Entscheidungsvorlage - FB 52/0031/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf der Baumaßnahmen an und beschließt, dem Verein Geländefahrrad Aachen e.V. für die Erneuerung des Übungsparcours und des Streckenausbaus einen städtischen Zuschuss in Höhe von 4.542,46 zur Verfügung zu stellen.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Verein Geländefahrrad Aachen e.V. weist seit 2013 kontinuierlich steigende Mitgliederzahlen auf, welche sich von 388 Mitgliedern auf 1.201 Mitglieder im Jahr 2020 erhöht haben. Davon sind 180 Mitglieder Kinder und Jugendliche, was verdeutlicht, dass der Verein somit auch einen wichtigen Beitrag im Bereich des Kinder- und Jugendsportangebots leistet.

 

Weiterhin erfüllt der Verein die Allgemeinen Fördervoraussetzungen gemäß Abschnitt I Nr. 1 der Sportförderrichtlinien:

 

Gefördert werden Aachener Sportvereine, die

  • durch Eintragung in das Vereinsregister rechtsfähig sind,
  • mindestens seit einem Jahr im Vereinsregister eingetragen sind oder die bisherige Arbeit mehrerer, seit mindestens einem Jahr eingetragener Sportvereine nahtlos fortsetzen oder Aufgaben von langjährigen Sportvereinen im Zuge einer Fusion, Verschmelzung übernehmen,
  • laut Vereinsregister ihren Sitz in Aachen haben,
  • als Vereinszweck in den Zielen ihrer Satzung die Pflege des Sports oder einer Sportart festgelegt haben
  • vom Finanzamt für Körperschaften als gemeinnützig anerkannt sind,
  • mindestens 25 aktive Mitglieder haben,
  • mehr als 50 Prozent oder mindestens 1.000 Mitglieder mit Hauptwohnsitz in Aachen haben
  • einem dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen angegliederten Fachverband und dem Stadtsportbund Aachen angehören,
  • nach Maßgabe des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes Menschen aufgrund von Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Identität nicht benachteiligen.

Der Betrieb des Bikeparks durch den Verein Geländefahrrad Aachen e.V. wurde durch Genehmigungsbescheid des Fachbereichs Umwelt der Stadt Aachen vom 13.12.2016 bis zum 31.12.2025 genehmigt.

 

Mit Antrag vom 31.03.2021 beantragte der Verein Geländefahrrad Aachen e.V. eine Förderung der Sportinfrastruktur in Form der Erneuerung des Übungsparcours und des Streckenausbaus im Bikepark am Dreiländereck.

 

Der Übungsparcours stellt einen Bereich dar, wo sowohl Anfänger als auch Fortgeschrittene ihre fahrtechnischen Grundlagen unter sicheren Randbedingungen trainieren können. Darunter zählen sowohl Balance-Übungen als auch kontrolliertes Bergab- und Bergauffahren in verschiedenen Steigungen und über verschiedene Hindernisse. Insbesondere Anfängern sowie Kindern und Jugendlichen können auf spielerische Art und Weise grundlegende und erweiterte Fahrtechniken vermittelt werden.

Durch Baumfällungen des Forstamtes aufgrund des Borkenkäferbefalls, als auch durch die Umlegung einer anderen Bikeparkstrecke, ist der ursprüngliche Übungsparcours nicht mehr nutzbar. Daher soll in einem anderen Bereich ein neuer Übungsparcours mit neuen Elementen errichtet werden.

 

Außerdem soll die Strecke „Kaventsmann“, eine der beliebtesten Strecke im Bikepark, saniert und erweitert sowie die untersten Kurven erneuert werden, um der höheren Frequentierung standzuhalten.

 

Aufgrund von immer mehr Spaziergängern im Bikepark soll der Zaun an den Zugangsbereichen erweitert werden, sodass ein Betreten des Bikeparks erschwert und somit ein potenzielles Unfallrisiko reduziert wird.

 

Die stetig steigenden Mitgliederzahlen des Vereins zeigen, dass der Verein ein attraktives Angebot für die Mountainbiker bietet. Die Pflege und der Ausbau der Strecken erfolgen vollständig durch die ehrenamtliche Arbeit der Mitglieder.
 

Die beantragten Baumaßnahmen wurden mit der unteren Naturschutzbehörde, der Bodenschutzbehörde und dem Gemeindeforstamt abgestimmt und von den Fachämtern genehmigt.

 

Die Gesamtkosten für die Baumaßnahmen betragen laut Finanzierungsplans des Vereins 16.728,34€. Im investiven Bereich stehen hierfür im Produkt 080202, PSP-Element 5-080202-900-00100-900-1, PSK 78180000 – „Zuschuss zum Bau vereinseigener Sportstätten“ insgesamt 20.000,00 € zur Verfügung.

 

Gemäß Abschnitt III Nr. 2.3 der Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen können Zuschüsse von bis zu 30 Prozent der als förderungsfähig anerkannten Kosten gewährt werden. Demnach könnte sich beim o.g. Antrag ein Gesamtzuschuss in Höhe von 5.018,50 € ergeben.

 

Gemäß Abschnitt III Nr. 2.1 ist die Zuschusshöhe jedoch abhängig von der Restlaufzeit des Pachtverhältnisses. Laut Tabelle beträgt der Zuschuss bei einem Pachtverhältnis von fünf Jahren 5.000 Euro.

 

Da das Pachtverhältnis nur noch ca. 4,5 Jahre beträgt, würde sich demnach für den Verein ein Gesamtzuschuss in Höhe von 4.542,46 € ergeben. Dies entspricht einer Förderung von über             27 Prozent seitens der Stadt Aachen.

 

 

 

 

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

20.000 €

20.000 €

60.000 €

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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