Entscheidungsvorlage - FB 45/0109/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und

  1. beschließt die Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen (7,8 %) für die neu geschaffenen Kita-Plätze entsprechend der im Rahmen der Kindertagesstättenbedarfsplanung gemeldeten und beschlossenen Plätze ab dem Kita-Jahr 2021/2022 und damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von ca. 46.500 €/ Kita-Jahr (zzgl. Jährlicher Indexierung).

 

  1. beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 ff. haushaltsneutral einzuplanen.

 

  1. beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss eines entsprechenden Sondervertrags mit einer Laufzeit von fünf Jahren mit dem Träger (Lebenshilfe Aachen e.V.) zum 01.08.2021.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Die Lebenshilfe Aachen e.V. betreibt eine dreigruppige Kita in der Lintertstraße 33 (Mirabillis), mit  einer heilpädagogischen Gruppe und zwei KiBiz-geförderten Gruppen.

Aufgrund von Umbaumaßnahmen ist die Kita seit 01.07.2019 im Pavillon Schagenstraße ausgelagert.

Der Rückzug ist für August 2021 avisiert. Ab dem Kita-Jahr 2021/2022 ist dann der Betrieb von insgesamt vier Gruppen (einer heilpädagogischen und drei KiBiz-geförderten Gruppen) beabsichtigt.

 

 

1.1 Antrag der Lebenshilfe Aachen e.V.

Die Lebenshilfe Aachen e.V. beantragt mit Schreiben vom 20.05.2021 die Übernahme der Trägeranteile für die im Rahmen der Kindertagesstättenbedarfsplanung gemeldeten und beschlossenen Plätze.

 

In diesen insgesamt 40 Plätzen sind 10 Plätze der GF II enthalten, für die die Übernahme des Trägeranteils schon mit Vorlage vom 16.08.2018 (FB 45/0531/WP17) beschlossen wurde.

 

Der Trägeranteil für die Kindpauschalen in Höhe von 7,8 %  für alle bereitgestellten Plätze beträgt ab dem KiTa-Jahr 2021/ 2022 ca. 46.500 €/ pro KiTa-Jahr (zzgl. jährlicher Indexierung).

 

Die Trägeranteile der Kindpauschalen werden anhand der Bedarfsplanung für Kindertagesstätten kalkuliert. Sofern sich aufgrund der tatsächlichen Bedarfe Abweichungen hiervon ergeben, kann sich auch die Höhe des entsprechenden Trägeranteils verändern.

 

 

1.2 Situation im Sozialraum 6 (Forst/ Driescher Hof)

 

Die KiTa Lintertstraße 33 liegt im Sozialraum 6 (Forst/ Driescher Hof).

 

Für das KiTa-Jahr 2021/2022 verzeichnet der Sozialraum eine Versorgungsquote von 43,91 % für Kinder unter drei Jahren und von 108,23 % für Kinder über drei Jahren. Die hier behandelten zusätzlichen Plätze sind in dieser Planung bereits berücksichtigt.

 

Um ein Absinken der Versorgungsquote der Kinder unter drei Jahren zu vermeiden, sollten Maßnahmen zur Schaffung von U3-Plätzen vorrangig gefördert werden.


  1. Finanzierung

 

Anlage 2 ist zu entnehmen, dass sich für das Haushaltsjahr 2021 unter Berücksichtigung der zusätzlichen Plätze in der KiTa Lintertstraße 33 eine Belastung in Höhe von ca. 19.400 € brutto ergibt, welche jedoch, aufgrund der bereits für den schon bestehenden Sondervertrag etatisierten Mitteln, aus dem Ansatz bei 4-060101-901-9, SK 53180000 gedeckt werden kann.

Die Belastung für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 beläuft sich auf insg. ca. 145.400 € brutto, von welcher die o. g. bereits etatisierten Mittel in Höhe von 107.200 € in Abzug gebracht werden müssen. Es ergibt sich somit eine Nettobelastung in Höhe von rund 38.200 €, welche aus im gleichen PSP-Element vorhandenen Ansatzmitteln i.H.v. 5.900 € sowie durch Verlagerungen aus 1-060101-800-4 und 4-060101-941-2 i.H.v. 32.300 € gedeckt werden kann

Die Verlagerung der Mittel wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2022ff. vorgenommen.

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

 

In der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2021/ 2022, die am 10.03.2021 im Hauptausschuss der Stadt Aachen verabschiedet wurde, ist die KiTa Lintertstraße mit 15 U3- und 25 ü3-Plätzen berücksichtigt.

Diese Plätze sind mit Blick auf die Versorgungsquote im Sozialraum 6 (Forst/ Driescher Hof) und die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz notwendig.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, ab dem KiTa-Jahr 2021/2022 den Trägeranteil der Kindpauschalen in Höhe von 7,8 % (derzeit ca. 46.500 €/ KiTa-Jahr) für die zusätzlich geschaffenen Plätze zu übernehmen und den Abschluss eines entsprechenden Sondervertrags mit einer Laufzeit von fünf Jahren.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

4-060101-901-9; 53180000

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz

2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

54.473.800

54.473.800

186.878.700

186.911.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-54.473.800

-54.473.800

-186.878.700

-186.911.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

-32.300

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben aus

1-060101-800-4, SK 54220000 und 4-060101-941-2,

SK 53180000

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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