Entscheidungsvorlage - FB 02/0046/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Hauptausschuss nimmt die Stellungnahme der Aachener Stadion Beteiligungsgesellschaft mbH und des Fachbereichs Sport (FB 52) zum Ratsantrag Aachen als Spielort für die Frauenfußball-Weltmeisterschaft 2027 von allen Fraktionen im Rat der Stadt Aachen vom 1. Dezember 2020 zur Kenntnis. Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Maßnahmen für eine Bewerbung Aachens als Austragungsort der Fußball-Weltmeisterschaft der Frauen  2027, über die städtische Betreibergesellschaft Aachener Stadion Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Stadion Tivoli,  zu unterstützen.

 

  1. Der Sportausschuss nimmt die Stellungnahme der Aachener Stadion Beteiligungsgesellschaft mbH und des Fachbereichs Sport (FB 52) zum Ratsantrag Aachen als Spielort für die Frauenfußball-Weltmeisterschaft 2027 von allen Fraktionen im Rat der Stadt Aachen vom 1. Dezember 2020 zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Zwischenbericht: Aachen als Spielort für die Frauenfußball-Weltmeisterschaft 2027

Ratsantrag der Fraktionen:

„Die Fraktionen von Grüne, CDU, SPD, Zukunft, FDP und Linke beantragen im Rat der Stadt Aachen folgenden Beschluss zu fassen:“

 

„Die Stadt Aachen und Ihre Gesellschaften, allen voran die Aachener Stadion Beteiligungsgesellschaft, bemühen sich darum zu einer der Austragungsstätten der Frauenfußball-Weltmeisterschaft 2027 ernannt zu werden. Die für die Bewerbung nötigen Mittel sind bereitzustellen.“

 

Begründung

„Der Deutsche Fußballbund bewirbt sich mit den Partnerverbänden der Niederlande und Belgien um die Austragung der Frauenfußball-Weltmeisterschaft 2027. Die vom KNVB angestoßene Initiative ist eine ideale Gelegenheit, den europäischen Gedanken im Herzen des Dreiländerecks zu verdeutlichen und auszuleben. Mit der Positionierung der Stadt Aachen als Austragungsstätte kann der Gemein-schaftsgedanken, der dem Projekt zugrunde liegt (Das Motto der Bewerbung lautet „Drei Nationen. Ein Ziel:"), ideal verfolgt werden.“

 

„Mit dem Tivoli und der ASB GmbH als Organisationseinheit, verfügt die Stadt Aachen über eine tradi¬tionsreiche und adäquate Sportstätte, die bereits mehrere Ereignisse des DFB beherbergen konnte.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die ASB hat sich sowohl in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart immer wieder bemüht, den Tivoli als Austragungsort für ein Länderspiel anzubieten. Im Jahr 2019 hat sich der DFB erstmalig dazu entschieden ein EM-Qualifikationsspiel gegen die Ukraine im Tivoli Stadion auszurichten. Der Empfang und die Ausrichtung seitens der ASB GmbH war so positiv nachhaltig, dass der DFB bei der Verabschiedung versprochen hatte, in Kürze wieder nach Aachen zu kommen und erneut ein Länderspiel der Frauen im Tivoli auszurichten. Den Worten hat der DFB auch Taten folgen lassen und Ende 2020 erneut bei der ASB für die Austragung eines Länderspiels angefragt. Das Länderspiel der Deutschen Frauen gegen die belgische Nationalmannschaft hat am 21.2.2021 im Tivoli stattgefunden. Unter dem Motto „Three Nations. One Goal“ (Drei Nationen. Ein Ziel) schließt sich der DFB damit einer Initiative des niederländischen Fußballverbands an, eine Ausrichtung der Frauen WM 2027 durch die Verbände aus Deutschland (DFB), den Niederlanden (KNVB) und Belgien (RBFA) anzustreben. Bei der Auftaktveranstaltung der Deutschen Frauen im Tivoli Stadion, der der DFB-Präsident Fritz Keller beiwohnte, gab es reichlich Komplimente für das Stadion.

 

Während der internen Vorbereitungsgespräche für das Länderspiel hatte die Geschäftsführung der ASB bei den Verantwortlichen des DFB vorgefühlt, inwieweit das Stadion eine Chance hat, sich bei der Bewerbung als Austragungsstätte für die WM im Jahr 2027 zu qualifizieren. In diesen Gesprächen wurde der ASB eindeutig mitgeteilt, dass das Tivoli Stadion als Austragungsstätte ganz oben auf der Liste des DFB steht, sollte die gemeinschaftliche Bewerbung für die WM-Ausrichtung des DFB mit den Niederlanden und Belgien bei der FIFA erfolgreich sein. Aufgrund der sehr guten Organisationsstrukturen auf Betreiberseite, der tollen Atmosphäre des Stadions, der für den Frauenfußball idealen Besucherkapazität des Stadions als auch der direkten Lage im Dreiländereck will der DFB einen Antrag des Tivoli Stadions als Austragungsstätte für die Frauen- WM vollinhaltlich unterstützen.

 

Unsere Ansprechpartner des DFB teilten mit, dass zunächst das gemeinsame Bewerbungsverfahren von Deutschland, den Niederlanden und Belgien auf den Weg gebracht werden muss. Dazu wird ein Zeit- und Ablaufplan erstellt. Mit einem finalen Ergebnis zur Vergabe rechnet man frühestens im Jahr 2022. Sobald das Bewerbungsverfahren als Austragungsstätte für die Frauen-WM anläuft, wird der DFB die Stadionbetreibergesellschaft über den weiteren Ablauf informieren.

 

In diesem Zusammenhang hat sich der Betreiber bereits mit Ansprechpartnern des DFB darüber ausgetauscht, welche Mindestanforderungen zu erfüllen sind, die im Rahmen einer WM-Austragung an das Stadion und die vorhandene Infrastruktur gestellt werden. Das Stadion erfüllt nach heutigem Stand die Anforderungen des DFB an die WM-Tauglichkeit in puncto technische Anforderungen, Sicherheit sowie Anforderung an die notwendigen Funktionsräumlichkeiten. Auch die vorhandene Umgebungsinfrastruktur, wie Verkehrsanbindung (Flughäfen in Maastricht/Köln/Düsseldorf), Hotels und Gastronomie werden den notwendigen Anforderungen gerecht.

 

Ein  Schwachpunkt wurde aufgezeigt:  die vorhandenen Trainingsflächen rund um das Stadion Tivoli sind  sehr eingeschränkt. Im Gesamtkonzept 2008 „Sportpark Soers“ waren Flächen für Sportplätze vorgesehen, welche zum Teil veräußert wurden (jetzige Parkplatzflächen Areal D+). Vorhandene Trainingsflächen sind nicht mehr bespielbar (Trainingsplatz/ Kunstrasenplatz am „Hit-Markt“). Auch die Trainingsplätze/ Kunstrasenplätze auf dem Parkhausdach der APAG sind, wenn überhaupt, nur noch für die jüngeren Mannschaften bis 12 Jahre nutzbar. Aktuell gibt es nur einen nutzbaren Trainingsplatz für die Alemannia. Eine temporär angelegte Rasenfläche auf dem Gelände des Eisenbahnersportvereins steht der Alemannia derzeit zwar zur Verfügung, kann aber nur bedingt je nach Wetterlage genutzt werden, da die Grundvoraussetzungen (Drainage und Spielfeldbewässerung, Stabilitätsuntergrund) nicht vorhanden sind und mit einer Verletzungsgefahr einhergehen. Somit steht aktuell neben dem Stadionrasenplatz nur ein Rasentrainingsplatz hinter dem Parkhaus zur Verfügung. Trainieren im Hauptstadion ist ausgeschlossen, das würde kein Rasen länger als vier Wochen überstehen.

Der Trainingsbetrieb der Alemannia wird bereits seit Jahren immer wieder vor neue Probleme gestellt aufgrund der Tatsache, dass nur ein bespielbarer Trainingsplatz vorhanden ist. Der Trainingsbetrieb muss immer wieder auf andere Flächen im Umland verlegt werden. Eine Tatsache, unter der auch die Nachwuchsförderung leidet. Umso erfreulicher ist die Nachricht, dass der Aachener Turn- und Sportverein Alemannia e.V. zu diesem Zweck erst kürzlich über das Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ einen Förderzuschlag i. H. v. 485.880,00 Euro für die Ertüchtigung eines Trainingsplatzes erhalten hat. Die entsprechenden Verwendungsnachweise über die eingesetzten Fördermittel, welche rund 75% der für die Ertüchtigung veranschlagten 647.800,00 Euro ausmachen, müssen laut Programmaufruf spätestens bis zum 30.06.2023 der NRW.BANK als Bewilligungsbehörde vorgelegt worden sein.

Diese sehr eingeschränkten Trainingsmöglichkeiten im „Sportpark“ bieten nicht die notwendige Grundlage für eine temporäre Nutzung des Stadions für den DFB-Spielbetrieb, der einen Trainingsbetrieb der deutschen Spieler als auch Auswärtsspieler (Training für Heim- und Gastmannschaft, Torwarttraining) gewährleisten muss. Nach Aussage des DFB bedarf es für den Tivoli als Austragungsstätte der Frauen WM mindestens zwei vollwertiger Rasen-Trainingsplätze. Aktuell ist für den Profi-Fußball – wie zuvor dargestellt – nur ein Naturrasen-Trainingsplatz in Stadionnähe vorhanden.

 Da im „Sportpark Soers“ nur noch begrenzt Freiflächen für eine mögliche Erweiterung der Trainingsmöglichkeiten in Kombination mit dem Stadion zur Verfügung stehen, wären Erweiterungen, wie in der nachfolgenden Skizze dargestellt,  mögliche Varianten.

Nach unseren Erkenntnissen, auch unter Berücksichtigung des zurzeit gültigen Bebauungsplans  gibt es die Option z.B. auf dem Areal der Eisenbahner SV Aachen 1922 e.V. zusätzliche Trainingsplätze zu verwirklichen. Der bestehende Rasen-Trainingsplatz der Alemannia hinter dem APAG-Parkhaus und die vorhandene Schallschutzwand wären zu ertüchtigen.

[Siehe Anlage 1]

 

Ohne die Mindestanforderung des DFB zu erfüllen, wäre eine Bewerbung der Stadt Aachen mit dem Stadion Tivoli als Austragungsstätte für die Frauen-WM 2027 wohl eher chancenlos.

Im Rahmen des Ausstiegs aus der Kohleverstromung in der Bundesrepublik Deutschland werden von der Bundesregierung in den nächsten zwei Jahrzehnten 14,8 Milliarden Euro an Fördermitteln für den Strukturwandel im Rheinischen Revier bereitgestellt. Ziel der Förderung ist, die vielen tausend direkt und indirekt vom Strukturwandel betroffenen Arbeitnehmer*innen zu unterstützen und neue Arbeitsplätze sowie eine innovationsfördernde Arbeits- und Lebensumgebung zu schaffen. Die Stadt Aachen ist über die StädteRegion Aachen in die Gebietskulisse des Rheinischen Reviers eingebunden. In diesem Kontext strebt die Stadt Aachen eine Förderung für die Entwicklung eines modernen und smarten „Sportpark Soers“ an.

Unter Einbeziehung der lokalen Sport- und Vereinsakteur*innen und mit Blick auf die Bedürfnisse der Aachener Vereinslandschaft soll ein ganzheitliches und niedrigschwelliges Sportangebot für die Bürger*innen in  Aachen und der StädteRegion entstehen. Hier darf auch der traditionsreiche Aachener Fußballsport nicht fehlen. Internationale Großevents, wie beispielsweise die Fußball-Weltmeisterschaft der Frauen im Jahr 2027, sind nicht nur eine besondere Chance für die Austragungsorte, sondern besitzen eine Strahlkraft über die ganze Region hinaus. Mit der Bewerbung als Austragungsort für die Fußball-Weltmeisterschaft der Frauen und der geplanten Entwicklung eines modernen Sportpark Soers ergibt sich nun die einzigartige Chance, diese Anforderungen und das dort verortete Potenzial miteinander zu verbinden und voll auszuschöpfen.

Vor diesem Hintergrund sollen die mit einer Bewerbung als Austragungsort verbundenen Voraussetzungen, namentlich die weiter oben bereits erwähnten wettkampftauglichen Trainingsplätze und die damit einhergehenden Änderungen in der Nutzung der vorhandenen oder noch zu erwerbenden Flächen, Eingang in das Gesamtkonzept des zu entwickelnden Sportpark Soers finden. Hierbei sind insbesondere auch bereits bestehende Förderzusagen für Einzelprojekte, bezogen auf die Ertüchtigung von Trainingsplätzen, zu berücksichtigen und in die Rahmenplanung des neuen Sportpark Soers zu integrieren.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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