Entscheidungsvorlage - FB 52/0034/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Sportausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Ratsantrag „Kapazitäten für Schwimmkurse ausweiten“ vom 14.04.2021 zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Ausweitung der städtischen Schwimmkurse sowie der förderlichen Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Schwimmkurse durch Vereine und Institutionen, wie in der Vorlage beschrieben.

 

Er beauftragt die Verwaltung zudem, bestehende Schwimmangebote für die Aachener Kindertagesstätten auszubauen und notwendige Lösungsschritte für eine breite Realisierung zu entwickeln.

 

 


 

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Erläuterungen

(…) die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und LINKE beantragen, im Rat der Stadt Aachen folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie für die Zeit bis zum Ende der Pandemie die verfügbaren Kapazitäten für Schwimmsport (‚Wasserzeiten‘) über die von der Verwaltung erarbeiteten, begrüßenswerten Aktivitäten hinaus erhöht werden können.“

 

Der Antrag wird mit zahlreich ausgefallenen Schwimmkursen und deutlich reduzierter Anzahl an möglichen Teilnehmenden begründet. Infolge dessen seien Wartezeiten bis in das Jahr 2023 in Kauf zu nehmen. Um den hauptsächlich wartenden Kindern ein Angebot der Schwimmausbildung machen zu können, solle zusätzlich das Aufstellen mobiler Schwimmmöglichkeiten geprüft werden, um zusätzliche Wasserflächen zu schaffen.

 

Erläuterungen:  

 

Die anhaltende Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass die Schwimmhallen und Lehrschwimmbecken im Zeitraum von März 2020 bis heute in Summe mehrere Monate für den öffentlichen als auch vereinsgebundenen Betrieb geschlossen werden mussten.

Infolge dessen mussten bereits begonnene Schwimmkurse aller Anbieter unterbrochen und zum Teil abgebrochen werden. Bereits vor der pandemischen Lage wurde ein besonderer Handlungsbedarf im Bereich der Schwimmausbildung als dringend erforderlich gesehen. Die Bemühungen der Aachener Vereine, des Stadtsportbundes Aachen und des Fachbereichs Sport wurden im vergangenen Jahr massiv ausgebremst und in ihren Aktivitäten zurückgeworfen.

 

Grundsätzlich verfügt die Stadt Aachen über ausreichend Wasserflächen für den öffentlichen und vereinsgebundenen Schwimmbetrieb.  Durch die nun entstandenen Nachholbedarfe an Schwimmunterricht findet zurzeit eine zusätzliche Verdichtung der Bedarfe insbesondere in der Zeit von 16:00 – 19:30 Uhr statt, die durch eine effiziente Nutzung der vorhandenen Wasserflächen sowie zusätzlicher Schwimmkursprogramme abgemildert werden muss.

 

Den auf den entstandenen und gewachsenen Wartelisten befindlichen Kindern, müssen möglichst zeitnah Angebote für Schwimmkurse in Aussicht gestellt werden, um ihnen und den Erziehungsberechtigten eine Perspektive für die Schwimmausbildung zu bieten.

 

Zur Abmilderung des Drucks wurden bereits einige Maßnahmen ergriffen, die wie folgt dargestellt werden:

 

  • Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW (CoronaSchVO) ließ die Durchführung der Anfängerschwimmausbildung von Kindergruppen bis zu einem Alter von 14 Jahren erstmals wieder ab dem 29.03.2021 zu. Unmittelbar nach den Osterferien, also ab dem 12.04.2021, wurden alle Schwimmhallen für die Schwimmausbildung durch die Aachener Schwimmvereine und schwimmausbildenden Institutionen wieder zur Verfügung gestellt. Bis Ende Mai 2021 waren die Gruppengrößen auf max. 5 Kinder reguliert. Die neue CoronaSchVO lässt bis zu 10 Kindern zu, so dass dies zeitnah weitere Kapazitäten schaffen wird.
  • Den Vereinen wurden zusätzliche Schwimmzeiten angeboten, um weitere Schwimmkurse aufzubauen. Insgesamt konnten über 40 Zeitstunden als zusätzliche Nutzungszeiten für die Schwimmausbildung in den Schwimmhallen zugewiesen werden.
  • Entgeltpflichtigen Institutionen und dem Stadtsportbund wurde eine Halbierung der regulären Entgeltsätze gewährt, damit eine Durchführung auch mit Kleingruppen realisiert werden kann. Aachener Schwimmvereine nutzen die städtischen Schwimmstätten ohnehin entgeltfrei.
  • Der Fachbereich Sport hat ein umfangreiches Schwimmkursprogramm aufgebaut. Hierzu wurde sämtliches ausbildungsfähiges Personal aus anderen Dienststellen zurückbeordert. Insgesamt konnten von zunächst 180 kalkulierten Kursplätzen 40 zusätzliche Kursplätze geschaffen werden, sodass bereits nach kurzer Zeit 220 Kinder in Kurse aufgenommen werden konnten.
  • Zusätzliche Kurse wurden zudem in der Elisabethhalle nachträglich aufgebaut, die seit dem 17.05.2021 begonnen haben. Damit wurden weitere 30 Kursplätze geschaffen, die den Kindern der Wartelisten in den Schwimmhallen angeboten wurden. Insgesamt bietet der Fachbereich Sport zurzeit 250 Kursplätze.
  • Die städtischen Wartelisten haben sich inzwischen auf rund 120 Kindern reduziert.
  • Insgesamt konnten bis zum Stand 14.05.2021 im engen Schulterschluss zwischen Stadtsportbund, Vereinen, Institutionen (DLRG, Schwimmschulen) und Stadt Aachen über 1.300 Kursplätze geschaffen werden -  Tendenz steigend.

 

Weitere laufende Maßnahmen:

 

  • Sommerferien-Programm durch den Stadtsportbund und weitere Vereine in der Elisabethhalle.
  • Aufbau einer Kooperation mit der DLRG Ortsgruppe Aachen: Intensiv-Schwimmkurse sind für die Sommerferien in Planung.
  • Aufbau eines zusätzlichen städtischen Crash-Kurs-Angebots in den Sommerferien zur Schaffung bis zu 50 weiterer Kursplätze.
  • Auf dem Aachener Stadtgebiet liegen 5 öffentliche Schullehrschwimmbecken (4 x Stadt Aachen, 1 x Städteregion). Die Schullehrschwimmbecken Birkstraße, Kirchberg (Stadt Aachen) und Lindenstraße (Städteregion) werden ab 16 – 17 Uhr nicht belegt, da die Schulhausmeister*innen nicht mehr im Dienst sind. Hier muss aus sportfachlicher Sicht dringend eine effizientere Nutzung der Wasserflächen ermöglicht werden. Durch den Einsatz von Hilfshausmeister*innen könnten weitere Belegungszeiten der Schwimmausbildung, die bis 19:30 Uhr für den überwiegenden Anteil der Schwimmschüler*innen denkbar sind, im Umfang von rund 40 zusätzlichen Belegungsstunden nutzbar gemacht werden.
  • Eine Einbeziehung der Samstage in den fünf LSB würde zusätzlich in der Zeit von 10 bis 18 Uhr weitere 40 Stunden Nutzungszeit ermöglichen.
  • Das LSB Lindenstraße ist Eigentum und in Verwaltung der Städteregion. Der Abstimmungsprozess zum Ausbau der Nutzbarkeit findet derzeit zwischen den Behörden statt.
  • Umsetzbarkeit Hausmeister: Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) hat bereits mitgeteilt, dass zwei Hilfshausmeister in der Bedienung der Technik unterwiesen werden, so dass die LSB Kirchberg und Birkstraße zeitnah zu o.g. Belegungszeiten vergeben werden können.

 

  • Akquirierung sämtlicher Wasserflächen:

  Der Fachbereich Sport hat aufgrund des temporär erhöhten Bedarfs an Wasserflächen alle Betreibenden von Schwimmbecken (Privatschulen, Kliniken, Hotels) angeschrieben, um Kooperationen auszuloten. Die Rückmeldungen erweisen sich bislang als sehr zögerlich und zurückhaltend. Dies liegt vor allem an der allgemeinen Unsicherheit auf Seiten der Betreibenden, ob und wie die Becken in den nächsten Wochen wieder – auch zum Ursprungszweck – genutzt werden können.

 

  Die Einschätzung ist daher, dass vor allem durch die o.g. effizientere Belegung und Ausschöpfung bestehender Lehrschwimmbecken, ein deutlicher Zugewinn an Wasserflächen erzielt werden kann, um die vorhandenen Bedarfe für die Schwimmausbildung zu decken.

 

  • Kooperationen mit Kindertagesstätten; Projekt „Aachener Kinder lernen schwimmen“

Bereits bestehende Kooperationen mit Kindertageseinrichtungen im Projekt „Aachener Kinder lernen schwimmen“ sollen fortgesetzt und ausgebaut werden. Laut FB 45 scheitert eine Verstetigung des Projekts, wie bspw. bereits bei 7 teilnehmenden Kitas, jedoch immer wieder an Personalausfällen oder -mangel. Der Wunsch des FB 45 wäre es jedoch trotzdem auf bestehende professionell ausgestattete Schwimmbäder und Lehrschwimmbecken zurückzugreifen (s. auch unten).


Der Fußweg von Kita-Gruppen muss immer durch zwei Personen begleitet/abgesichert werden. Dies ist durch die Kita-Einrichtungen derzeit nicht zu leisten und stellt auch für gemeinsame Projekte mit dem Stadtsportbund die größten Hürden dar. Eine Möglichkeit zur Schonung des Kita-Personals wäre es, Unterstützungskräfte für die Wegstrecken zu installieren. Weitere Abstimmungsgespräche zwischen den vorgenannten Beteiligten sind hierzu in Planung.

 

  • Mobile Schwimmbecken:

Der Aufbau „mobiler Schwimmbecken“ wurde eingehend geprüft: Hierzu hat FB 52 einen  Erfahrungsbericht bei dem im Antrag angeführten Beispiel eingeholt. Das Projekt in Bremen wurde von dem Kirchlicher Kita-Träger, dem Landessportbund Bremen und der DLRG durchgeführt, aus dem der Bremer Verein „Schwimm mit e.V.“ entstanden ist. Die Akteure in Bremen haben ein mobiles Schwimmbecken angeschafft, welches vor allem mit aktiven Vereinsmitgliedern betrieben wurde. Das Becken wurde an einer größeren Kindertageseinrichtung aufgestellt. Das mobile Schwimmbecken verfügt über eine Größe von 8 x 4 m (Lehrschwimmbecken sind i.d.R. 12 x 8 m groß). Damit bietet ein solches Becken nach Einschätzung unseres Fachpersonals und des Stadtsportbund die Möglichkeit zur (auch sehr wichtige) Wassergewöhnung, jedoch nicht für die Schwimmausbildung. Die gewonnenen Erkenntnisse wurden mit FB 45 erörtert.

 

FB 45 hat Stellungnahmen des Landschaftsverbandes Rheinland und der Unfallkasse NRW eingeholt. Beide Stellen verweisen auf zwingend einzuhaltende Vorgaben hin: Das Landesjugendamt teilt mit, dass es „als betriebserlaubniserteilende Behörde (…) bei einem solchen Projekt den Fokus zusätzlich auf etwaige kindeswohlgefährdende Situationen“ legen würde. Damit wird sich auf einen ungestörten Alltagsablauf in den Einrichtungen bezogen, der u.a. die Bildungsgrundsätze und die pädagogische Konzeption einer Einrichtung umfasst. Insbesondere wird die Frage der personellen Ressourcen aufgeworfen und zugleich als „nicht einfach so“ umsetzbar bewertet. Die vorliegenden Stellungnahmen der Unfallkasse NRW und des FB 45 verweisen konkret auf Hürden (siehe unten) in der Umsetzung hin. Die Vorgaben sollten bzw. müssen eingehalten werden.

 

Es ist fraglich, ob die anfallenden Kosten bei der voraussichtlich zeitlich begrenzten Nutzbarkeit vertretbar sind. Das Becken ist ab einer kühleren Temperatur im Herbst nicht mehr nutzbar. Die Umsetzung in Bremen hat zwischen 20.000 € und 25.000 € für das eine mobile Schwimmbecken gekostet und wird zudem durch ehrenamtliches Engagement getragen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Stadt Bremen über lediglich 7 Lehrschwimmbecken bei rund 560 Tsd. Einwohner*innen verfügt. Die Stadt Aachen verfügt bei rund 240 Tsd. Einwohner*innen über 10 Lehrschwimmbecken.

 

Neben FB 45 hält es auch der Stadtsportbund Aachen für zielführender die Kapazitäten in den bestehenden Schwimmhallen und Lehrschwimmbecken auszubauen. In seiner Stellungnahme vom 23.04.2021 kommt der Stadtsportbund zum Schluss, dass mobile Schwimmbecken als „nicht sinnvolle Lösung für Anfängerschwimmkurse“ bewertet werden. Diese Einschätzung teilt auch der FB 52 nach eingehender Beratung mit dem Fachpersonal.

 

Die größten Bedenken zu mobilen Becken sind:

-          die erforderliche durchgehende Überwachung der Anlage durch rettungsfähiges Personal während des gesamten Betriebs der Kindertagesstätte unabhängig einer Nutzung des Beckens

-          Nutzung nur bis zum Herbst möglich

-          3 x tägliche Testung der Wasserqualität; komplette technische Ausstattung erforderlich

-          zu kleine Wasserfläche für richtige Schwimmkurse; nur Wassergewöhnung

-          Gefahrenquelle auf dem Gelände; Einfriedung mit Bauzaun mit Torzugang; Überwinden durch Klettern muss vermieden werden; Abtrennung von Kita-Gelände erforderlich

-          Konträr zu Kita-Konzeption: Zur Verselbständigung der Kindergartenkinder im letzten Jahr, dürfen sich diese teilweise ohne Aufsicht im Außengelände aufhalten; zudem ist derzeit keine Durchmischung von Gruppen zulässig

-          Zusätzlich müssten Dusch- und Umkleidemöglichkeiten sichergestellt sein. Wahrung des Schamgefühls der Kinder muss Rechnung getragen werden

-          Befürchtung: Anzugspunkt für Vandalismus, da nicht ausreichende Absicherung möglich

 

 

Die Verwaltung wird daher insbesondere beauftragt, die bereits begonnenen Maßnahmen sowie die weiteren operativen Ziele zu verfolgen:

 

-          Größtmögliche Ausweitung der Nutzungszeiten in o.g. bestehenden Wasserflächen; dadurch zusätzliche Nutzungszeiten für Vereine und Institutionen im Nachmittag anbieten.

-          Noch effizientere Auslastung der Lehrschwimmbecken durch engere Taktung erzielen, um Kapazitäten für Kindertagesstätten an verschiedenen Standorten in Aachen zu erzielen. Damit bessere Erreichbarkeit für verschiedene Einrichtungen und ganzjährige Nutzbarkeit sicherstellen.

-          Abstimmung mit FB 45 bzgl. eines Wegekonzepts zwischen Kindertagesstätten und jeweiligen Schwimmbecken.

-          Realisierung zusätzlicher Kurse in Kooperation mit der DLRG OG Aachen.

-          Verstärkte Durchführung und Priorisierung der Schwimmausbildung von Kindern gegenüber dem öffentlichen Badebetrieb in den Lehrschwimmbecken und Schwimmhallen.

-          Besseren Überblick verschaffen über Schwimmkurse privater Anbieter in nicht-städtischen Schwimmbecken.

-          Soweit erforderlich: Vermittlung der städtischen Warteliste an private Schwimmschulen (nach Einverständnis der Betroffenen).

-          Schnellstmögliche Öffnung der Schwimmhallen und des Freibads für den öffentlichen Badebetrieb im größtmöglichen Umfang soweit dies rechtlich und der pandemischen Lage entsprechend zulässig ist.

 

 

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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0

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0

Abschreibungen

0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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