Entscheidungsvorlage - FB 60/0023/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Franz-Wallraff-Straße - ohne nördlicher Stichweg (BPL Nr. 678) Abrechnung der Erschließungsanlage gem. §§ 127 ff. Baugesetzbuch (Bau GB) zum Zwecke der Erhebung von Erschließungsbeiträgen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Verfasst von:
- Frau Beate Rumrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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01.07.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der Erschließungsanlage „Franz-Wallraff-Straße
ohne nördlichen Stichweg“ zum Zwecke der Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach §§127 ff.
BauGB in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 12. März
1968 i. d. F. des 8. Nachtrages vom 01.02.2021 (EBS).
Erläuterungen
Erläuterungen:
Für die Erschließungsanlage „Franz-Wallraff-Straße ohne nördlichen Stichweg wurden in 2004 Vorausleistungen gem. §133 Abs. 3 Satz 1 BauGB für alle Grundstücke erhoben, die im Rahmen der Umlegung bereits zugeteilt waren. Gleichzeitig wurde den Beitragspflichtigen die Ablösung der Beitragspflicht nach §133 Abs. 3 Satz 5 i. V. m. §13 EBS in der seinerzeitigen Fassung angeboten. Fast alle Beitragspflichtigen haben dieses Angebot angenommen und Ablösungsverträge mit der Stadt geschlossen sowie die vereinbarten Ablösungsbeträge gezahlt.
Der Endausbau der vorgenannten Erschließungsanlage erfolgte in 2016. Mit ihrer Widmung für den öffentlichen Verkehr gilt die Anlage seit dem 01.01.2017 als erstmalig endgültig hergestellt.
Das Umlegungsverfahren wurde zwischenzeitlich abgeschlossen und alle verbliebenen Grundstücke der Stadt zugeteilt, welche sie erschließungsbeitragsfrei veräußert hat. Nunmehr sind für diese Grundstücke die internen Leistungsverrechnungen für die verausgabten beitragsfähigen Aufwendungen durchzuführen.
Darüber hinaus ist die endgültige Beitragspflicht für das Grundstück entstanden, für das die Beitragspflicht nicht abgelöst wurde, so dass der Erschließungsbeitrag zu erheben ist. Die bereits in 2004 gezahlte Vorausleistung ist auf den Erschließungsbeitrag anzurechnen.
Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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PSP 5-120102-900-02900-160-1 Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Maßnahmebezogene Ausgaben
660,57 € Erstattung von Vorausleistungen nach §133 Abs. 3 BauGB
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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52 kB
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