Anhörung - FB 61/0079/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerantrag zur Erweiterung der Bewohnerparkzone "U"
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerforum
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Anhörung/Empfehlung
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29.06.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Antragsteller wünscht in dem Antrag vom 05.08.2020 eine Erweiterung der bisher geplanten Bewohnerparkzone „U“ bis zum Amsterdamer Ring. Die bisherige Zone zwischen Schanz und Sanatoriumstraße soll dazu in eine Zone „U1“ umbenannt und eine neue, zusätzliche Zone „U2“ zwischen Sanatoriumstraße und Amsterdamer Ring geschaffen werden. Dazu wurde der beiliegende Antrag formuliert (Anlage 1 und 2).
Ein weiterer Bürgerantrag vom 30.08.2020 (Anlage 3) bittet um die Prüfung alternativer Lösungen zur Parkregelung im Hinblick auf das Franziskuskrankenhaus.
Stellungnahme:
Die ersten Parkzonen in der Stadt Aachen wurden in den 1980er und 1990er Jahren eingerichtet. Seither haben sich die Ansprüche und Rahmenbedingungen an eine Bewohnerparkzone geändert. Wurden die Zonen früher eher klein und auf die Innenstadt begrenzt eingerichtet, werden heute große Zonen geplant und auch außerhalb der Innenstadt an Zielpunkten mit erheblichem allgemeinen Parkdruck, wo die Bewohner*innen des Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblicher fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Parkplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden, angelegt.
Die Einrichtung einer Bewohnerparkzone im Bereich "U" (Körnerstraße) wurde erstmalig im Juni 2010 im Bürgerforum diskutiert und in diesem Zug durch die Verwaltung abgegrenzt. Dabei waren die angrenzenden Zonen „W“ und „J1“ bereits eingerichtet und bildeten die nordöstliche und nordwestliche Gebietsgrenze der geplanten Zone „U“. Gleichzeitig mit der Definition der Zone „U“ wurde auch die Zone „M“, die im Südosten die Zone „U“ begrenzt, umrissen. Im Südwesten wurde die geplante Zone „U“ durch die Mehrfamilienhäuser an der Sanatoriumstraße sowie die Limburger Straße bis zur Hohenstaufenallee beschränkt (Anlage 4).
Innerhalb der geplanten Zone „U“ befindet sich das ehemalige Franziskushospital, heute eine Außenstelle des RWTH Uniklinikums. Das Ärztehaus und das dazugehörige Parkdeck an der Sanatoriumstraße existierten bereits bei der Abgrenzung der Zone „U“ im Jahre 2010. In den darauf folgenden Jahren wurde das Angebot des Ärztehauses weiter ausgebaut. Ferner befindet sich das Luisenhospital in der angrenzenden Bewohnerparkzone „W“ und das städtische Couven-Gymnasium an der Lütticher Straße liegt direkt an der geplanten Grenze der Zone „U“. Durch diese bedeutenden Zielpunkte entsteht in dem Wohngebiet eine hohe Parkraumnachfrage im öffentlichen Straßenraum.
Franziskuskrankenhaus
Für den Komplex des Franziskuskrankenhauses wurde im Lauf der Zeit eine Vielzahl von Baugenehmigungen erteilt. Die baurechtlich notwendigen Stellplätze wurden entsprechend der zum jeweiligen Zeitpunkt der Entscheidung geltenden nordrhein-westfälischen baurechtlichen Regelungen geplant. Dies gilt in gleichem Maße für den Umbau und die Aufstockung des Wirtschaftsgebäudes mit Arztpraxen 2003/2004 und die ambulanten OP´s einschließlich einer Parkpalette.
Grundsätzlich ist für jeden Bauantrag das Baurecht anzuwenden, welches zum Zeitpunkt der Entscheidung gültig ist. Vor der Anwendung einer nachträglich geänderten Rechtslage schützt gerade die Baugenehmigung.
Die Modalitäten der Berechnung der notwendigen Stellplätze haben sich in der Rechtsanwendung im Laufe von Jahrzehnten durchaus geändert. Seit 1962 gibt es Landesbauordnungen, d.h. landesweit geltendes Recht, welches Regelungen zu dem Themenkomplex "notwendige Stellplätze" enthält. Erst die Novellierung der Landesbauordnung in der Fassung der BauO NRW 2018 räumt den Kommunen eine Satzungskompetenz für die "Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze sowie der Fahrradstellplätze..." (§ 89 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW 2018) ein. Die auf dieser Grundlage erlassene Stellplatzsatzung der Stadt Aachen kann aber nicht auf bereits ausgeführte Projekte angewandt werden, sondern gilt für Bauvorhaben nach dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens.
Somit eröffnet ein hoher Parkdruck auf den öffentlichen Straßenraum, keine baurechtlichen Möglichkeiten, Zugriff auf bestandskräftige Baugenehmigungen zu nehmen. Sofern sich die Rechtslage diesbezüglich nicht grundlegend ändert, können auch zukünftig ggf. zu erteilende Genehmigungen bei Einhaltung geltenden Baurechts nicht mit diesem Argument verweigert werden.
Bewohnerparkzone U
In der Sitzung am 15.09.2011 bzw. 21.09.2011 haben der Mobilitätsausschuss und die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Zone „U“ in die Prioritätenliste aufgenommen. Nun stehen laut Prioritätenliste als nächstes die vorbereitenden Arbeiten der Zone „U“ an.
Zu Beginn der Bearbeitung wird jede Zonengrenze hinsichtlich geänderter planungsrelevanter Rahmenbedingungen überprüft. Dabei wird die maximale Ausdehnung eines Gebietes von 1.000 m (vgl. Verwaltungsvorschrift zur StVO zu § 45 Ziff. X Nr. 3 – Rn. 31) bezüglich der Erschließung des Gebietes sowie der Erreichbarkeit von Straßen und Straßenabschnitten geprüft. Gebiete sollen möglichst so abgegrenzt sein, dass den Bewohner*innen in dem ausgewiesenen Gebiet ausreichend private und öffentliche Parkplätze zur Verfügung stehen und Park-Such-Verkehre gering gehalten werden.
Auch die Grenzen der Zone „U“ wurden mit dem Start der Bearbeitung überprüft. Eine Grenzziehung von der Schanz bis zum Außenring ist aufgrund der maximalen Ausdehnung von 1.000 m nicht möglich (Anlage 5). Darüber hinaus wurde geprüft, ob die angrenzenden Zonen „J1“, „W“ und „M“ vergrößert werden könnten um ggf. den Bereich zwischen Schanz und Außenring einer einzigen Zone „U“ zuweisen zu können. Die Möglichkeit einer ausgleichenden Grenzziehung der benachbarten Zonen ist grundsätzlich vorhanden, bedarf jedoch der gleichzeitigen Erweiterung zweier bestehenden Zonen „J1“ und „W“ (Anlage 6). Dabei würde die Zone „W“ in Richtung Außenring um die Straßen Wichernstraße und Weberstraße ergänzt werden. Die Erweiterung der Zone „J1“ würde sich über die Straßenabschnitte Lütticherstraße 1- 39 und 4-40, Morillenhang bis zur Einmündung Im Johannistal sowie der Straßenabschnitt Im Johannistal zwischen Morillenhang und Pottenmühlenweg erstrecken.
Bei der Einrichtung von Bewohnerparkzonen können Verlagerungseffekte in die angrenzenden nicht bewirtschafteten Randbereichen entstehen. In der geplanten Zone „U“ befinden sich, wie schon erläutert, das Franziskushospital, als Außenstelle des Uniklinikums und das Ärztehaus an der Sanatoriumstraße, deren Besucher*innen und Mitarbeiter*innen möglicherweise versuchen, ihr Kfz kostenfrei in dem Wohngebiet abzustellen. Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass es zu einer erhöhten Parkplatzauslastung des öffentlichen Parkplatzangebotes zwischen Sanatoriumstraße und Außenring kommen würde.
Um einen Überblick über das aktuelle Parkraumangebot und die Parkraumauslastung in dem Wohngebiet zwischen Schanz und Außenring zu erhalten wurde ein Parkraumgutachten für den gesamten Bereich (Anlage 5) beauftragt. Die Erhebung der Parkraumauslastung soll unter Berücksichtigung der Corona-Einschränkungen nach derzeitigem Stand Ende Februar durchgeführt werden.
Die Ergebnisse des Parkraumgutachtens sowie ggf. eine geänderte Abgrenzung der Zone „U“ werden anschließend der Politik zur Beratung vorgelegt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
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| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittel groß nicht ermittelbar
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|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O vollständig
O überwiegend (50% - 99%)
O teilweise (1% - 49 %)
x nicht
O nicht bekannt
Begründung:
Aus vergleichbaren Bewohnerparkzonenprojekten und deren Evaluation in den vergangenen Jahren, wie z.B. Zone „E“, „E2“, „T“, „V“ und „Z“ kann nachgewiesen werden, dass die Einrichtung einer Bewohnerparkzone zur Entlastung der Parkplatzsituation in einem definierten Bereich beiträgt und der hohen Auslastung der Parkplätze im öffentlichen Raum entgegenwirkt.
Dabei wird die Parkraumnachfrage durch gebietsfremde Personen deutlich reduziert. Entsprechend erhöhen sich die Chancen für Bewohner*innen im unmittelbaren Wohnumfeld einen Parkplatz zu finden. Dadurch entstehen weniger Park-Such-Verkehre innerhalb der Zone, was zu einer Reduzierung der Schadstoffemissionen beiträgt. Außerhalb der Bewohnerparkzone kann es durch mögliche Verlagerungseffekte jedoch zu einer Erhöhung der Park-Such-Verkehre kommen. Deshalb ist die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz im Hinblick auf die Gesamtstadt nicht eindeutig.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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265,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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155,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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5
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(wie Dokument)
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888,3 kB
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6
|
(wie Dokument)
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1,4 MB
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