Kenntnisnahme - FB 52/0032/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Entschädigung von Vereinen für die Übernahme von Hauswartaufgaben in städtischen Sportstätten- Antrag der CDU-Fraktion vom 06.05.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Kenntnisnahme
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17.06.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, für die Sitzung des Sportausschusses am 17. Juni 2021 die Entschädigungen von Vereinen für die Übernahme von Hauswartaufgaben in städtischen Sportstätten als Tagesordnungspunkt vorzusehen. Unter anderem soll auch im Hinblick auf die zukünftigen beiden neuen Umkleidehäuser an den Sportstätten „Rombachstraße/Brander Wall“ und „Hander Weg“ zum Sachstand vorgetragen werden.
Zur Entlastung des städtischen Haushaltes wurden die Aufgaben auf städtischen Sportstätten, welche in der Vergangenheit durch städtische Platzwart*innen sichergestellt wurden, durch die Übernahme der Hauswartaufgaben der hauptnutzenden Vereine in Verbindung mit der Zahlung einer Entschädigung ersetzt. Hierbei handelt es sich jedoch um Aufwandsentschädigungen und nicht um Erstattungen tatsächlicher Kosten.
Nahezu Alleinstellungsmerkmal der Stadt Aachen ist die entgeltfeie Nutzung der Sportstätten für Aachener Sportvereine, welche unter anderem durch die jetzige Praxis weiterhin sichergestellt werden kann. Das ehrenamtliche Engagement der Sportvereine trägt zur Verhinderung der Einführung von Nutzungsentgelten bei, da die städtischen Kosten zur Unterhaltung der Sportstätten dadurch gesenkt werden können.
Die Rechte und Pflichten der Sportvereine, welche sich aus der Übernahme der Hauswartaufgaben ergeben, sind in der Vereinbarung zur Übernahme der Hauswartaufgaben zwischen dem jeweiligen Verein und der Stadt Aachen vertraglich geregelt.
Zu den grundsätzlichen Aufgaben gehören die Verpflichtungen, die Sportstätte in einem sauberen und verkehrssicheren Zustand zu halten und Reparaturbedarfe dem Fachbereich Sport mitzuteilen sowie für die Einhaltung der Bestimmungen der Überlassungs- und Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt Aachen in der jeweils gültigen Fassung zu sorgen, unter anderem auch die Ausübung des Hausrechts.
Die Stadt Aachen zahlt dem jeweiligen Verein eine jährliche Entschädigung, welche in Quartalsraten ausgezahlt wird und stellt das Reinigungsmaterial zur Verfügung. Die Vergabe der Nutzungszeiten obliegt dem Fachbereich Sport beziehungsweise den Bezirksämtern.
Die hauptnutzenden Vereine haben zusätzlich das Recht, die hergerichteten Jugend- und Schulungsräume der Sportstätten für private Feiern von Vereinsmitgliedern zu nutzen. Als Gegenleistung für dieses Recht, zahlt der Verein jährlich pauschal einen vom Sportausschuss festgesetzten Betrag pro qm als Beteiligung an den allgemeinen Betriebskosten für diese Räume an die Stadt.
Zurzeit werden die Hauswartaufgaben von 29 Vereinen auf 30 städtischen Sportstätten übernommen. Genauere Informationen können der Anlage 2 „Zusammenstellung Hauswartaufgaben - Vereine und städtische Sportstätten“ entnommen werden.
Zur Berechnung der Höhe der Entschädigung wird die individuelle Größe der zu reinigenden Flächen, deren Art und Reinigungshäufigkeit je Sportstätte zugrunde gelegt.
Bis zum Jahr 2014 wurde durch die jährliche Nutzung der jeweiligen Sportstätte ein Arbeitsaufwand ermittelt, welcher mit dem Stundensatz der damaligen Lohngruppe III, mittlere Stufe inklusive Tarifzuschlag multipliziert wurde. Um eine nach dem damaligen Kenntnisstand angemessene Entwicklung der Entschädigung zu gewährleisten, wurden die jährlichen Lohnsteigerungen im öffentlichen Dienst entsprechend bei der jährlichen Berechnung berücksichtigt.
Seit 2014 wird auf diese Art der Berechnung verzichtet, da eine Deckung der Verpflichtungen unter Berücksichtigung der Tarifsteigerung nicht fortlaufend gewährleistet werden konnte. Mit Beschluss des Sportausschusses vom 04.12.2014 wurde die Berechnung der Entschädigungszahlung ohne Beachtung der Tarifsteigerungen eingeführt.
Am 08.12.2016 wurde beschlossen, dass die Tarifsteigerung in dem Berechnungskonzept für die Entschädigung für die Übernahme der Hauswartaufgaben von Vereinen in städtischen Sportstätten auf Dauer entfällt und die Entschädigung weiterhin auf der Berechnung von 2014 ausgezahlt werden.
Die Größe, die Bodenart und Reinigungshäufigkeit der zu reinigenden Flächen wird anhand der Baupläne ermittelt, sodass sich für jede Sportstätte ein individueller Reinigungs- und Arbeitsaufwand ergibt, welcher Grundlage jeder Berechnung ist. Dadurch wird die Berechnung einheitlich und führt zu einer Gleichbehandlung der Aachener Sportvereine, welche Hauswartaufgaben übernehmen.
Auf Grundlage dessen erhalten die 29 Vereine jährliche Entschädigungszahlungen ungefähr zwischen
2.200,00 € und 8.200,00 € für die Übernahme der Hauswartaufgaben auf den 30 städtischen Sportstätten.
Die Übernahme der Hauswartaufgaben der künftigen Sportstätten „Rombachstraße/Brander Wall“ und „Hander Weg“ erfolgt unter den gleichen Bedingungen. Nach Vorlage aller für die Berechnung relevanten Daten wird die Höhe der Entschädigung individuell berechnet.
Durch die Verlagerung der Sportstätte Karl-Kuck-Straße auf die Sportstätte Rombachstraße/Brander Wall fällt die Entschädigung für die Übernahme der Hauswartaufgaben für die Sportstätte Karl-Kuck-Straße weg. Stattdessen erfolgt eine Neuberechnung für die Sportstätte „Rombachstraße/Brander Wall“. Diese Mittel sind bereits im Haushalt eingeplant.
Voraussichtlich stehen für die Entschädigung für die Übernahme der Hauswartaufgaben für das Umkleidehaus „Hander Weg“ ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung. Die genaue Berechnung wird nach Vorlage der endgültigen Pläne und Fertigstellung des Umkleidehauses „Hander Weg“ möglich.
Trotz der anhaltenden Corona-Pandemie und der damit verbundenen verringerten Nutzung der Sportstätten wurden die Entschädigungen zur Übernahme der Hauswartaufgaben nicht gekürzt, um den ehrenamtlichen Vereinen auch in solch einer schwierigen Zeit keine finanziellen Einbußen zuzumuten und das Fortbestehen der Vereine zu unterstützen.
Der jährliche Betrag, welcher als Entschädigung für die Übernahme der Hauswartaufgaben auf städtischen Sportstätten an die hauptnutzenden Vereine ausgezahlt wird, beträgt rund 146.000,00 €.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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87,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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13,2 kB
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