Kenntnisnahme - FB 61/0163/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Mobilitätsausschuss nimmt die "Deklaration Verkehrssicherheit" zur Kenntnis. Er unterstützt die in der Deklaration festgehaltenen Inhalte.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Hintergrund

Der Aktionsplan Verkehrssicherheit der Stadt Aachen basiert auf den drei gleichbedeutenden Säulen Organisation/Struktur, Infrastruktur und Öffentlichkeitsarbeit. Es werden sowohl die Verbesserung der objektiven, tatsächlichen Verkehrssicherheit als auch des subjektiven Sicherheitsempfindens angestrebt.

Die Stadt Aachen hatte sich mit dem Start des Aktionsplans unter Federführung des FB 61/300 Ende 2019 um die Teilnahme an der Verkehrssicherheitskampagne "Liebe braucht Abstand" des Landes beworben. Als eine von insgesamt sechs Kommunen erhielt sie den Zuschlag für 2020.

Mit der Kampagne „Liebe braucht Abstand" unterstützt das Land NRW seit 2019 interessierte und engagierte Kommunen in ihrer Verkehrssicherheitsarbeit. Die Mitgliedschaft in der "Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen" (AGFS NRW) ist Voraussetzung für eine Teilnahme.

Aachen wurde in Folge dessen bei der Umsetzung der drei Kampagnenmodule "Verkehrssicherheitskonferenz", "Medienoffensive" und "Aktionen vor Ort" in der Verkehrssicherheitsarbeit durch externes Know-How und personelle Ressourcen seitens der Agentur P3/Ingenieurgesellschaft Stolz und des Zukunftsnetz Mobilität NRW unterstützt. Darüber hinaus wurden Aktionsmaterialien im Design der Kampagne zur Ausgabe an die Bürger*innen zur Verfügung gestellt.

Das vorliegende Dokument ist das zusammengefasste und verdichtete Ergebnis des 1. Moduls, der "1. Aachener Verkehrssicherheitskonferenz". Sie fand am 10. März 2020 von 17-20 Uhr im Generali-Saal des SuperC der RWTH Aachen statt. Pandemiebedingt haben sich Erstellung und Abstimmung der Deklaration verzögert.

An der Konferenz nahmen 45 Vertreter*innen aus den Bereichen Bürgerschaft, Einzelhandel, Interessenverbände, Kammern, Fahrschulen, Bildung, Verkehrsdienstleistung (ASEAG), Güterlogistik, Politik, Polizei und Verwaltung teil.

Ziel der Konferenz war es, gemeinsam mit den Teilnehmenden und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Perspektive Anforderungen und Ziele der Verkehrssicherheitsarbeit in Aachen zu ermitteln und sie in einer „Deklaration Verkehrssicherheit der Stadt Aachen“ zusammenzuführen.

Das Dokument leistet einen wichtigen fachlichen und kommunikativen Beitrag zur zukünftigen strategischen Vorgehensweise im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit der Stadt Aachen. Mit seiner Erarbeitung wurde ein Netzwerk gebildet, das Verantwortliche aus den verschiedenen Bereichen, die beruflich und/oder ehrenamtlich motiviert mit Mobilität in Aachen befasst sind, zusammen bringt. Sie multiplizieren Verkehrssicherheitsarbeit und machen sie erfolgreich.

Der Leitsatz

"Das zukünftige Verkehrsverhalten der Aachener*innen ist rücksichtsvoll und geprägt von einer aufmerksamen Gelassenheit."

wurde für das perspektivische Zukunftsbild zur Verkehrssicherheit in Aachen erarbeitet und gemeinsam formuliert.

Hierzu gilt es, die erforderlichen Grundlagen zu schaffen, indem regelkonformes Verhalten, wohlwollendes Verständnis füreinander, Offenheit in der Kommunikation und Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmenden selbstverständliche Grundsätze werden.

Folgende Leitwerte wurden hierzu als zielführend ermittelt: Rücksichtnahme, Respekt, Regelkunde, Empathie/Verständnis, vorausschauendes und verantwortungsvolles Fahren und Bewegen, Eindeutigkeit/Kommunikation/Geste und Gemeinschaft.

 

Weiteres Vorgehen

Anknüpfend an die Konferenz und aufbauend auf die gemeinsame Vereinbarung strebt Aachen an, in Ergänzung zu infrastrukturellen Maßnahmen gemeinsam mit dem Netzwerk themenspezifische öffentlichkeitswirksame Aktionen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu planen und umzusetzen.

Die Perspektivwechsel-Fahrt am 22.09.2020 von Stadtbaurätin Frauke Burgdorff gemeinsam mit Ralf Dovermann (Fahrschule Dovermann) auf dem Fahrrad fahrend bzw. einen 40 t-Lkw führend war die erste dieser angestrebten öffentlichkeitswirksamen und Bewusstsein schaffenden Aktionen. Weitere sollen folgen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

x

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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