbericht über den Stand der Anträge
    1. Einzelfallentscheidungen (Schaffung neuer Plätze)

Einrichtung

Art der Maßnahme

Gesamtkosten

Förderung

Status

Vorlage-Nr.: FB 45/0711/WP17

Hermann-Löns-Straße 6

(pro futura)

Aus- und Umbaumaßnahme sowie Herrichtung und Ausstat­tung des Grundstücks zur Schaffung von 4 neuen U3-Plätzen

72.958,00 €

52.000,00 €
(davon 10 % Eigenanteil)

bewilligt

Vorlage-Nr.: FB 45/0711/WP17

Rollefstraße 2

(pro futura)

Aus- und Umbaumaßnahme sowie Herrichtung und Ausstat­tung des Grundstücks zur Schaffung von 4 neuen U3-Plätzen

62.989,00 €

52.000,00 €
(davon 10 % Eigenanteil)

bewilligt

Vorlage-Nr.: Antrag aus 2018 (somit keine Vorlage)

Schleswigstraße 3 (pro futura)

Neubau inkl. Ersteinrichtung sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks zur Schaffung von 16 neuen U3- und 14 neuen ü3-Plätzen

1.010.328,00 €

900.000,00 €
(davon 10 % Eigenanteil)

bewilligt

Vorlage-Nr.: FB 45/0696/WP17

Stettiner Straße 16 (städtisch)

Neubau inkl. Ersteinrichtung sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks zur Schaffung von 20 neuen U3- und 14 neuen ü3-Plätzen

2.455.814,38 €

1.020.000,00 €
(davon 10 % Eigenanteil)

Antrag eingereicht

 

2.2. Laufendes Geschäft der Verwaltung (Erhalt von Plätzen und Ausstattungsförderung)

Einrichtung

Art der Maßnahme

Gesamtkosten

Förderung

Status

Gartenstraße 25 (AWO)

Ausstattungsmaßnahmen von
geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks für 20 U3-Plätze

145.733,00 €

70.000,00 €
(davon 10 % Eigenanteil)

bewilligt

Hanbrucher Straße 14 a

(Kinderladen Han-brucher Straße e.V.)

Ausstattungsmaßnahmen von
geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks für 4 U3-Plätze

14.000,00 €

14.000,00 €
(davon 10 % Eigenanteil)

bewilligt

Hanbrucher Straße 14 a

(Kinderladen Han-brucher Straße e.V.)

Aus- und Umbaumaßnahmen
sowie der Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks zur Erhaltung von 16 Ü3-Plätzen

108.500,00 €

68.000,00 €
(davon 10 % Eigenanteil) 

Antrag eingereicht

Kalverbenden 4

(AWO)

Ausstattungsmaßnahmen von
geeigneten Räumen sowie Her­richtung und Ausstattung des Grundstücks für 10 U3-Plätze

                      35.000,00 €

 35.000,00 €
(davon 10 % Eigenanteil)

bewilligt

Normannenstraße 39

(privater Träger)

Ausstattungsmaßnahmen von
geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks für 4 U3-Plätze und 6 ü3-Plätze

Antrag durch Träger zurückgezogen

Passstraße 25

(städtisch)

Sanierungsmaßnahmen zur Erhaltung von 22 U3-Plätzen und 50 ü3-Plätzen

                    241.200,00 €

 241.200,00 € (davon 30 % Eigenanteil)

Antrag eingereicht

Sittarder Straße 56

(AWO)

Ausstattungsmaßnahmen von
geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks für 26 U3-Plätze und 58 ü3-Plätze

                    294.000,00 €

 294.000,00 €
(davon 10 % Eigenanteil)

bewilligt

Steppenbergallee 3 – 5

(Kleine Strolche e. V.)

Aus- und Umbaumaßnahme sowie
Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks zum Erhalt  von 15 U3-Plätzen und 35 ü3-Plätzen

                    144.952,00 €

 144.952,00 €
(davon 10 % Eigenanteil)

bewilligt

Stettiner Straße 16

(städtisch)

Neubaumaßnahme inkl. Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung sowie
Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks zum Erhalt  von 25 ü3-Plätzen

                2.455.814,38 €

 212.500,00 €
(davon 10 % Eigenanteil)

Antrag eingereicht

Talbotstraße

Aus- und Umbaumaßnahme sowie
Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks zum Erhalt  von 18 U3-Plätzen und 37 ü3-Plätzen

27.088,32 € 

27.088,32 € 
(davon 10 % Eigenanteil)

Antrag eingereicht

Viktoriaallee

(AWO)

Ausstattungsmaßnahmen von
geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks für 26 U3-Plätze und 58 ü3-Plätze

                    294.000,00 €

 294.000,00 €
(davon 10 % Eigenanteil)

Antrag eingereicht (Mietvertrag ausstehend)

Weißhausstraße (Villa Luna)

Ausstattungsmaßnahmen von
geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks für 12 U3-Plätze und 22 ü3-Plätze

120.000,00 €

119.000,00 €
(davon 10 % Eigenanteil)

Antrag eingereicht

Kindertagespflege

Es wurden bisher 27 Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zur Schaffung von neuen Plätzen in der Kindertagespflege gestellt, von denen alle Anträge durch den LVR bewilligt wurden.

 

  1.               rderung Kita Jackstraße
    1. Ausgangslage

Durch den Wegfall von Jugendamtbudgets im Rahmen des Kita-Investitionsprogramms NRW 2025 und der Einführung einer Ausbaugarantie werden gemäß des Beschlusses der KJA-Vorlage „Vorstellung des Kita-Investitionsprogramms NRW 2025“ vom 14.10.2019 Einzelfallentscheidungen über Maßnahmen mit dem Schwerpunkt zur Schaffung neuer Plätze dem Kinder- und Jugendausschuss vorgelegt.

3.2. Konkretes Projekt: Baumaßnahme Jackstraße

In der Kita Jackstraße sollen durch eine Gruppenumwandlung zehn dringend benötigte U3-Plätze geschaffen werden. Um die Betreuung der U3-Kinder zu ermöglichen, muss ein Gruppenraum mit derzeitigem Nebenraum baulich verändert werden. Ein Teil des Gruppenraums muss abgetrennt werden, um den Nebenraum zu vergrößern, der als Ruheraum genutzt werden soll. Im Rahmen dessen muss zudem das Brandschutzkonzept angepasst werden, um eine veränderte Fluchtmöglichkeit herzustellen. 

 

Die Jackstraße befindet sich im Sozialraum 12 (Brand). Für das Kita-Jahr 2021/2022 weist dieser Sozialraum eine Versorgungsquote von 46,77 % für Kinder unter drei Jahren und 96,82 % für Kinder über drei Jahren aus. Zwar befinden sich beide Werte noch unter den politisch beschlossenen Zielversorgungsquoten (50 % im U3- und 97 % im ü3-Bereich), dennoch wird aktuell ein höherer Handlungsbedarf im U3-Bereich gesehen.

 

Die geplante Gruppenumwandlung ist in den vorgenannten Versorgungsquoten bereits berücksichtigt. Um einem Absinken der Versorgungssituation im U3-Bereich entgegenzuwirken, wird die Umwandlung befürwortet.

3.3. rdermittel

Für die geplanten Aus- und Umbauarbeiten sowie für die Ausstattung und Herrichtung werden Kosten i. H. v. insgesamt ca. 65.000 € veranschlagt. Aus den Investitionsprogrammen können für die geplanten Maßnahmen bis zu 90 % als Fördermittel generiert werden, um den städtischen Haushalt zu entlasten. Die restlichen 10 % sind lt. Förderrichtlinien als Eigenanteil zu leisten.

 

Die Zweckbindung für die Förderung von neuen Plätzen beträgt für den Aus- und Umbau 10 Jahre, für die Ausstattung 5 Jahre ab dem Zeitpunkt der Einrichtung der Plätze.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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