Entscheidungsvorlage - FB 02/0063/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, befürwortet die Kooperation der AG Charlemagne und des Städtenetzwerkes MAHHL+ mit der EVTZ EMR und beauftragt die Verwaltung, weiterhin an beiden  Kooperations-Netzwerken aktiv teilzunehmen und mitzugestalten.


 

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Erläuterungen

Sachstandsbericht ‘MAHHL+‘ und ‘AG Charlemagne‘

Hintergrund:

Die AG Charlemagne Grenzregion wurde 2011 als Zusammenschluss der grenzanliegenden Kommunen und regionalen Gebietskörperschaften Stadt Aachen, StädteRegion Aachen, Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, der Parkstad Limburg, der Gemeente Heerlen und der Gemeente Vaals gegründet.

Ihr Ziele ist es, die wirtschaftliche Entwicklung des gemeinsamen Raums zu fördern, das grenzüberschreitende Arbeiten und Leben zu erleichtern sowie die Abstimmung über Planungen und Entwicklungen in der Region zu verbessern.

Der Vorstand der Charlemagne, bestehend aus den Hauptverwaltungsbeamten der Kommunen und Gebietskörperschaften hat die Themen Arbeitsmarkt, Wirtschaft und Infrastruktur/Mobilität als Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit festgelegt. Entlang dieser thematischen Linie sind in den vergangenen Jahren verschiedene bestehende Projekte und Kooperationen fortgeführt worden sowie neue Strukturen entstanden.

Die Geschäftsstelle der AG Charlemagne  war von 2011 – 2019 mit jeweils 0,5 VZÄ im Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Europa  der Stadt Aachen und der Parkstad Limburg verortet. Seit der Neustrukturierung der AG im Jahr 2019, mit der die Auflösung der Geschäftsstelle einherging, haben die StädteRegion Aachen und die Parkstad Limburg die koordinierenden Aufgaben für die Arbeitsgemeinschaft übernommen. In diesem Zusammenhang ist 2020 eine neue Kooperationsvereinbarung zwischen den Partnern beschlossen worden, zusätzlich wurde eine engere Anbindung der AG an den EVTZ EMR vereinbart. 

Zu den Gremien der AG gehören weiterhin ein Vorstand, eine monatlich tagende Arbeitsgruppe (Trinat), sowie Koordinator*innen aus den drei beteiligten Teilregionen (D, B, NL), die die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen und Aktivitäten verantworten.

Die AG steht im Rahmen der Umsetzung ihrer Aktivitäten mit zahlreichen euregionalen Stakeholdern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung u.a. mit der ehemaligen Stichting Euregio Maas Rhein, die seit 2019 als Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) neue Impulse in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit setzt, im Austausch Im Zuge des Umstrukturierungsprozesses wurde u.a. verabredet, bestehende Aktivitäten in der Euregio enger an die EMR anzubinden. Hiermit wird das Ziel verfolgt, Kooperationen und Abstimmungen zu intensivieren und gleichzeitig zu vereinfachen.   

Zu diesem Zweck hat der EVTZ  EMR in Abstimmung mit der AG Charlemagne eine Kooperationsvereinbarung (s. Anlage1) erarbeitet. Gleichzeitig wurden das interne Abkommen der AG Charlemagne Partner (s. Anlage 2) und die Geschäftsordnung (s. Anlage 3) aktualisiert und angepasst. Die Kooperationsvereinbarung der AG Charlemagne mit dem EVTZ EMR wurde im November 2020 vom Vorstand der AG ratifiziert und gilt unter Gremienvorbehalt seit dem 01.01.2021.

Eine Ratifizierung des Kooperationsvertrages hat auch von Seiten n des Vorstandes der EMR und deren Versammlung in Übereinstimmung mit der Region Aachen stattgefunden. .

Der Mehrwert der Anbindung besteht in einer inhaltlichen und strukturellen Anbindung der AG Charlemagne an den EVTZ EMR. Die Koordinator*innen der AG werden tageweise im Umfang von insgesamt 0,6 VZÄ im EMR Büro in Eupen mitarbeiten. Zusätzlich stellt die EMR eine/n Ansprechpartner*in für die kommunalen Partnerstrukturen ein (Office- und Projektkoordinator). Diese Personalverschränkung wird die Abstimmung im Rahmen der Projektentwicklung und den Informationsaustausch zwischen den Organisationen optimieren.  

Die politische Transparenz ist durch die Berichterstattung in der EMR Versammlung gewährleistet, in der u.a. aus dem Zweckverband Region Aachen politisch Delegierte vertreten sind. Die aus der StädteRegion Aachen vertretenen politischen Repräsentant*innen werden durch die Verwaltung von Stadt Aachen und StädteRegion Aachen  informiert, so dass diese die Belange der AG Charlemagne umfassend vertreten können.  

Folgende Aktivitäten sind in der nächsten Zeit geplant, bzw. haben bereits stattgefunden.

  1.       06.05.2021 Trinationales Unternehmertreffen (Europawoche/ AG Charlemage)
  2.       18.06.2021 European Green Deal im Grenzland (Europa bei uns Zuhause/ AG Charlemagne)   
  3.       23.09.2021 Trinationales Einzelhandelsforum - hybrider Einzelhandel

Für die nächsten Jahre ist die Mitarbeit an diversen Projekten geplant, u.a. die Verknüpfung der Energieparks Herzogenrath mit entsprechenden Projekten in der Parkstad Limburg. 

Hinzu kommt die Entwicklung neuer Projekte insbesondere mit Bezug zu Covid 19 Folgen, Bildung, Arbeitsmarkt und Nachhaltigkeit. Der Zusammenschluss mit der EMR soll dabei eine optimierte Nutzung verschiedener EU Förderprogramme gewährleisten. 

 

MAHHL+

Die Kooperation ‘Maastricht, Aachen, Hasselt, Heerlen, Lüttich‘ ist eine seit 1989 bestehende strukturelle Arbeitsgemeinschaft zwischen den 5 Universitätsstädten. 2001 wurde diese Kooperation institutionalisiert und eine gemeinsame Resolution zur Zusammenarbeit verabschiedet.

Die Arbeitsgemeinschaft dient einerseits als Plattform für Wissens- und Erfahrungsaustausch in verschiedenen inhaltlichen Bereichen, andererseits für das Networking / Lobbying im Interesse der euregionalen Städte.

2019 wurde das Netzwerk durch die beiden Städte Sittard/Geleen und Genk erweitert und in MAHHL+ umbenannt. Hierbei handelt es sich um einen Arbeitstitel. Die Stadt Maastricht erarbeitet derzeit einen Entwurf für einen neuen Namen und ein neues Logo. 

 

Im Rahmen der Neukonzeptionierung der Euregio-Maas-Rhein wurde auch das Städtenetzwerk enger an den EVTZ EMR angebunden. Eine Kooperationsvereinbarung soll auch hier sicherstellen, dass  die Zusammenarbeit vertieft, die Abstimmungsprozesse vereinfacht und daraus entstehende  Synergieeffekte gewonnen werden können. Im Gegensatz zur AG Charlemagne, in deren Rahmen auch Veranstaltungen organisiert und Projekte entwickelt und umgesetzt werden, handelt es sich bei MAHHL+ um ein reines Städtenetzwerk zum Erfahrungsaustausch und gemeinsamen Lobbying. Über das Netzwerk  werden Projektideen  initiiert, Kooperationen vermittelt und (Verwaltungs-) Erfahrungen ausgetauscht,  allerdings  werden bislang keine eigenen Projekte verantwortlich umgesetzt,.         

 

Anders als die AG Charlemagne, die bestehendes Personal (Koordinatoren 0,6 VZÄ) an die EMR abordnet, hat das Netzwerk der MAHHL+ Städte beschlossen, einen gemeinsamen Koordinatoren einzustellen, der zukünftig das Team der EMR als Vertreter*in des MAHHL+ Netzwerkes unterstützt.           

 

Die politische Transparenz wird analog zum Verfahren AG Charlemagne/EVTZ EMR durch Vertretung in der Versammlung der Euregio-Maas-Rhein gewährleistet. 

 

Finanzielle Auswirkungen AG Charlemagne:

Der Haushalt der AG Charlemagne hat bisher einen Betrag von 155.000 Euro umfasst. Hiervon wurden die Personalkosten, Projekte und Kosten der Veranstaltungen beglichen. Die Anteile der Kommunen und Gebietskörperschaften haben sich an der Einwohnerzahl orientiert. Die Stadt Aachen hat 25% der Gesamtkosten getragen.  

Die Finanzierung der AG Charlemagne und die Beiträge zur EVTZ EMR werden 2021  aus den verblieben Restmitteln der Vorjahre bestritten, zum Jahresende erfolgt eine Evaluation der bestehenden Mittel und Strukturen. Eine Weiterfinanzierung durch EU Fördermittel für 2022 wird angestrebt und derzeit geprüft. Sollte eine Finanzierung über Fördergelder nicht möglich sein, so muss mit einem Beitrag von ca. 38.750 Euro für die Stadt Aachen  (entspricht den 25% des gesamten Haushalts) pro Jahr gerechnet werden. Der Haushalt der AG Charlemagne wird turnusgemäß im November für das Folgejahr verabschiedet, insofern wird der definitive Beitrag erst im November feststehen und die Haushaltsberechung nachgereicht.       

 

Finanzielle Auswirkungen MAHHL+ Städtenetzwerk

Wie oben dargestellt, hat das Städtenetzwerk beschlossen, einen gemeinsamen Koordinator zur Vertretung der Interessen im EVTZ EMR einzustellen. Die Kosten für eine 0,6 VZÄ Stelle wird mit maximal 48.000 Euro angegeben. Darüber hinaus beteiligt sich das MAHHL+ Netzwerk an der Finanzierung des ‘Office and Projekt Coordinator‘ in der EMR mit einer Summe von 15.000 Euro. 

Die Gesamtkosten von 63.000 Euro werden zu gleichen Teilen von allen sieben Städten gemeinsam getragen. Auf die Stadt Aachen kommt somit ein Anteil von 9.000 Euro zu. Hinzu müssen finanzielle  Mittel für Fahrkosten und für eventuelle durchzuführende Veranstaltungen/Netzwerktreffen reserviert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AG Charlemagne

MAHHL+

Partner

1 StädteRegion Aachen

2 Stadt Aachen

3 Gemeinde Vaals

4 Parkstad Limburg mit der Stadt  Heerlen

5 Kommunen der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens

 

1 Stadt Maastricht

2 Stadt Aachen

3 Stadt Hasselt

4 Stadt Heerlen

5 Stadt Lüttich

6 Stadt Genk

7 Stadt Sittard-Geleen

Finanzierungsmodell

Pro Einwohner / AC-25% / StädteRegion AC -25%, Parkstad Limburg 31%, Vaals 4%, Kommunen der DG 15%

Zu gleichen Teilen

Finanz. Aufwand für EMR Office und Projektkoordinator lt. Vereinbarung 

15.000

15.000

Finanz. Aufwand für Dienstleistungen der  EMR lt. Vereinbarung

5.000

5.000

Koordinatoren

1,0 VZÄ entspricht 77.500 Euro

Stellen Parkstad/StädteRegion gemeinsam zu gleichen Teilen

- 0,6 VZÄ an EMR abgeordnet

- 0,4 VZÄ koordiniert Treffen, plant Projekte und betreut die Umsetzung

0,6 VZÄ entspricht 43.000 Euro

wird bei der EMR für die MAHHL+ Städte zu 100% angestellt

Projektmittel

30.000 Euro

Stehen im Rahmen des HH aktuell aus Restmitteln zur Verfügung

Stehen nicht zur Verfügung werden Anlassbezogen verteilt oder aufgebracht

Veranstaltungsmittel

27.500 Euro

Stehen im Rahmen des HH aktuell aus Restmitteln  zur Verfügung

Stehen nicht zur Verfügung  - werden anlassbezogen verteilt oder aufgebracht

Gesamthaushalt

155.000 €

inklusive  aller Ausgaben, Personalkosten, EMR Beitrag sowie Projektmittel

63.000 €

enthält EMR Beitrag und Personalkosten  zuzgl. Sonderausgaben

Anteil Stadt Aachen

38.750 €

25 % des Gesamthaushaltes

Finanzierung 2021 aus Restmitteln, Reduzierung durch Fördergelder ab 2022 angestrebt.

Gelder wurde aber im Haushalt prophylaktisch angemeldet.

9.000 €

Gesamthaushalt geteilt durch 7

Plus evt. Reisekosten, Veranstaltungskosten

Im Haushalt wurden 12.000 € angemeldet

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

X *

 

 

* siehe Text

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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