Entscheidungsvorlage - FB 61/0159/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Premiumweg Nr.7: 1. BA Jakobstraße (Judengasse - Karlsgraben)SachstandberichtBaubeschluss zum Finanzierungsantrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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09.06.2021
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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01.07.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zum Premiumfußweg Nr.7: 1.BA Jakobstraße (Judengasse-Karlsgraben) zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Baubeschluss auf Grundlage der Pläne 2016_034_L1 + L2 + L2-2 zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum Premiumfußweg Nr.7: 1.BA Jakobstraße (Judengasse-Karlsgraben) zur Kenntnis und fasst den Baubeschluss auf Grundlage der Pläne 2016_034_L1 + L2 + L2-2.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
In der zweiten und dritten Förderstufe des Innenstadtkonzeptes 2022 wurde die Förderung eines Konzepts zur Gestaltung der 10 Premiumfußwege beantragt und bewilligt.
„Den Fußgänger*innen sollen in der Zukunft durchgängig attraktivere, barrierefreie und sichere Wege innerhalb der Kernstadt und in das stadtnahe grüne Umfeld angeboten werden. Der Fokus liegt auf den Fußwegen der 1. Kategorie oder den „Premiumwegen“, die entlang der historischen Torstraßen sternförmig nach außen führen. Diese verknüpfen bereits heute auf kurzen Wegen kleine Quartiersplätze und grüne Oasen. Sie sollen vorzugsweise die Aufenthalts-, die Grünqualität und die Sicherheit im Wegesystem verbessert darstellen und zugleich die Kernstadt besser vernetzen. Für die ausgewählten radialen Routen werden gleichzeitig auch attraktive Ringverbindungen entwickelt.“ (Innenstadtkonzept 2022, S. 45)
Die Kernaussagen der Premiumfußwege sind demnach:
- Sicherheit und Barrierefreiheit
- Komfort (Breite der Wege von 2,50m), Begrünung insbesondere durch Bäume, Sitzgelegenheiten möglichst alle 200m, Vorrang für die zu Fuß-Gehenden.
- Das gewisse Extra durch besondere Aufenthaltsqualität an Plätzen bzw., besondere Elemente (Wasser, Licht, Geschichte erlebbar machen…), Verbesserung der Orientierung durch Wegweiser.
Der Premiumfußweg Nr.7 folgt der Route des historischen Jakobwegs und der alten Torstraße. Er führt vom Markt über den von Fußgänger*innen viel frequentierten Geschäftsstraßenzug Jakobstraße/Vaalser Straße in Richtung Südwesten. An der Schanz führt der Premiumfußweg Nr. 7 durch die Grünanlage zum Johannistal. Der Abschnitt vom Markt bis zur Schanz liegt im Bereich des Innenstadtkonzeptes. Außerhalb des Innenstadtkonzeptes befindet sich der Lückenschluss zum Johannisbachtal und dem für Wanderer interessanten Aachener Südraum. Der Premiumfußweg Nr. 7 ist über Querverbindungen mit dem Weg Nr. 6 und 8 und dem Rosviertel verknüpft. Wesentliches Merkmal des Konzepts für den Premiumfußweg Nr.7 ist die Verbesserung für Fuß- und Radverkehre bei gleichzeitigem Ausbau der ÖPNV-Qualität, insbesondere im Bereich der Bushaltestellen.
Im November 2016 beschloss der Mobilitätsausschuss per Planungsbeschluss die schrittweise Umsetzung des Premiumfußwegs Nr.7. Die Ausführungsplanung konzentriert sich zunächst auf den 1. Bauabschnitt, der die Jakobstraße im Abschnitt von der Judengasse bis zum Karlsgraben umfasst.
Zustand der Jakobstraße zwischen Judengasse und Karlsgraben (1. BA)
Im 1. BA bestehen die Gehwege hauptsächlich aus Betonplatten im Format 30x30cm, welche im Diagonalverband und z.T. im Längsverband verlegt sind und von einem Naturbord zur Fahrbahn hin eingefasst werden. Der Plattenbelag ist sehr unterschiedlichen Alters und damit verschieden im Grauton und in der Struktur.
Private Einfahrten bestehen hauptsächlich aus Kleinpflaster in Segmentbögen, manche auch aus Natursteinpflaster oder Betonsteinpflaster 10x20 cm im Längsverband. Neben Fahrbahnrandparken auf der südlichen Fahrbahnseite gibt es auch Großpflaster bei den Längs- und Diagonalparkbuchten in den Nebenanlagen.
Die asphaltierte Fahrbahn ist bis zur Straße Venn in einem befriedigenden baulichen Zustand. Zwischen Venn und Karlsgraben ist die Fahrbahn allerdings substanziell sehr schlecht, erkennbar an den vielen Netzrissen.
Planung
Gemäß Planungsbeschluss erfolgt die Umsetzung des Premiumfußwegekonzeptes durch
- barrierefreien Umbau von Einmündungsbereichen und Überquerungsstellen
- Implementierung von Baumbeeten
- Herstellung von barrierefreien Bushaltestellen
Während der Ausführungsplanung für den 1. BA sind inzwischen weitere Aspekte zu berücksichtigen, da sich technische Notwendigkeiten konkretisierten, aber auch zusätzliche politische Beschlüsse (Radentscheid) berücksichtigt werden mussten. Die daraus resultierenden Anpassungen werden im Folgenden zusammenfassend dargestellt:
- Die Einmündungsbereiche zur Jakobstraße werden auf Gehwegniveau angehoben, damit der Fußverkehr vorrangig zum Fahrverkehr geführt werden kann. Mit Schwellensteine wird der Fahrverkehr auf Gehwegniveau geführt und quert eine Pflasterfläche mit integriertem Leitstreifen. Dieses Prinzip findet an der Klappergasse, Trichtergasse, Paulusstraße und am Venn Anwendung. Das entspricht einem Grundprinzip für die Premiumfußwege, das nach Möglichkeit entlang alles Wege umgesetzt werden soll, um maximalen Komfort für die Fußgänger*innen zu erzeugen.
- Gemäß Beurteilung, anhand des massiven Schadensbildes, kann die Fahrbahn der Jakobstraße von Karlsgraben bis Venn nicht mehr durch den Stadtbetrieb saniert werden, weil der Unterbau nicht mehr ausreichend tragfähig ist. Aus diesem Grund ist eine grundhafte Erneuerung der Fahrbahn notwendig. Im Zuge der Erneuerung kann dann die gesamte Verkehrsfläche in diesem Abschnitt neu aufgeteilt werden, um die Flächenaufteilung der Nebenanlagen entsprechend den Nutzeransprüchen zu optimieren.
- Die Regionetz GmbH wird zunächst den vorhandenen Mischwasserkanal zwischen Karlsgraben und Trichtergasse unterirdisch sanieren (GFK Sanierung). Im Einmündungsbereich Karlsgraben/Jakobstraße wird dazu ein Fertigteilschacht in offener Bauweise gesetzt. Für die Sanierung selber ist darüber hinaus kein weiterer Tiefbau erforderlich. Anschließend wird die Regionetz GmbH sie im Bereich zwischen Trichtergasse und Karlsgraben technisch abgängige Versorgungsleitungen und die zugehörigen Hausanschlüsse in offener Bauweise erneuern. Mit diesen Arbeiten kann eine leitungsfreie Trasse zur Umsetzung der für den Premiumfußweg wichtigen Baumstandorte geschaffen werden.
- Anlässlich der neuen Hausanschlüsse wird die Fahrbahndecke in regelmäßigen Abständen aufgenommen werden müssen. Zudem zeigen die Bohrkerne, die bereits im Fahrbahnbereich genommen wurden, dass der heutige Aufbau der Fahrbahn zwischen Venn und Trichtergasse ebenfalls nicht den technischen Anforderungen entspricht. Um eine dauerhaft tragfähige Fahrbahn zu erhalten ist es deshalb notwendig, auch in diesem Bereich die Fahrbahn neu aufzubauen.
- Da voraussichtlich nur 30% der Gehwegflächen bei der Erneuerung der Hausanschlüsse erhalten bleiben können, ist eine Neuverlegung des Plattenbelags im Gehweg sinnvoll. Auch werden die Naturbordsteine teilweise neu gesetzt werden müssen, weil Hausanschlüsse unter diesen neu verlegt wurden. Hieraus ergibt sich die Möglichkeit, fast den gesamten Abschnitt der Jakobstraße im Gehwegbereich barrierefrei mit einem maximalen Quergefälle von 2,5% auszubauen. Vereinzelt werden auch Schwellensteine zum Einsatz kommen, um in ihrer Höhenlage kritischen Einfahrten zugunsten einer gleichmäßigeren Querneigung auszugleichen. In den Gehwegen werden schlussendlich neue Betonplatten 30x30 cm einheitlich im Diagonalverband verlegt und die Gehwege nach dem Aachener Standard für barrierefreies Bauen ausgebaut.
Zeitplan der Baumaßnahmen
Die Kanalsanierung der Regionetz GmbH soll im Herbst 2021 begonnen werden und wird voraussichtlich rund 2 Monate in Anspruch nehmen. Ab Februar 2022 können dann für rund 8-10 Monate die Arbeiten an den Versorgungsleitungen und den Hausanschlüssen umgesetzt werden (vorbehaltlich Archäologie).
Im Anschluss an die Längsverlegung der Versorgungsleitungen wird die Regionetz GmbH die Fahrbahn zwischen Karlsgraben und Trichtergasse komplett erneuern. Die Gehwege werden nach dem Verlegen der Hausanschlüsse zunächst nur provisorisch geschlossen. Zur Vorbereitung der Baumscheiben werden aber alle benötigten Straßenabläufe und die Baumpflanzbeete bereits durch die Regionetz GmbH hergestellt. Im Anschluss an die Arbeiten der Regionetz GmbH werden die Nebenanlagen durch die Stadt Aachen erneuert bzw. wiederhergestellt, die Baumscheiben angelegt und die Einmündungen auf Gehwegniveau angehoben. Hierfür sind seitens der Verwaltung weitere 4 Monate eingeplant.
Verkehrslenkung
Für die anstehenden Bauarbeiten ist eine Vollsperrung der Jakobstraße erforderlich. Die Umleitung der Verkehre ist ein Baustein des Verkehrsführungskonzepts rund um die Großbaustellen „Brücke Turmstraße – Ludwigsallee“, das im Sommer dieses Jahres vorgelegt wird. Die konkrete Verkehrsführung wird darauf aufbauend sowie im Anschluss an das Reallabor Templergraben zeitnah vor der Maßnahme definitiv festgelegt.
Weitere Vorgehensweise
Förderanträge
Ein Bewilligungsbescheid über 296.100 Euro i.R. des Innenstadtkonzepts 2022 liegt seit 2016 für die Maßnahme Premiumfußweg 7 vor.
Der Förderansatz liegt bei 80% Förderung.
Ein Finanzierungsantrag für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen muss noch gestellt werden.
Für diesen Antrag gibt es keine Abgabefristen, doch um eine Bewilligung ebenfalls im Jahr 2022 zu bekommen, ist erfahrungsgemäß eine zeitnahe Einreichung erforderlich.
Der Fördersatz beträgt für die Bushaltestellen 90%.
Bürger*inneninfo und Ausführungsbeschluss
Es ist für Anfang Oktober 2021 eine Bürger*inneninformationsveranstaltung geplant unter Beteiligung der Regionetz GmbH und der Stadt, vertreten durch FB 60, FB 13 und FB 61.
Der Ausführungsbeschluss soll voraussichtlich am 27.10.2021 in der B0 und am 11.11.2021 im MOA gefasst werden.
KAG-Beiträge
Der Ausbau der Jakobstraße löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG für die Teileinrichtungen Fahrbahn und Gehweg aus. Die Einstufung erfolgt als Anliegerstraße.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | ||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Der mit dieser Vorlage angestrebte Beschluss wird als Grundlage zur Einwerbung von Fördermitteln durch einen Finanzierungsantrag benötigt. Die konkreten finanziellen Auswirkungen der Maßnahme werden für Oktober/ November 2021 zum geplanten Ausführungsbeschluss dargestellt.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
| X |
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
| X |
| nicht |
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| nicht bekannt |
Erläuterung zur Klimarelevanz
Die geplanten Maßnahmen zur Anpassung der öffentlichen Verkehrsfläche zwischen Judengasse und Karlsgraben sind mit Bezug auf die Klimarelevanz als nicht ermittelbar zu betrachten.
Aufgrund der Bautätigkeiten und dem Einbau neuer Materialien entstehen unvermeidbare CO2 - Emissionen. Insgesamt wird auf eine ressourcenschonende und umweltverträgliche Ausführung der Maßnahme geachtet.
Durch den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur sieht die Verwaltung vor allem langfristig betrachtet eine Möglichkeit zur CO2 – Einsparung durch „Umsteiger“ vom Pkw auf das Fahrrad, die aber hier nicht weiter quantifiziert werden kann.
Die zusätzlich geplanten Baumbeete tragen zu einer Verbesserung des Stadtklimas bei. Die Relevanz bezüglich der Klimaanpassung wird daher positiv bewertet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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355,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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213,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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421,1 kB
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