Entscheidungsvorlage - FB 61/0141/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sichere Querungsmöglichkeit auf der Hochstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Anhörung/Empfehlung
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16.06.2021
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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01.07.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Planungsbeschluss für einen Fußgängerüberweg (FGÜ) zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er fasst den Planungsbeschluss für einen Fußgängerüberweg (FGÜ) in der Hochstraße.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Anlass
Während des Stadtspaziergangs Brand im Rahmen der Woche der Mobilität 2019 haben Mitglieder der Bezirksvertretung Aachen-Brand um die Prüfung einer Querungshilfe in der Hochstraße gebeten. Anschließend hat die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand am 20.10.2019 die Errichtung einer Querungsmöglichkeit auf der Hochstraße im Bereich zwischen St. Donatus und dem Marktplatz beantragt
Nicht nur zu Stoßzeiten besteht großer die Querungsbedarf von Fußgänger*innen in diesem Bereich der Hochstraße, z.B. vor oder nach Gottesdiensten. Vielmehr sei diese Querung eine logische Wegeverbindung zwischen Markt, Kirche, Kindergarten und Pfarrheim. Die Verwaltung wurde dementsprechend beauftragt, zu prüfen, ob zwischen der Kreuzung Trierer Straße und Rollefstraße eine zusätzliche Querungshilfe für den Fußverkehr eingerichtet werden kann.
2. Heutige Situation
Die Hochstraße liegt im Zentrum des Stadtteils Aachen-Brand. Sie ist im Trennprinzip ausgebaut und 6,00 m breit. Es gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Hochstraße wird im 15-Minuten-Takt von den Linien 5 und 45 der ASEAG befahren. Der Knoten Trierer Straße / Hochstraße ist signaltechnisch geregelt.
Welche Art von Querungshilfe vorgesehen werden kann, ist von den Verkehrsstärken der Kfz und Fußgänger*innen abhängig (vgl. Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)).
Daher wurde im Sommer 2020 eine Verkehrserhebung durchgeführt. Vom 15.08.2020 bis 17.08.2020 wurde auf der Hochstraße auf Höhe der beidseitig abgesenkten Gehwege vor der St.-Donatus-Kirche eine Verkehrszählung durchgeführt. Am Samstag, den 15.08.2020 wurde im Zeitraum von 7:00 bis 20:00 Uhr gezählt, da an diesem Tag Wochenmarkt auf dem Brander Marktplatz war. Am Sonntag, den 16.08.2020 wurde zwischen 9:00 und 14:00 Uhr gezählt, um die Besucher der Gottesdienste um 10:00 und 11:30 Uhr zu erfassen. Montag, der 17.08.2020 war ein Schultag, daher wurde an diesem Tag von 7:00 bis 14:00 Uhr gezählt. Es wurden die querenden Fußgänger*innen und Radfahrer*innen sowie die Kfz-Verkehrsbelastung der Hochstraße erfasst. Am Samstag, den 15.08.2020 wurden maximal 130 Fußgängerquerungen in einer Stunde registriert (10:45 bis 11:45 Uhr). Zeitgleich befuhren 527 Kfz diesen Abschnitt der Hochstraße. In der Kfz-Spitzenstunde (11:00 bis 12:00 Uhr) wurden 540 Kfz und 113 Fußgängerquerungen gezählt.
3. Planung
Im Rahmen des Planungsprozesses wurden verschiedene Varianten geprüft, da gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) bei der vorliegenden Kombination von Querungen durch zu Fuß Gehende und Kfz- sowie Fahrrad-Belastung mehrere Optionen in Betracht kommen.
Laut den R-FGÜ 2001 wird bei Verkehrsstärken zwischen 450 und 600 Kfz/h und Querungen von 100 bis 150 Fußgänger*innen in der Spitzenstunde ein Fußgängerüberweg (FGÜ) empfohlen. Gemäß der Verkehrszählung von Sommer 2020 wird die notwendige Fußgängerverkehrsstärke für die Einrichtung eines FGÜ erreicht. Gemäß der RASt 06 sollten nicht zu viele Querungsstellen auf einer kurzen Strecke geplant werden. Es wird davon ausgegangen, dass die in 100 m bzw. 135 m Entfernung liegenden Querungsstellen an der Trierer Straße und der Rollefstraße unter Berücksichtigung der verkehrlichen Randbedingungen der Hochstraße weit genug entfernt liegen und es zu keinen nennenswerten Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses kommen wird.
Daher wird ein FGÜ an der beantragten Stelle der Hochstraße geplant. Für Fußgänger*innen wird beim Queren der Hochstraße sowohl der Komfort als auch die Sicherheit durch die Anlage des FGÜ verbessert. Daher sind in der Abwägung auch event. kleinere Fahrzeitverluste des Buslinienverkehrs in Kauf zu nehmen.
Beidseitig der Querungsstelle sind taktile Elemente vorgesehen. Die weitere Detailplanung erfolgt mit der Ausführungsplanung.
Geprüfte und verworfene Varianten
Es wurden weitere Querungshilfen geprüft, die in der Zusammenschau und Abwägung von der Verwaltung nicht empfohlen werden. U.a. wurde die Anlage einer Mittelinsel untersucht. Hierdurch müssten ca. 4 Parkplätze entfallen und ggf. Bäume entfernt werden. Aufgrund des zu geringen Nutzens im Verhältnis zu einem deutlich erhöhten Änderungsaufwand wurde diese Variante verworfen.
Alternativ wurde eine bauliche Einengung geprüft. Für den Linienbusverkehr wäre eine bauliche Einengung auf der Kirchenseite sinnvoll, weil dieser die Hochstraße nur in Richtung Niederforstbach befährt und dann an der Engstelle Vorrang vor dem Gegenverkehr hätte. Dennoch wurde die Einengung zugunsten des FGÜ verworfen, weil Engstellen den Begegnungsverkehr unabhängig vom Fußgängeraufkommen beeinträchtigen und Verkehrseinrichtungen an baulichen Engstellen oft beschädigt werden.
Als letzte Variante wurde eine Aufpflasterung über die gesamte Fahrbahnbreite untersucht. Da hier jedoch ebenfalls sowohl der Buslinien- als auch der Kfz-Verkehr jederzeit beeinträchtigt werden würde, wurde auch diese Variante verworfen.
4. Empfehlung der Verwaltung
Die Anlage eines FGÜ wird von den verkehrslenkenden Dienststellen der Stadt Aachen sowie der Polizei und der ASEAG aus den oben genannten Gründen empfohlen.
5. Kosten und finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für den Umbau und die Markierungsarbeiten und ggf. notwendige Verbesserungen der Beleuchtung belaufen sich überschlägig auf ca. 25.000 €.
Die Einplanung der notwendigen Mittel zur Umsetzung der Maßnahme erfolgt haushaltsneutral mit der zukünftigen Haushaltsplanung.
Entscheidungen zur Umsetzung der Maßnahme mit Kosten und Finanzierung bleiben dem Ausführungsbeschluss vorbehalten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| xx |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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|
| teilweise (1% - 49 %) |
| x |
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
(wie Dokument)
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520,2 kB
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|||
2
|
(wie Dokument)
|
4 MB
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3
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|