Kenntnisnahme - FB 45/0106/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zur Kenntnis.


 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

 

Der Sachstandsbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) und Eingliederungshilfe (EGH) nach SGB VIII stellt die Fallzahlen- und Finanzentwicklung für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.03.2021dar.

Die aktualisierte Fallzahlen- sowie Finanzentwicklung bis zum 31.05.2021 wird in der Sitzung vorgestellt.

 

  1. Die Fallzahlen- und Finanzentwicklung
     
    1.   Fallzahlen - Anlage 1a

Die Anlage 1a beschreibt die Fallzahlenentwicklung für den gesamten Bereich der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe für den Zeitraum 01.01.2021 bis zum 31.03.2021.

Zudem werden die Zahlen für den klassischen Bereich und für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) differenziert.

Zum Vergleich wird ebenso der Zeitraum Januar bis März des Jahres 2020 aufgeführt.

 

Bis zum 31.03.2021 wurden insgesamt 2.332 Leistungen der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfen durchgeführt. Dem stehen für denselben Zeitraum in 2020 insgesamt 2.416 Leistungen gegenüber.

 

Im klassischen Bereich Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe sind für die Monate Januar bis März 2021 insgesamt 2.024 Leistungen und bei den UMA insgesamt 308 Leistungen erfasst.

 

2.2     Kosten - Anlage 1b

Auf der Grundlage von Hochrechnungen aus der Fachsoftware (LogoData) und den tatsächlich getätigten Ausgaben (Konten SAP) vom 01.01.2021 bis zum 31.03.2021 wurden folgende Finanzdaten erhoben.

 

2.2.1    Klassische Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe - Anlage 1b

Entsprechend der Anlage 1b wird im Bereich der klassischen Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe ein voraussichtlicher Aufwand in Höhe von 48,8 Mio. Euro entstehen, dem ein Ansatz in Höhe von 47,6 Mio. Euro gegenüber steht.

 

2.2.2    Unbegleitete minderjährige Ausländer - Anlage 1b

Bei den UMA werden entsprechend der Hochrechnung rund 8,6 Mio. Euro und 500.000 Euro Krankenhilfe verausgabt werden. Dem gegenüber stehen Mittel im Ansatz in Höhe von 10,5 Mio. Euro.

 

2.3     Erträge - Anlage 1b

Für das Jahr 2021 ergibt sich bisher durch die Kostenerstattung anderer Hilfeträger, den Kostenbeiträgen und der Leistungen von Sozialleistungsträgern ein Ertrag in Höhe von 6.547.920 Euro.

 

  • Klassischer HzE-Bereich       1.814.073 Euro
  • UMA-Bereich        4.733.847 Euro
  • davon Verwaltungskostenpauschale        183.091 Euro

 

 

  1. Entwicklung der Hinweise auf Kindeswohlgefährdung Anlagen 2a und 2b
     

In der Anlage 2a wird zunächst der Zeitraum vom 01.01. bis 31.03. der Jahre 2019, 2020 und 2021 vergleichend gegenübergestellt.

Die Entwicklung aus 2020 scheint sich im Jahr 2021 fortzusetzen. Die Anzahl der Hinweise in den Monaten Januar bis März ist von 289 im Jahr 2020 auf 275 Hinweise im Jahr 2021 um ca. 5 % gesunken.

Eine genauere Betrachtung erfolgt in der Anlage 2b. Hier sind vergleichend für die Lockdown - Zeiträume 01.03.2020 bis 31.05.2020 und 01.01.2021 bis 31.03.2021 die Anzahl der Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen zu sehen.

Zudem wird bei der Anzahl zwischen Hinweisen des Bereiches 100-200 (Vernachlässigung/Misshandlung) und des Bereiches 300 (sexuelle Misshandlung) differenziert.

 

Bereich der Vernachlässigung/Misshandlung

  • Im Jahr 2020: 263 Hinweise
  • Im Jahr 2021: 260 Hinweise

 

Bereich der sexuellen Misshandlung

  • Im Jahr 2020: 10 Hinweise
  • Im Jahr 2021: 15 Hinweise
     

Während der Vernachlässigungs-/Misshandlungsbereich nahezu in den Vergleichsjahren identisch ist, sind die Hinweise bei sexuellen Verdachtsmomenten um ein Drittel im Vergleichszeitraum gestiegen.

 

Diese Entwicklung bestätigt sich auch nach den ersten Gesprächen mit der Fachstelle sexuelle Gewalt in der  StädteRegion Aachen und den Erziehungsberatungsstellen der freien Träger in der Stadt Aachen.

Im Weiteren zeichnen sich bei dem Thema der Kindeswohlsensibilisierung Bedarfe von Institutionen, aber auch Mitarbeitenden der Jugendhilfe, nach fachgerechter Beratung und entsprechendem Austausch deutlich ab. Hier werden durch noch zu initiierende Fortbildungen versucht, diesen Bedarfen noch in 2021 Rechnung zu tragen.

 

Im „Sachstandbericht zur Situation von Kindern und Jugendlichen während der Einschränkungen der Corona-Pandemie“ von Januar 2021 wurde berichtet, dass die Hinweise/Meldungen in den Lockdown-Phasen vermehrt durch das private soziale Umfeld und weniger durch Fachpersonal getätigt wurden. 

 

In 2021 wird eine diesbezügliche Veränderung beobachtet. So kamen in den ersten drei Monaten in 2020 noch 71% der Hinweise aus dem privaten sozialen Umfeld und 26% von Fachpersonal.

 

Im ersten Quartal des Jahres 2021 sind „nur“ noch 66% der Hinweise aus dem privaten sozialen Umfeld, während die Anzahl der Hinweise durch Fachpersonal auf 31% gestiegen ist.

 

FB 45/300 wertet diese Veränderung als Folge der bedarfsangepassten Entwicklung, Kinder und Jugendliche wieder vermehrt durch die betreuenden Institutionen in den Blick zu nehmen.
 

  1. Inhaltliche Aspekte zur Gesamtentwicklung

 

Betrachtet man den ambulanten Bereich scheint dieser ausgeglichen (1.295 Fälle zu 1.306 Fälle).

Dies ergibt sich jedoch aus einem deutlichen Abfall bei den UMA-Fallzahlen (150 Fälle zu 115 Fälle) und einem Anstieg der Fallzahlen im klassischen Bereich von 761 auf 803 Fälle.

 

Bezogen auf die teilstationären und stationären Leistungen ergibt sich folgendes Bild:

Bei den Hilfen gemäß § 19 (Gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder) und § 32 (Erziehung in einer Tagesgruppe) SGB VIII zeigt sich eine leichte Zunahme an Fallzahlen.

 

Der Bedarf an Angeboten für Mütter/Väter, die in der Stärkung und Entwicklung der eigenen und der elterlichen Verantwortung professionelle Unterstützung benötigen, zeigt sich durch steigende Fallzahlen. Bei genauer Betrachtung wird deutlich, dass zunehmend mehr Flexibilität in der Ausgestaltung der anzubietenden Hilfen notwendig wird. Die Mütter/Väter sind deutlich älter als bisher (früher minderjährig) und passen deshalb nicht in den vorgegebenen Rahmen einer Mutter/Vater-Kind-Gruppe. Bei verschiedenen Familien ist die Konstellation der eigenen Familienstruktur sehr individuell (mehr als zwei Kinder und/oder ältere Kinder),  sodass der Rahmen einer herkömmlichen Mutter/Vater-Kind - Gruppe ebenfalls nicht adäquat ist.

Die Leistungen nach § 33 (Vollzeitpflege) SGB VIII sind weiter reduziert. Hier gilt es als Herausforderung für das laufende Jahr, neue Werbungs- und Schulungsformate für Pflegefamilien zu finden.

Die Hilfen gemäß § 34 (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform) SGB VIII zeigen einen starken Rückgang im Bereich der UMA (-23%).

Die Schutzmaßnahmen gem. § 42a SGB VIII sanken ebenso deutlich (-34%).

 

  1. Ausblick

 

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie innerhalb der Familien bleiben abzuwarten. Grundlage dessen ist ein aufmerksames „in den Blick nehmen“ von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien. Im Rahmen der konstruktiven Zusammenarbeit, nicht zuletzt aller in der Jugendhilfe und anderer gesellschaftlichen Bereiche tätigen Fachkräfte, sind Beobachtungen und sich hieraus ergebende Erkenntnisse festzuhalten, zu bewerten und adäquate Unterstützungsleistungen im Sinne der Kinder, Jugendlichen und ihren Familien zu initiieren.

Diese, an den Bedarfen der Anspruchsberechtigten orientierten Maßnahmen werden dem Kinder- und Jugendausschuss im Rahmen separater Vorlagen weiter vorgestellt.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

-17.874.900

-17.874.900

-54.008.700

-54.008.700

0

0

Personal-/

Sachaufwand

58.131.800

58.131.800

177.273.500

177.273.500

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

40.256.900

40.256.900

123.264.800

123.264.800

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-€

-€

 

 

Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...