Entscheidungsvorlage - FB 36/0061/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die als geeignet benannten Baum-Standorte in die Liste der gesamtstädtischen Nachpflanzungen aufzunehmen.

 

Die Anträge der Fraktion Die Grünen in der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 28.7.2020 ('Weitere Baumpflanzungen') und vom 20.1.2021 ('Baum-Pflanzungen in der Grünanlage Hermann-Löns-Straße') gelten als behandelt.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Fraktion Die Grünen in der Bezirksvertretung Aachen-Brand beantragt, die Möglichkeiten zur Baumanpflanzung an mehreren Standorten in Brand zu prüfen und dabei den "Kiri-Baum blu aus biologischem Anbau" zu berücksichtigen.

 

Grundsätzlich ist die Verwaltung bestrebt, frei gewordene Baumstandorte möglichst zeitnah wieder zu bepflanzen. Bei Standorten im Straßenraum müssen die Rahmenbedingungen für ein nachhaltiges Wachstum  der Bäume oft erst geschaffen werden. In vielen Fällen sind die alten Baumscheiben zu klein, es ist nicht genügend durchwurzelungsfähiger Boden vorhanden oder es befinden sich Versorgungsleitungen im Untergrund.

 

In diesen Fällen sind vor einer Baumpflanzung aufwändige Tiefbauarbeiten erforderlich, die aufgrund des finanziellen und baulichen Aufwands den Zeitpunkt der Umsetzung verzögern können. Angesichts begrenzter finanzieller Ressourcen werden Schwerpunkte gesetzt, vor allem in stadtklimatisch mehrfach belasteten Bereichen, in Straßen mit hoher Frequentierung und bei übergeordneten Fuß- und Radwegeverbindungen.

 

Von den im Antrag vorgeschlagenen Standorten sind diejenigen in der Unterbahn für eine Baumpflanzung nicht geeignet, da unter den einzelnen Flächen sowohl Strom-, als auch Wasser- und Gasleitungen liegen. Der Spielplatz am Tiergarten soll mittelfristig umgestaltet werden, es ist deshalb sinnvoll, neue Baumstandorte in das Gesamtkonzept dieser Maßnahme zu integrieren. Die Pflanzfelder vor der Josefsallee 18 sind zu klein für fachgerechte Baumpflanzungen, möglich ist jedoch ein Baumstandort an der Einmündung der Josefsallee in die Freunder Landstraße.

 

Vorbehaltlich der weiteren Leitungsprüfung sind die Standorte in der Karl-Kuckstraße und Am Tiergarten grundsätzlich geeignet, hier müsste jedoch vor einer Baumpflanzung der dort schon stehende Blüh- / Zierstrauch entfernt werden. Am Parkplatz der Schwimmhalle wurden im Winter 2021 Nachpflanzungen vorgenommen. 3 weitere Standorte sind noch frei, bei denen vor einer Bepflanzung umfassende Tiefbaumaßnahmen (Vergrößerung der Baumgrube und des Wurzelraums) erforderlich sind. Für den Standort in der Franz-Wallraff-Straße ist die Baumart, die für die anderen Baumscheiben in dieser Straße gewählt wurde (Säulen-Spitzahorn), wegen der angrenzenden Straßenlaterne nicht geeignet. Eine Bepflanzung an dieser Stelle ist ggf. mit einem Wechsel zu einer kleinkronigen Baumart möglich. In der Grünanlage Hermann-Löns-Straße ist eine Nachpflanzung insbesondere der Standorte im südlichen Teil hinter den Sitzgelegenheiten möglich und sinnvoll. Im nördlichen Teil, auch angrenzend an den Spielbereich, sind bereits 4 Bäume nachgepflanzt worden.

 

Im Rahmen der gesamtstädtischen Pflanzmaßnahme wurden in Brand 35 weitere Bäume in der Erberichshofstraße, im Freunder Heideweg, in der Niederforstbacher Straße, in der Ringstraße, auf dem Spielplatz Eschenallee, am Sportplatz Wolferskaul, am Vennbahnweg und am Friedhof Kolpingstraße gepflanzt. 20 Pflanzungen sind noch zusätzlich vorgesehen, u.a. in der Kirchheidstraße und in der Röhrigstraße. 

 

Die im Antrag vorgeschlagene Baumart bzw. -sorte "Kiri-Baum blu" wäre für künftige Anpflanzungen bei den meisten Standorten, insbesondere im Straßenraum, nicht die richtige Wahl. Es handelt sich hierbei um eine Kreuzung der beiden Blauglockenbaum-Arten Paulownia fortunei und Paulownia tomentosa mit der Sortenbezeichnung 'NordMax21'. Diese Sorte ist geschützt und wird über die Gärtnerei Blu-Blumen GbR vertrieben. Angeboten wird sie dort als etwa 20cm hoher Setzling für Privatgärten und insbesondere in großen Stückzahlen für gewerbliche Plantagen zur Holzgewinnung.

 

Die im öffentlichen Raum zum Einsatz kommende Pflanzqualität mit einem Stammumfang von mindestens 18-20 cm ist dort nicht verfügbar. Unabhängig davon wird sowohl vom Anbieter, als auch vom Arbeitskreis 'Stadtbäume' der Gartenamtsleiterkonferenz und den Fachleuten der Verwaltung der Blauglockenbaum nicht als Straßenbaum empfohlen. Gründe sind unter anderem das nur schlecht herstellbare Lichtraumprofil und die Tendenz zu Astbrüchen. Für größere Grünflächen und in Parkanlagen ist die Baumart jedoch durchaus geeignet.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

x

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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