Kenntnisnahme - FB 45/0107/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe nach SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/300.000
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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15.06.2021
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Der Sachstandsbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) und Eingliederungshilfe (EGH) nach SGB VIII stellt die Fallzahlen- und Finanzentwicklung im Abschluss für das Jahr 2020 dar.
- Der Abschluss für das Jahr 2020
2.1 Fallzahlen - Anlage 1a
Die Anlage 1a beschreibt die Fallzahlenentwicklung für den gesamten Bereich der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe für das Jahr 2020.
Zudem werden die Zahlen für den klassischen Bereich und für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) differenziert.
In 2020 wurden insgesamt 3.832 kostenrelevante Leistungen der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfen durchgeführt.
Hiervon entfallen 3.119 Leistungen auf den klassischen Bereich der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe. Der UMA-Bereich weist 713 Leistungen auf.
2.2 Kosten - Anlage 1b
Die Gesamtsumme des Ansatzes (inklusive Kostenerstattung an Gemeinden) für 2020 beträgt 61.450.000 Euro. Der Ansatz für den Aufwand für die Kostenerstattung beträgt dabei 3.800.000 Euro.
Nach Abschluss der Werteaufhellung beläuft sich die Gesamtsumme für den Aufwand inklusive Kostenerstattung an Gemeinden in 2020 auf 59.009.983 Euro, wobei der Aufwand für die Kostenerstattung bei 4.203.260 Euro liegt und sich die Corona-bedingten Aufwendungen auf
376.180 Euro beliefen.
- Corona-bedingte Mehraufwendungen: 9.573 Euro
- SodEG*: 366.607 Euro
Alle mit dem FB 45/300 kooperierenden Jugendhilfeträger haben besondere Einsatzbereitschaft und Anpassungsfähigkeit während der Corona bedingten Einschränkungen gezeigt. Die Träger haben Ihre Prozesse in adäquater Form der jeweiligen Situation angepasst und so ihre gute Arbeitsleistung gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern, jungen Menschen und ihren Familien auch in der Pandemie halten können.
2.2.1 Klassische Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe - Anlage 1b
Auf die klassischen Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen entfallen insgesamt knapp
46.169.479 Euro. Demgegenüber steht ein Ansatz von 45.650.000 Euro. Somit entstand ein Mehrbedarf in Höhe von 519.479 Euro.
*Das SodEG regelt die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen für Einrichtungen und soziale Dienste zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Krise
2.2.2 Unbegleitete minderjährige Ausländer - Anlage 1b
Die Summe des Aufwandes für den UMA-Bereich beträgt 8.637.244 Euro. Demgegenüber steht ein Ansatz von 12.000.000 Euro. Hier besteht folglich eine Differenz der zum Aufwand in Höhe von 3.362.756 Euro.
Der oben bezifferte Mehrbedarf im Bereich der klassischen Hilfen konnte mit Mitteln des UMA-Bereichs gedeckt werden.
2.3 Erträge - Anlage 1b
Für das Jahr 2020 ergibt sich durch eingegangene Kostenerstattungen anderer Hilfeträger, den Kostenbeiträgen und der Leistungen von Sozialleistungsträgern ein Ertrag in Höhe von insgesamt
14.125.878 Euro.
- Klassischer HzE-Bereich 5.526.132 Euro
- UMA-Bereich 8.599.745 Euro
- davon Verwaltungskostenpauschale 717.772 Euro
Die ausgewiesenen Erträge fallen tatsächlich um rund 4,58 Millionen Euro höher aus, da diese auf Grund der Werteaufhellung im Bereich UMA von 2021 nach 2020 umgebucht werden.
- Entwicklung der Hinweise auf Kindeswohlgefährdung
Die Anzahl der Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:
| 2018 | 2019 | 2020 |
Gesamtzahl der Hinweise | 1.213 | 1.460 | 1.206 |
Während in den Vorjahren 2018 und 2019 die Anzahl stetig gestiegen ist, ist für das Jahr 2020 ein Rückgang festzustellen.
In Bezug auf die Corona-Pandemie wurden bereits im Sommer 2020 erste Unterschiede in den Auswertungszahlen bei den Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII deutlich.
Eine angenommene nachträgliche „Welle“ der Hinweise auf Kindeswohlgefährdung nach den LockDown-Beschränkungen im Frühjahr/Sommer 2020 blieb aus. Daher sind in 2020 statistisch tatsächlich weniger Hinweise auf Kindeswohlgefährdung zu verzeichnen (254 Hinweise weniger und damit ein Rückgang von 17,4%).
Die Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII, die im Rahmen von Kindeswohlgefährdung durchgeführt wurden, sind hingegen von 225 im Jahr 2019 lediglich auf 210 im Jahr 2020 gesunken (minus von 6,6%).
Demnach sind die tatsächlichen Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche proportional deutlich weniger gesunken als die Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen.
- Inhaltliche Aspekte zur Gesamtentwicklung
Wird die Gesamtentwicklung betrachtet ist im Jahr 2020 eine leichte Minderung im Bereich der Fallzahlen zu sehen.
Die Analyse zeigt, dass dies insbesondere auf die deutlich sinkende Anzahl von Leistungen im Bereich der UMA zurückzuführen ist. Hier ist bei den ambulanten Hilfen eine Senkung von 22% und bei den stationären Hilfen ein Rückgang von 20% zu verzeichnen.
Die deutlich sinkenden Fallzahlen in den Leistungen für UMA stehen in direktem Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Die eingeschränkte Mobilität der UMA durch die Pandemie führt dazu, dass diese kaum mehr über Aachen nach Deutschland einreisen.
Die spezifischen Angebote für unbegleitete minderjährige Ausländer wurden weiterhin kontinuierlich abgebaut. Stattdessen wurden - den Bedarfen der Kinder- und Jugendhilfe entsprechend -spezialisierte Angebote in enger Kooperation mit den Trägern und dem Landesjugendamt Rheinland konzipiert. Die Leistungsbeschreibungen und Entgeltvereinbarungen veränderten sich diesbezüglich ebenfalls.
Im Bereich des Pflegekinderwesens ist ein Rückgang der Unterbringungen in Pflege- und Erziehungsstellen gemäß § 33 SGB VIII von 398 Unterbringungen im Jahr 2019 auf 353 Unterbringungen im Jahr 2020 (-12%) zu verzeichnen.
Es ergeben sich verschiedene Erklärungsansätze. Zum einen ist die Werbung, Schulung und Begleitung der Pflegefamilien durch die Pandemie erschwert. Zum anderen wurden im Laufe des Jahres 2020 Fälle, die vorher in der Zuständigkeit des FB 45/300 gelegen haben, an den Landschaftsverband Rheinland in deren Zuständigkeit abgegeben. Zudem gab es diverse Abgänge durch das Erreichen der Volljährigkeit der Pflegekinder.
Zuletzt konnte beobachtet werden, dass einige jüngere Kinder nicht wie sonst üblich in Bereitschaftspflegefamilien, sondern mit Einzelfallgenehmigungen durch den Landschaftsverband Rheinland in den Kriseninterventionsgruppen aufgenommen wurden. Dies erfolgte, da mehrfach Geschwisterreihen von ad hoc Unterbringungen betroffen waren und jüngere Kinder in Inobhutnahme Situationen und bei Klärungsaufträgen nicht von den älteren Geschwistern getrennt werden sollten.
Für das Jahr 2021 ergibt sich daraus die Herausforderung neue Werbungs- und Schulungsformate für Pflegefamilien in der Stadt Aachen zu konzipieren und umzusetzen.
- Fazit
Die Zeit seit Beginn der Corona-Pandemie konnte auf den unterschiedlichen Ebenen genutzt werden, um die Familien bei entstehenden Bedarfen professionell zu beraten und zu begleiten. Sich immer wieder verändernde Rahmenbedingungen führten zu Unsicherheiten und der Verstärkung von Alltagsproblemen.
Die Mitarbeitenden und Teamleitungen der Sozialraumteams und des Kriseninterventionsdienstes haben situationsangepasst und zielorientiert ihre Arbeit umgestellt.
Insbesondere in Zeiten der Lockdowns wurden Kontakte und Unterstützungsangebote intensiviert. Dies betraf auch die Kommunikation und Kooperation mit den ambulanten und stationären Jugendhilfeträgern, sowie anderen, an der Hilfeplanung beteiligten Institutionen und Personen.
Im Sinne der betroffenen Kinder, Jugendlichen und ihren Familien ist trotz aller Widrigkeiten zum Trotz eine gelungene Zusammenarbeit geglückt.
Es ist festzustellen, dass die Aufwendungen im Jahr 2020 das Gesamtbudget in Summe unterschritten haben, da die Aufwendungen im UMA-Bereich rückläufig sind.
Die ausgewiesenen Erträge fallen tatsächlich um rund 4.580.000 Euro höher aus, da diese auf Grund der Werteaufhellung im Bereich UMA von 2021 nach 2020 umgebucht werden, und bleiben damit insgesamt rund 350.000 € unter Ansatz.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | -19.056.400 | -19.056.400 | -53.818.300 | -53.818.300 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 57.650.000 | 57.650.000* | 175.829.700 | 175.829.700 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 38.593.600 | 38.593.600 | 122.011.400 | 122.011.400 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben |
| |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
* Dazu 3,8 Kostenerstattung gleich 61.450.000 Euro
Siehe Gesamtsumme siehe Anlage 1b
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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207,8 kB
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2
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öffentlich
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79,4 kB
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