Entscheidungsvorlage - FB 02/0058/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt die Ausführungen zu den Möglichkeiten und Herausforderungen bei der Förderung von PopUp-Gastronomie zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, zur möglichen Einbindung von Agenturen und  den aus deren Engagement resultierenden Kosten zu recherchieren und den Ausschuss in seiner nächsten Sitzung hierüber und den dann aktuellen Umsetzungsstand zu informieren.

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Erläuterungen

Pop Up-Gastronomie fördern! (Ratsantrag 104/18  - SPD AT 61/21)

Mit dem Ratsantrag AT 61/21 der SPD-Fraktion vom 23.03.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob und welche Möglichkeiten bestehen, Gastronom*innen und ggf. Schausteller*innen bei der Einrichtung von Pop Up-Gastronomien in leerstehenden Ladenlokalen zu unterstützen.

 

Pop Up-Gastronomie eine Definition

Pop Up bedeutet übersetzt erscheinen oder plötzlich auftauchen. Genau dieses Konzept verfolgen eben auch sogenannte Pop Up-Restaurants, die in der Regel plötzlich an einem Ort auftauchen und nur für einen bestimmten Zeitraum dort vorzufinden sind. Diese Art von temporären Food-Konzepten ist nicht nur für Gäste reizvoll, um etwas Neues auszuprobieren. Auch die Betreiber dieser Pop Ups, egal ob Anfänger*innen oder erfahrene Gastronom*innen, können in vielerlei Hinsicht profitieren.

Wie lange das Pop Up bestehen bleibt, entscheidet jede(r) Betreiber*in selbst und ist je nach Konzept ganz unterschiedlich: Ein halbes Jahr, zwei Monate, ein paar Wochen oder auch nur ein bis zwei Tage. So oder so ist der Zeitraum aber auf jeden Fall begrenzt. Das bietet den Vorteil, dass Gastronom*innenen keine langen Mietverträge abschließen müssen, die Verpflichtungen und das Risiko also relativ niedrig sind. In jedem Fall ist davon auszugehen, dass wechselnde kulinarische Angebote in immer wieder anderen, ggf. auch ungewöhnlichen Locations neugierig machen und so deutlich zur Belebung der Innenstadt beitragen können.

 

Im Wesentlichen können vier Arten von Pop Up-Gastronomie-Standorten beschrieben werden:

 Nutzung leer stehender Ladenlokale, ggf. in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem

bestehenden Gastronomiebetrieb, um Synergieeffekte (etwa Nutzung der vorhandenen chen- und Gaststättenausstattung) zu heben

 Nutzung ehemaliger Gastronomiebetriebe mit vorhandener Ausstattung

 Kooperation mit bzw. Integration in einen bestehenden (Einzelhandels-)Betrieb zur Schaffung eines neuen attraktiven Angebotes und Nutzung der bestehenden Kund*innenfrequenz

 temporäre Nutzung des öffentlichen Raumes etwa durch Streetfood- und Imbissfahrzeuge.

 

Grundsätzlich bietet der Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa im Rahmen seiner Dienstleistungen die Information und Beratung zu Immobilien und Standorten sowie die Flächenvermittlung, also das Matching zwischen Nutzer*in und Eigentümer*in an. Dazu zählt ebenfalls die Begleitung von Genehmigungsverfahren und die Beratung zu Fördermöglichkeiten. Aktuell ist der Fachbereich zudem federführend bei der Realisierung des Projektes Ladenliebe im Rahmen des Sofortprogramms Innenstadt des Landes NRW in Kooperation mit dem Citymanagement aktiv. Ergänzend ist der Fachbereich mit der Realisierung weiterer Unterstützungsmaßnahmen für Handel und Gastronomie beauftragt.  Zusätzliches Personal steht FB 02 für die neuen Aufgaben hingegen nicht zur Verfügung.

Das Grundprinzip der Pop Up-Gastronomie, durch ständigen Wechsel der Pop Up-Restaurants den Wunsch nach neuen Ideen zu stillen, die Neugier aufrecht zu erhalten und damit für ständige Frequenz am Standort zu sorgen, bedarf aber der intensiven Begleitung! Interessierte, offene Gastronom*innen, Immobilieneigentümer*innen und Menschen, die etwas Neues ausprobieren möchten, müssen gefunden und zusammengebracht werden. Konzeptideen müssen auf zur Verfügung stehende Räumlichkeiten angepasst, Geschäftsideen auf wirtschaftliche Tragfähigkeit hin überprüft werden. Parallel stellen sich zusätzliche gaststätten-, gaststättenbau- und hygienerechtliche Fragestellungen. Ggf. müssen Nutzungsänderungsgenehmigungen beantragt werden. Um hier bestmöglich, schnell und möglichst unbürokratisch unterstützen zu können, ist eine enge und vertrauensvolle Kooperation zwingend notwendig, die mit den vorhandenen personellen Kapazitäten bei FB 02 nur begrenzt sichergestellt werden kann. Die Verwaltung prüft daher zurzeit, ob und inwieweit externe Unterstützung etwa in Form einer Agentur eingebunden und finanziert werden kann.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme r den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme r die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  ber 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

Vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

Nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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