Entscheidungsvorlage - FB 02/0062/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktueller Sachstandsbericht zu Entwicklungen im Rheinischen Revier
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
- Verfasst von:
- FB02
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung
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Entscheidung
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16.06.2021
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Erläuterungen
Aktueller Sachstandsbericht zu Entwicklungen im Rheinischen Revier
Am 27.04. wurde der Reviervertrag zwischen der Landesregierung und der Zukunftsagentur Rheinisches Revier unterzeichnet. Zentrale Punkte des Vertrages sind:
Parallel dazu wurde das Wirtschafts- und Sozialprogramm WSP1.1 in überarbeiteter Version vorgestellt. Dabei steht ebenfalls die Entwicklung einer vernetzten, lebenswerten, leistungsstarken, innovativen und klimaneutralen Region im Vordergrund.
Beide Dokumente stehen unter www.rheinisches-revier.de zum Download bereit.
Nach zahlreichen Sofort- und Sonderförderprogrammen wurde am 27.04. auch der Startschuss für das erste Regelförderprogramm REVIER.GESTALTEN gegeben. In der aktuellen Phase sollen unternehmen und Verbundvorhaben mit Kommunen oder Forschungseinrichtungen gefördert werden. Das Beihilferecht ist zu beachten. Die erste Einreihungsfrist endet am 30.06.2021, die nächste voraussichtlich am 04.11.2021. Künftig sollen pro Jahr 2-3 Einreichungsfristen pro Jahr angeboten werden. Nach der Einreichung über das Submission Tool (aktuell noch nicht frei geschaltet) erfolgt wieder eine Auswahl und Qualifizierungsphase mit letztendlich möglichst 3 erreichten Sternen. Dann wird für den Antrag das geeignete Förderprogramm ausgewählt und die eigentliche Antragsphase beginnt. Wenn auch der Start des Regelförderprogramms und die damit entstandene Klarheit von allen Seiten begrüßt wurde, so besteht nach wie vor Kritik an dem nicht unaufwändigem, komplexen Antragsverfahren.
Neben dem Regelförderprogramm behält sich die Landes- und Bundesregierung aber auch die Möglichkeit vor, außerhalb der Programme besonders herausragende Projektideen separat zu fördern.
Am 06.05. hat Dezernat VI zur ersten stadtinternen Arbeitsgruppensitzung zum Thema Rheinisches Revier eingeladen. Unter Beteiligung zahlreicher Fachbereiche wurde über die aktuellen Entwicklungen berichtet sowie die neue Förderkulisse vorgestellt. Es war ein guter Auftakt, geprägt von der einvernehmlichen Einschätzung, dass sich Aachen seiner Rolle im Rheinischen Revier bewusster werden, seine Funktion als Oberzentrum neu justieren, mögliche Kooperationen mit Partner*innen im Rheinischen Revier konkretisieren und mögliche Förderprojekte präzisieren muss. Daran soll auf Wunsch der Beteiligten weiter ressortübergreifend und mit Blick auf die Einreichungsfristen intensiv gearbeitet werden. Das nächste Treffen wird voraussichtlich am 17.06. stattfinden.
Das Projekt ACCorD2 (Autonomes Fahren im urbanen Raum) mit städtischer Beteiligung wurde mit einem weiteren Stern ausgezeichnet und befindet sich damit auf einem guten Weg, gefördert zu werden. Im Rahmen des Projektes ist eine reale Teststrecke im Bereich Campus Melaten, Vaalser Straße vorgesehen.
Interkommunaler Gewerbeflächenpool, hier Kooperation mit Eschweiler: Das Projekt könnte zur Förderung in der Förderkulisse REVIER.GESTALTEN geeignet sein. Die Möglichkeiten werden aktuell federführend von der AGIT geprüft.
Ziel der Förderkulisse des Rheinischen Reviers ist die Überführung der vom Strukturwandel betroffenen Arbeitnehmer*innen in neue und nachhaltige Arbeitsverhältnisse sowie die Stärkung der vom Strukturwandel betroffenen Region als zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort. Dazu gehört auch eine innovationsfördernde und attraktive Arbeits- und Lebensumgebung, die neue Investitionen und Unternehmen anzieht. Dieser Zielsetzung möchte die Stadt Aachen mit der Entwicklung eines modernen ‘Sportpark Soers‘ Rechnung tragen. Ausgehend vom Rahmenplan aus dem Jahr 2016 und den aktuellen Kaufverhandlungen der Stadt mit dem Bau und Liegenschaftsbetrieb NRW über das angrenzende Grundstück des ehemaligen Polizeipräsidiums, möchte die Verwaltung mit der Erweiterung und Entwicklung des Leuchtturmprojekts ‘Sportpark Soers‘ die drängenden Infrastrukturbedarfe der Sportvereine abdecken, den Breitensport stärken und das Thema Sport noch stärker mit den Themen Innovation, Gesundheit, Mobilität und Kultur verknüpfen.
Internetknoten: Der weltweite Datenverkehr im Internet wird zentral über sog. Internetknoten, große Rechenzentren, gesteuert und abgewickelt. Da insbesondere Deutschlands größter Internetknoten in Frankfurt überlastet ist, wird nach neuen Standorten gesucht. Nach einer Studie eines durch die Landesregierung beauftragten Institutes scheiden Standorte in der StädteRegion aus. Intensiver werden 3 Standorte im Rhein-Erft-Kreis untersucht. Eventuell gibt es aber die Möglichkeit, kleinere Knoten in der Region, und hier möglicherweise künftig im Areal des bisherigen reifenwerks in Rothe Erde zu verankern. Diese Möglichkeiten werden aktuell geprüft.
IBTA: Im Rahmen einer Internationalen Bau- und Technologieausstellung soll die Umsetzung von hochambitionierten Next-Practice-Projekten im Mittepunkt stehen. Diese Projekte werden zu Meilensteinen im IBTA-Prozess und sollen im Rahmen von Veranstaltungen mit EXPO-Charakter präsentiert werden. Auf Grundlage der aktuell gesetzten Themen der ZRR prüft die Stadt Aachen aktuell, welche Bereiche im Stadtgebiet vorgeschlagen werden können. Das Konzept wird bis zum Frühjahr 2022 in einem gestuften Beteiligungsprozess entwickelt.
Im Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa werden zeitnah 2 Stellen zur Regionalentwicklung eingerichtet.
Terminrückblick/-vorschau:
- 27.04.2021: Unterzeichnung Reviervertrag
- 27.04.2021: Übergabe Wirtschafts- und Strukturprogramm 1.1 (vorläufige Version – Endversion
25.06.2021)
- 27.04.2021: Start Regelprogramm REVIER.GESTALTEN
- 06.05.2021: stadtinterne Abstimmung zu Themen des Rheinischen Reviers
- 07.05.2021: Hydrogen Hub Aachen geht an den Start
- 17.06.2021: stadtinterne Abstimmung zu Themen des Rheinischen Reviers
- 22.06.2021: Vorstellung der Studie: ‘Analyse der regionalen Innovationspotenziale und des
Innovationstransfers im Rheinischen Revier‘
- 25.06.2021: Revierkonferenz
- 30.06.2021: Erste Einreichungsfrist: REVIER.GESTALTEN
- 10.09.2021: 3. Fachkonferenz Revierknoten Ressourcen & Agrobusiness
- 04.11.2021: Zweite Einreichungsfrist: REVIER.GESTALTEN
- 17.12.2021: Revierkonferenz
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
Positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | Mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | Positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |