Entscheidungsvorlage - FB 45/0100/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
     
  2. Er beschließt, dem Antrag des Freizeit- und Erholungsvereins Walheim e.V. auf Gewährung von Fördermitteln in Höhe von 7.410,54 Euro stattzugeben.
     
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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Ausgangslage

Der Freizeit- und Erholungsverein Walheim e.V. betreibt seit dem Jahr 2012 das Freizeitgelände Walheim. Es handelt sich hierbei um einen groß angelegten Spielplatz. Auf dem Gelände befindet sich zudem ein Vereinshaus mit einem Kiosk und einem Sanitärbereich.

 

In den letzten Jahren wurden durch den Verein mit Unterstützung des Bezirkes Kornelimünster und dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule das Außengelände sowie das Haus und die sanitären Anlagen saniert und ausgebaut. Eine entsprechende Förderung aus Position 40 Stadtjugendplan erfolgte im Jahr 2015.

 

Die Frequentierung des Geländes ist sehr hoch. Überwiegend Familien mit Kindern besuchen den vereinseigenen Spielplatz und nutzen den neu angelegten Picknickbereich. Jugendliche fühlen sich durch die seit einigen Jahren errichteten Beachvolleyballfelder ebenso angezogen.

Während der Sommerferien werden seit fünf Jahren regelmäßig Ferienspiele durchgeführt, an denen bis zu 150 Kinder teilnehmen.

 

Im Jahr 2017 hat sich der Verein nach Rücksprache mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule bereit erklärt, obschon es sich um ein Privatgelände handelt, jährliche TÜV Prüfungen der Spielgeräte vornehmen zu lassen, um dem Standard eines öffentlichen Spielplatzes gerecht zu werden.

Damals festgestellte Mängel an den Spielgeräten wurden aus eigenen Mitteln behoben. Im vergangenen Jahr wurde aus eigenen Mitteln der Sandspielbereich aufwendig saniert, sodass die Rücklagen des Vereins zum großen Teil aufgebraucht wurden.

Zudem sind seit 2020 durch die Corona-bedingten Einschränkungen ein Großteil der Einnahmen aus Spenden und der Grillhüttenvermietung weggefallen.

 

Bei der diesjährigen TÜV Überprüfung wurde der alte Holzzaun an der Minigolfanlage bemängelt. Die Querbretter entsprechen nicht den Sicherheitsbestimmungen eines öffentlichen Spielplatzes, da diese durch die Kinder bestiegen werden können und damit eine Unfallgefahr besteht.

Um den Spielplatz der DIN Norm entsprechend weiter betreiben zu können, ist der Austausch der alten Zaunanlage durch einen Stabgitterzaun erforderlich.

 

  1. Antragstellung

Der Freizeit- und Erholungsverein Walheim stellt einen Antrag nach Pos. 40 Stadtjugendplan auf Übernahme der Kosten für die Erneuerung des Zaunes um die Minigolfanlage.

Folgende Arbeiten sind aufgeführt:

 

  • Demontage des alten Zauns
  • Anschaffung 100 m Stabgitterzaun, Höhe ca. 1,50 m
  • Aufbau des neuen Zauns

 

Es entstehen Gesamtkosten in Höhe von 9.088,54 Euro. Entsprechende Kostenvoranschläge sowie eine Kostenaufstellung wurden dem Antrag beigefügt.

 

  1. Bewertung des Antrags durch die Verwaltung

Aufgrund der großen Anziehungskraft des Geländes auf Familien und Kinder der Stadt Aachen ist sein Erhalt von großer Bedeutung.

Die Eigenleistung, die alle Vereinsmitglieder in die Pflege und Wartung der Anlage investieren, ist immens hoch und trägt seit Jahren dazu bei, dass ein qualitativ hochwertiges Naherholungsgebiet auch finanziell schwach gestellten Familien kostenfrei zur Verfügung steht.

Der großflächige Sandbereich wurde in den letzten Monaten in Eigenleistung komplett saniert. Die Spielgeräte wurden gewartet und neu gestrichen.

 

Die Minigolfanlage befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Spielplatz. Der vor Jahren errichtete Holzzaun um die Minigolfanlage ist auf einem Privatgelände in dieser Form erlaubt.

Die gültige DIN Norm für öffentliche Spielflächen lässt jedoch einen Zaun mit Querbalken nicht zu, da man hier eine erhöhte Gefahrenquelle für die Kinder sieht. Dies wurde bei der letzten TÜV Prüfung bemängelt. Aufgrund dessen sieht sich der Verein in der Verantwortung, den alten Zaun zu entfernen und einen der Norm entsprechenden Zaun zu errichten.

Die Arbeiten sollen vor den Sommermonaten ausgeführt werden, da dies während des zu erwartenden großen Besucherandrangs in der warmen Jahreszeit nur schwer durchführbar wäre.

 

Das große Engagement des Vereins ist aus Sicht der Fachverwaltung vollumfänglich zu unterstützen.

Eine Freizeitanlage in dieser Qualität ist in der Region einzigartig und spricht viele Familien mit Kindern und Jugendlichen aller Altersstufen an.

 

  1. Förderung durch den Stadtjugendplan

Die Kostenaufstellung weist Gesamtkosten in Höhe von 9.088,54 Euro aus. Hiervon kann der Verein aus noch vorhandenen Eigenmitteln und Eigenleistung sowie aus Sponsorengeldern einen Betrag in Höhe von 1.678,00 Euro aufbringen.

Die beantragten Fördermittel betragen 7.410,54 Euro und liegen damit weit über den im Stadtjugendplan vorgesehenen Eigenmitteln in Höhe von 50 % der Gesamtsumme.

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

Da der Verein in Vergangenheit bereits hohe Investitionen getätigt hat, und auch zukünftig zum Nutzen der Allgemeinheit für die hohe Qualität des Freizeitgeländes einsteht, schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag auf Gewährung einer Fördersumme in Höhe von 7.410,54 Euro zu entsprechen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

PSP: 4-060201-940-9

Sachkonto: 53180000 > 5.000 Euro

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

24.000

24.000

24.000

24.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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