Entscheidungsvorlage - A 61/0267/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Bebauungsplanes (Durchführungsplanes) Nr. 1 der ehemaligen Gemeinde Kornelimünster für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/ Walheim im Bereich zwischen Schleckheimer Straße und Münsterstraßehier:Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs.1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/01 / Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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25.01.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes
(Durchführungsplanes) Nr. 1 der ehemaligen Gemeinde Kornelimünster für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/ Walheim im Bereich zwischen
Schleckheimer Straße und Münsterstraße gem. 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die
Begründung hierzu.
(Dr. Linden)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.05.2005 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplanes (Durchführungsplans) Nr. 1 der ehemaligen Gemeinde Kornelimünster beschlossen. Er beschloss gleichzeitig die öffentliche Auslegung dieses Planes.
Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 06.06. bis einschließlich 06.07.2005. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Eingaben von Bürgern erfolgten nicht.
Ein Schreiben des BUND verwies in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 840, dessen Offenlage parallel zur Offenlage des aufzuhebenden Bebauungsplanes stattfand, inhaltlich wurde jedoch nicht auf das Aufhebungsverfahren Bezug genommen. Das Schreiben des BUND ist der Vorlage zur Information beigefügt.
Darüber hinaus gingen keine Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zum Aufhebungsverfahren ein.
Eine erneute Beratung im Planungsausschuss und in der Bezirksvertretung Aachen- Kornelimünster/ Walheim ist daher nicht erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Bebauungsplanes als Satzung zu beschließen.
Die Begründung zur Aufhebung des Planes ist der Vorlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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328,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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845,1 kB
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