Entscheidungsvorlage - FB 36/0062/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die in der Vorlage benannten Vorschläge für eine Entwicklung von Blüh- und Langgraswiesen umzusetzen sowie die bereits realisierten Maßnahmen fortzuführen.

 

Der Antrag der Fraktion Die Grünen in der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 28.7.2020 gilt als behandelt.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Auf Antrag der Fraktion Die Grünen hat die Bezirksvertretung Aachen-Brand die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, welche Baumscheiben ohne Strauchbewuchs und ohne Patenschaft und welche 'Abstandsgrünflächen' an Straßen sich für eine Umwandlung zu Wildblumenflächen eignen.

 

Bereits umgesetzte Maßnahmen

In Brand wurden in den vergangenen Jahren auf geeigneten Standorten bereits Blüh- und Langgraswiesen angelegt bzw. durch kontinuierliche Pflege entwickelt. Dazu zählen die nachfolgend benannten Bereiche, wobei Größe und Art der jeweiligen Fläche den individuellen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten vor Ort entsprechen:

 

  • Rombachstraße
  • Grünanlage Eilendorfer Straße
  • Vennbahn, abschnittsweise
  • Randbereiche im süd-westlichen Teil der Parkanlage Eschenallee
  • Brander Wall, außerhalb der intensiver genutzten Flächen (Aufenthalts-, Spiel-,  und Sportbereiche)
  • Friedhof Kolpingstraße (nicht belegte Flächen im östlichen Teil)
  • Grünfläche Vennbahn, Ecke Rombachstraße / Wolferskaul
  • Wegebankette im Bereich des Gewerbeparks
  • Mittelstreifen Eschenallee und Eingangsbereich Friedhof Kolpingstraße (Frühjahrsblüher)

 

In den meisten Fällen wurde mit entsprechender Bodenvorbereitung und anschließender Einsaat gearbeitet. Dies hat sich grundsätzlich auch bewährt, bei einzelnen Flächen war der Aufwuchs wegen trockener Witterung, in Verbindung mit den in Brand oft sehr lehmhaltigen Böden, etwas geringer.

 

Erforderliche Rahmenbedingungen

Für das Anlegen von Blühwiesen müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Damit sich die etwa 50 bis 80 cm hohen Pflanzen entwickeln können und nicht umgeknickt werden, sollten die Flächen möglichst nicht betreten werden. Dies gilt auch für die Nutzung mit Hunden.

 

Die meisten Blumen- und Kräutereinsaaten benötigen einen sonnigen Standort, Bereiche mit dichtem Altbaum-Bestand sind daher ungeeignet. Für eine effiziente Pflege, vor allem im Straßenraum, sind möglichst großflächige und zusammenhängende Wiesenstreifen sinnvoll. Einzelne Baumscheiben sind aus diesem Grund meist nicht geeignet, diese unterliegen oft auch einem hohen Nutzungsdruck (z.B. Ablegen von Müllsäcken, Abstellen von Fahrrädern, Betreten beim Queren von Straßen). Zudem kann bei Baumstandorten wegen des nötigen Schutzes der Wurzeln keine Bodenvorbereitung (Abtrag und Austausch von Boden, Umfräsen o.ä.) durchgeführt werden.

 

Das Erscheinungsbild der Blumenwiesen ist am attraktivsten in der Blühphase von Mai bis Juni. Im Anschluss geht die Blüte teilweise stark zurück, die Pflanzen werden jedoch erst nach der Samenreife im Spätsommer abgemäht. Daher können die Flächen in dieser Zeit unansehnlicher bzw. 'vernachlässigt' wirken.

 

Damit die Einsaaten anwachsen können, ist eine entsprechende Vorbereitung erforderlich. Dazu gehört das Entfernen der Grasnarbe und gegebenenfalls auch von Gehölzresten. Das Saatbeet muss frei von wuchsstarken Pflanzen wie Quecke, Distel oder Winde sein. Da viele Saatgut-Mischungen nährstoffarme Böden benötigen und andernfalls konkurrenzstarke Gräser die eingebrachten Blumen und Kräuter wieder verdrängen würden, muss in der obersten Bodenschicht oft auch ein Substrataustausch vorgenommen werden. Gerade das Anlegen von intensiv blühenden Wiesenflächen erfordert aufwändigere Vorbereitungen und auch anschließende Pflegemaßnahmen wie z.B. Wässerungen bei Trockenheit während der Keim- und Aufwuchsphase.

 

Geeignete Flächen

Die im Antrag als Vorschlag benannten Bereiche und weitere Flächen wurden geprüft. Für eine entsprechende Entwicklung zu Blüh- und Langgraswiesen werden diejenigen vorgeschlagen, die unter Berücksichtigung der oben genannten Standortbedingungen geeignet sind.

 

Die Grundschule Schagenstraße hat im vergangenen Jahr bereits Patenschaftsflächen mit Wildblumeneinsaat übernommen, aufgrund der Bodenverhältnisse und der Beschattung durch den Baumbestand gab es jedoch in der letzten Vegetationsperiode nur  wenig Aufwuchs. Davon wäre, v.a. wegen der Bestandsbäume, auch der Mittelstreifen der Eberichshofstraße betroffen. Hier könnte jedoch durch Extensivierung der Mahd ein Langgrasstreifen entwickelt werden. Für das Anlegen einer Blühwiese sind Teile der Grünfläche Hermann-Löns-Straße geeignet (der Straße zugewandter Bereich ohne Baumbestand), das Gründreieck an der Rombachstraße neben der Gesamtschule sowie – als Erweiterung der bestehenden Blüh- und Langgraswiese – die Fläche an der Vennbahn auf Höhe der Zufahrt zum Sportplatz.

 

In diesen Bereichen soll die Weiterentwicklung zu Blüh- und Langgrasflächen umgesetzt werden. Ebenfalls ist die Beibehaltung und kontinuierliche Pflege der bereits bestehenden Blüh- und Langgraswiesen in Brand vorgesehen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

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0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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