Kenntnisnahme - FB 61/0152/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Entlang der Trierer Straße und weiterführend entlang des Napoleonsberges ist die nur einseitig westlich vorhandene Nebenanlage anders als im politischen Antrag dargelegt bereits jetzt in beiden Fahrtrichtungen zwischen den Ortslagen Brand und Kornelimünster als gemeinsamer Fuß- und Radweg durch Zeichen 240 StVO ausgeschildert. Die Verkehrsflächenbreiten sind zutreffenderweise an vielen Stellen unterhalb der in der StVO festgelegten 2,00m außerhalb geschlossener Ortschaften, können aber wegen vorhandener Straßenbäume oder Böschungen nicht wesentlich verbreitert werden.

Nach Einschätzung der Verwaltung unterschreitet die vorhandene Breite das erforderliche Regelmaß eines gemeinsamen Geh – und Radeweges und erfordert  eine entsprechende Rücksicht aller Verkehrsteilnehmenden. Seit Eröffnung des Vennbahnweges nutzt der Fuß- und Radverkehr fast ausschließlich diesen autofreien und ebenen Verbindungsweg zwischen Brand und Kornelimünster, während den Weg an der Trierer Straße nur noch einzelne Anwohner*innen oder Zielverkehre nach Krauthausen oder Dorff befahren bzw. begehen. Die geringe Nutzung ist dabei nicht auf die Breite des Weges zurückzuführen, sondern auf seine Topographie (mehrere starke Steigungen). Diese Nachteile lassen sich auch durch örtliche Verbreiterungen nicht ausgleichen. Deshalb geht die Fachverwaltung davon aus, dass auch z.B. bei Verbreiterung des Radweges an der Trierer Straße die Nutzung durch den Radverkehr nicht spürbar steigen wird.

Straßenbaulastträger für die L 233 Trierer Straße außerhalb der Ortsdurchfahrten ist der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen. Dort ist man sich bewusst, dass der historisch gewachsene Ausbauzustand des gemeinsamen Rad-Gehweges nicht den aktuellen Richtlinien entspricht. Eine regelkonforme Verbreiterung auf mindestens 2,00 m bedarf allerdings einer grundlegenden Überplanung der Nebenanlage ggf. mit einem „Landschaftspflegerischen Begleitplan“. Nach Rücksprache mit der für Aachen zuständigen „Regionalniederlassung Ville-Eifel“ des Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen ist die Überplanung der L 233 in diesem Abschnitt   aktuell noch nicht eingeplant.

 

Bezüglich der Beschilderung am Beginn des Lufter Weges aus Richtung Trierer Straße hat die Verwaltung die Anregung im vorliegenden Antrag aufgenommen und das Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) in Zeichen 260 StVO (Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen und Mofas sowie Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) geändert, womit der Radverkehr jetzt nicht mehr von der Sperrung erfasst ist.

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Anlagen

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