Entscheidungsvorlage - FB 01/0103/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung im Monat Juni Regenbogenfahnen vor dem Rathaus sowie den Bezirksämtern zu hissen, um ein starkes Zeichen für eine vielfältige, offene und tolerante Gesellschaft und die Gleichstellung aller Bürger*innen zu setzen.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Schreiben vom 13.04.2021 bittet die Fraktion der SPD im Rat der Stadt Aachen um einen Sachstandsbericht zum SPD-Ratsantrag vom 06.11.2020, welcher beantragte, „von nun an im Monat Juni (dem sogenannten ‚Pride Month‘) eine Regenbogenfahne vor dem Rathaus bzw. am Rathaus sowie den Verwaltungsgebäuden zu hissen.“ Zuvor hatte die Bezirksschüler*innenvertretung in der BildungsRegion Aachen am 25. Juni 2020 dem damaligen Oberbürgermeister Marcel Philipp verschiedene Anträge zur Umsetzung der Global Goals für nachhaltige Entwicklung überreicht, die u. a. die Forderung enthielten, dass die Stadt Aachen zum „Pride Month“ Solidarität zeigt und vor dem Rathaus die Regenbogenfahne aufgehängt wird. Die Anträge wurden am 01.09.2020 in das Bürgerforum eingebracht und den Fachausschüssen zur Beratung zugewiesen.

 

Die Bezirksschüler*innenvertretung führt im Antrag aus, dass das Hissen der Flagge im „Pride-Month“ ein Zeichen für Zusammenhalt, Toleranz und Akzeptanz setzen soll und somit Beleidigungen und Diskriminierungen entgegentritt, mit denen „junge Paare außerhalb des hetero- und cissexuellen Normativs“ immer noch häufig konfrontiert werden

 

Auch die SPD-Fraktion weist im vorliegenden Antrag daraufhin, dass an vielen Stellen der Gesellschaft weiterhin Benachteiligungen in Bereichen der Akzeptanz und Sichtbarkeit der LGBT*-Community bestehen, obgleich die Community in den letzten Jahren bereits viele Fortschritte im Bereich der Gleichstellung erreicht hat. Die Beflaggung wäre ein geeignetes Mittel, um die Unterstützung der LGBT*-Community durch die Stadt Aachen darzustellen und zu zeigen, dass Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität in Aachen keinen Platz hat.

 

Die Beflaggungsanlässe an öffentlichen Gebäuden werden grundsätzlich durch die Beflaggungsverordnung NRW festgelegt. Dieser Katalog ist jedoch nicht abschließend, so bestimmt die Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über das öffentliche Flaggen ergänzend, dass "die Gemeinden [...] aus eigener Entscheidung flaggen [können], wenn dies aus örtlicher Veranlassung geboten oder wünschenswert erscheint." Die Entscheidung obliegt der Verwaltungsleitung.

 

Aus Sicht der Verwaltungsleitung sind die vorliegenden Anträge vollumfänglich zu begrüßen, um für die Gleichstellung aller Bürger*innen und insbesondere der LGBT*-Community einzutreten. Aachen steht als Stadt im Dreiländereck und internationaler Hochschulstandort für eine diverse, offene und tolerante Gesellschaft des gelebten diskriminierungsfreien Miteinanders. Diese Haltung, die sich bereits in einer Vielzahl kommunaler Konzepte, Initiativen und Aktivitäten widerspiegelt, soll in der Innenstadt und den Stadtbezirken anlässlich des Pride Month mit einem starken Zeichen der Solidarität und für die Gleichstellung aller Bürger*innen eindrücklich bekräftigt werden. Es wird daher vorgeschlagen, in den zwei Wochen rund um den historischen Christopher Street Day, also vom 21. Juni bis 05. Juli, Regenbogenflaggen am Aachener Rathaus und vor den Bezirksämtern zu hissen. Zur Beflaggung werden die Initiatoren der Bezirksschüler*innenvertretung und der LGBT* - Community eingeladen und die Aktionen öffentlichkeitswirksam begleitet.

 

Über den aktuellen Sachstand und das beabsichtigte Einbringen des Themas in den Hauptausschuss wurde in der letzten Sitzung des Bürgerforums unter dem TOP Ö 6 „Mitteilungen“ durch die Verwaltung berichtet.


 

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Anlagen

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