Entscheidungsvorlage - FB 52/0029/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt, die folgenden Projekte zu bezuschussen:

 

 

Stadtsportbund Aachen e.V.  Ausbildung Übungsleiter*in C,     

Interkulturell                   5.000,00 €

Stadtsportbund Aachen e.V. Ausbildung Übungsleiter*in C
Profil Ältere                   5.000,00 €

Aix-la-Sports e.V. Anfängerschwimmkurse    

April bis Juni                    5.000,00 €

Aix-la-Sports e.V. Sommer-Intensivkurse für

 Schwimmanfänger       5.000,00 €

 

     Gesamtsumme Zuschüsse:    20.000,00 €

 

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

In der Sitzung des Sportausschusses am 08.03.2018 wurden die folgenden Förderrichtlinien für Integrationsmaßnahmen durch Sport beschlossen:

 

  • Gefördert werden können Vereine, Träger der freien Jugendhilfe, Migrantenselbstorganisationen oder andere Institutionen, die durch einmalige oder langfristige Aktionen und Projekte im Bereich Sport einen außergewöhnlichen und nachhaltigen Beitrag zur Integrationsarbeit in Aachen leisten.

 

  • Diese sollen
  • sich nachhaltig und dauerhaft auf die Integrationsarbeit auswirken.
  • durch eine Kooperation unterschiedlicher Institutionen getragen werden und vernetzt sein.
  • sich durch gemeinsames Miteinander von Menschen unterschiedlicher Kulturkreise auszeichnen und die Kommunikation verbessern.
  • sich durch soziale Aspekte wie kostenlose oder preiswerte Angebote oder ein über das Sportangebot hinausgehendes soziales Engagement auszeichnen.

 

Im Rahmen der Verstetigung der Fördermöglichkeit Integration durch Sport sollten zudem Projekte bevorzugt gefördert werden, die

 

  • eine stadtweite Ausrichtung bzw. Wirkung haben
  • Modellcharakter besitzen
  • ein einmaliges oder seltenes Angebot mit entsprechender Wirkung darstellen. 

 

Der Stichtag für die Einreichung von Förderanträgen ist jeweils auf den 15.04. des Antragsjahres

festgelegt. Es sind insgesamt zwei Anträge vom Stadtsportbund Aachen e.V. und zwei Anträge von Aix-la-Sports e.V. beim Fachbereich Sport eingegangen, welche anhand der Förderrichtlinie geprüft wurden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produkt 080202 - Vereinssport

Antragsteller

Projekt-bezeichnung

Projektkurzbeschreibung

Gesamt-kosten

- € -

Zuschuss
 

- € -

Stadtsportbund Aachen e.V.

Ausbildung Übungsleiter*in C Interkulturell

Zielgruppe: Menschen mit Migrationshintergrund und an Integrationsarbeit mit Geflüchteten Interessierte, potentielle Übungsleiter*innen

Inhalt: Anforderungen an Leitungen in Sportgruppen vermitteln, theoretische und praktische Einführung in die Trainingslehre und interkulturelle Kompetenz schulen

8.333,00

beantragt:

5.000,00

Bewilligung:

5.000,00

Stadtsportbund Aachen e.V.

Ausbildung Übungsleiter*in C, Profil Ältere

Zielgruppe: ältere Menschen/ ältere Menschen mit Migrationshintergrund

Inhalt: Nachhaltige und dauerhafte Einbindung älterer Menschen in die Gesellschaft über den Sport.

7.844,00

beantragt:

5.000,00

Bewilligung:

5.000,00

Aix-la-Sports e.V.

Anfängerschwimm-kurse, April bis Juni

Zielgruppe: Schwimmanfänger in der Altersgruppe 5 ½ bis 14 Jahren mit und ohne Migrationshintergrund

Inhalt: Anfängerschwimmausbildung

33.200,00

beantragt:

5.000,00

Bewilligung:

5.000,00

Aix-la-Sports e.V.

Sommer-Intensivkurse für Schwimmanfänger

Zielgruppe: Schwimmanfänger aller Altersgruppen mit und ohne Migrationshintergrund

Inhalt: Intensivkurse für Schwimm-anfänger in den Sommerferien

26.400,00

beantragt:

5.000,00

Bewilligung:

5.000,00

Summe

 

 

75.777,00

20.000,00

 

Aus Sicht der Sportverwaltung sind die aufgeführten Projekte im Bereich des Vereinssports mit einer Zuschusshöhe von insgesamt 20.000,00 € förderwürdig im Sinne der Förderrichtlinie.

Es stehen noch Mittel im Bereich des vereinsungebundenen Sports i.H.v. 20.000,00 € für „Integrationsmaßnahmen im Sport“ zur Verfügung.

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation und Einschränkungen durch das Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) sowie der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) besteht bei vielen Institutionen und Sportvereinen Planungsunsicherheit in Bezug auf Aktionen und Projekte im Bereich Sport. Da gemäß der Förderrichtlinie auch jahresübergreifende Projekte förderfähig sind, könnten jedoch noch weitere Sportangebote realisierbar werden.

Die Sportverwaltung schlägt daher vor, dass Institutionen und Sportvereine die Möglichkeit erhalten, weitere Förderanträge für Integrationsmaßnahmen durch Sport bis zum 01.10.2021 einzureichen. Die Entscheidung über die Förderung könnte dann im Sportausschuss am 02.12.2021 erfolgen.

 

Sollten weitere Anträge im Produkt 080202 – „Vereinssport“ – PSP 4-080202-914-6 gestellt werden, ist mit dem Finanzmanagement zu klären, ob der Ansatz i.H.v. 20.000,00 € im Produkt 080203 – „vereinsungebundener Sport“ – PSP 4-080203-904-5 als Deckung genutzt werden kann, wenn dieser nicht in voller Höhe benötigt wird.

 

 

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

40.000 €

40.000 €

120.000 €

120.000 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen:

 

Es sind jeweils 20.000,00 € bei den Produkten 080202 – „Vereinssport“ – PSP 4-080202-914-6 und 080203 – „vereinsungebundener Sport“ – PSP 4-080203-904-5, PSK 53180000 für „Integrationsmaßnahmen im Sport“ veranschlagt.

 

 

 

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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