Entscheidungsvorlage - FB 02/0064/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt den Sachstand zum Thema Continental Aachen zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die aufgezeigten weiteren Maßnahmen (Kooperationsstrukturen, Standortanalyse, Nachnutzungskonzepte) voranzubringen.

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Erläuterungen

Continental Aachen – Sachstand und Perspektive

Hintergrund und Sachstand ‘Continental Aachen‘

Seit der im September 2020 offiziell bekannt gegebenen Schließung des Aachener Continental Werks in Rothe-Erde haben zwischen dem Betriebsrat und der Gewerkschaft IG BCE sowie dem Konzern Verhandlungen über den definitiven Schließungszeitpunkt, den Interessenausgleich, den Sozialplan und zu neuen Perspektiven für den Werksstandort stattgefunden. Die Verhandlungen waren mit Blick auf die hohe Zahl von über 1.800 Betroffenen schwierig und ein Kompromiss musste mehrfach verschoben werden. Um die Verhandlungen nicht zu gefährden, wurden die Gespräche zwischen Continental und der Stadt über Nachnutzungen und Neuansiedlungen ebenfalls weitgehend ausgesetzt. Ende April 2021 konnte nun eine Einigung zwischen der Arbeitnehmer*innen- und der Arbeitgeberseite erzielt und vertraglich fixiert werden.

 

Im Rahmen dieser Vereinbarung konnten der Betriebsrat und die IG BCE erreichen, dass der Schließungszeitpunkt des Werkes um ein Jahr vom 31.12.2021 auf den 31.12.2022 verschoben wird. Dies ist von hoher Bedeutung, da der Personalabbau nun gestufter stattfinden kann und mehr Zeit für Umschulungen und Qualifizierungen der Mitarbeite*innen zur Verfügung steht. Explizites Ziel der Arbeitnehmer*innenseite war aber auch, mehr Zeit für die Ansiedlung von Ersatzarbeitsplätzen im Industrie- bzw. Produktionsumfeld zu gewinnen.

 

Der Stufenplan sieht vor, dass die Beschäftigtenzahl bis Ende 2021 auf rd. 1.200 , bis Ende 2022 auf rund 500 Mitarbeitende reduziert wird. Hiervon sollen fortlaufend jeweils mindestens 200 Mitarbeitende an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen. Nach dem Produktionsende werden ab 2023 die noch verbliebenen Beschäftigten entweder an Umschulungen und Fortbildungen teilnehmen oder beim Rückbau der Produktions- und Werksanlagen beschäftigt.

 

Im Rahmen von Informationsveranstaltungen werden die Mitarbeiter*innen über das Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebot informiert. Aktuell haben bereits circa 40 Mitarbeitende einen ersten Intensivkurs zum „Maschinen- und Anlagenführer“ besucht. Vorgesehen sind weitere Qualifizierungen wie etwa Grundkurse in Deutsch und Mathematik oder auch  Teilqualifizierungen zum/r Industrieelektriker*in. Die Resonanz des Qualifizierungsangebotes wird bislang positiv eingeschätzt. So haben sich bereits zahlreiche Interessenten am Standort Aachen von sich aus gemeldet noch bevor offen das Angebot kommuniziert wurde.

 

Zwischenzeitlich konnte auch ein Bonner Unternehmen mit dem Aufbau und der Durchführung der Transfergesellschaft beauftragt werden. Der Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa begleitet das Unternehmen aktuell bei der Standortsuche. Ergänzend bestehen intensive Kontakte mit der Agentur für Arbeit und der IHK, um die Vermittlung der Betroffenen in freie Arbeitsplätze in der Region Aachen, im Einzelfall auch darüber hinaus, zu ermöglichen. Gemeinsam mit den Arbeitsverwaltungen und weiteren Partnern baut FB 02 zudem im Moment eine digitale Qualifizierungs- und Vermittlungsbörse auf, die im Fall der Werksschließung ebenfalls unterstützend eingesetzt werden kann.

Neben den Perspektiven der Beschäftigten stellt auch die zukünftige Entwicklung des Standortes in Aachen-Rothe Erde eine wesentliche Herausforderung, allerdings auch ein großes Potenzial für gewerbliche Neuansiedlungen in einer Stadt dar, in der Gewerbeflächen rar sind und die Flächenanfragen von Unternehmen oftmals nicht befriedigt werden können. Das frei werdende Continental Areal bietet circa 130.000 m² Industriefläche nahe dem Stadtzentrum. Der FB 02 hat bereits passende Ansiedlungsanfragen gebündelt, erste Besichtigungen des Werksgeländes für interessierte Unternehmen koordiniert und Vorschläge für Nachnutzungen unter dem Themenschwerpunkt Modellstandort für urbane Produktion eingebracht. Wegen der noch fehlenden Einigung zwischen Betriebsrat und Konzern mussten weitergehende Schritte aber zurückgestellt werden.

 

Nach der erfolgten Einigung können nun die konkreten Gespräche über Standortperspektiven fortgeführt werden. Vorgesehen ist die Einrichtung einer gemeinsamen Projektgruppe von Betriebsrat, Konzern und Stadt Aachen. In diesem operativen Arbeitsgremium sollen das weitere Vorgehen und der dazu erforderliche Prozess kontinuierlich abgestimmt werden. Dazu zählen eine genaue Standortanalyse inklusive Altlastenuntersuchung, Einschätzung der Gebäudesubstanzen, Wertermittlung, Betrachtung der aktuellen und künftigen Ver- und Entsorgungssituation sowie die Entwicklung von künftigen Nutzungsszenarien in Kooperation mit Politik, Stakeholdern, Anwohner*innen und weiteren Interessierten. Hierzu soll ein professionelles Dienstleistungsunternehmen eingebunden werden, das ebenfalls an der Projektgruppe beteiligt wird. In Diskussion ist zudem ein Steuerungsgremium mit Entscheidungsträger*innen, das die wesentlichen Leitlinien abstimmt. In Ergänzung wird die Beantragung von Fördergeldern für die Realisierung weiterer Schritte vorbereitet. Vorgesehen ist zudem die Fortführung des Runden Tisches Continental, um eine Integration weiterer Akteur*innen wie den Hochschulen, den Kammern, der Arbeitgeberverbände, des DGB und etwa den zuständigen Ministerien.

 

Die Finanzierung des weiteren Prozesses wird einerseits mit Continental abgestimmt, andererseits wird auch die Beantragung entsprechender Fördergelder vorbereitet.

 

Über die weitere Entwicklung wird der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung fortlaufend unterrichtet.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

Negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

Groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

Negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

Vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

Nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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