Anhörung - FB 36/0069/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW, Antrag der SJD – Die Falken KV Aachen vom 10.07.2020Öffentliche Toiletten im Kennedypark und im Stadtpark
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation; FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement; FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung; E 18 - Aachener Stadtbetrieb; E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- Herr Meiners
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerforum
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Anhörung/Empfehlung
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29.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Antragstellenden und der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt, dass die Verwaltung ein mittel- bis langfristiges Konzept zur Aufstellung von Toilettenanlagen im Stadtgebiet entwirft. Für die Toilettenanlagen im Kennedypark und im Westpark sollen vorgezogene und zeitnahe Lösungen umgesetzt werden.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Antrag gem. § 24 GO NRW vom 10.07.2020 regt die SJD – Die Falken KV Aachen an, öffentliche Toiletten im Kennedypark und Stadtpark zu errichten, die darüber hinaus jederzeit kostenlos zugänglich sind.
Es sei ergänzend darauf hingewiesen, dass zwischenzeitlich auch zwei Ratsanträge zur Verfügbarkeit öffentlicher Toiletten gestellt, jedoch noch nicht behandelt worden sind:
- Ratsantrag der Fraktion Die Linke vom 01.10.2020 - „Öffentliche Toiletten für Aachener Parks“
- Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 23.03.2021 – „Mehr öffentliche Toiletten schaffen!“.
In Corona Zeiten hat die gesellschaftspolitische Debatte über die Thematik „Verfügbarkeit öffentlicher Toiletten“ spürbar zugenommen; der Bürgerantrag der SJD sowie die beiden Ratsanträge sind Ausdruck dieser Entwicklung. Ohnehin bestehende Defizite im Bereich öffentlicher Toilettenanlagen haben sich angesichts geschlossener Gastronomien und Geschäfte, beschränkter Zutrittsmöglichkeiten zu sozialen und öffentlichen Einrichtungen nochmals intensiviert und den kommunalen Handlungsbedarf weiter verschärft. Unter den aktuellen Angebotsbedingungen kann ein „menschliches Bedürfnis“ für Menschen mit und ohne Behinderung zum echten Problem werden.
Der durch die verschiedenen Anträge unterstrichene Handlungsbedarf wird verwaltungsseitig nicht nur für einige wenige zentrale Parkanlagen, sondern auch für andere öffentliche Räume (öffentliche Plätze, Wegeverbindungen, etc.) als wichtige Aufgabe anerkannt.
Die Stadt hat mit einem Unternehmen einen Vertrag über die Aufstellung und Unterhaltung von Stadtwerbung abgeschlossen, indem sich dieser auch zur Übernahme der bereits seinerzeit vorhandenen sechs öffentlichen WC-Anlagen verpflichtete; dieser Vertrag darf aus vergaberechtlichen Gründen nicht erweitert werden. Für die Errichtung weiterer Anlagen bedarf es insofern eines formalen Vergabeverfahrens.
Angesichts der Vielzahl zusätzlicher Bedarfsanmeldungen, mit Blick auf die Unterschiedlichkeit der Bedarfsräume aber auch wegen der erheblichen Kosten je Einzelstandort ist die Verwaltung deshalb dabei:
nachvollziehbare Kriterien zur Ermittlung von Bedarfsprioritäten zu entwickeln (Kennedypark und Westpark gehören sicher dazu),
klare verwaltungsinterne Zuständigkeiten bzw. Ansprechpartner zu definieren und
wirtschaftliche Lösungsalternativen für Einzelstandorte oder Standort-Pakete unter Berücksichtigung der kommerziellen Anbieter zu entwerfen.
Dieser Klärungsprozess u.a. auch zu der Frage, ob ausgewählte Standorte wie Westpark oder Kennedypark vorgezogen umgesetzt werden können, läuft derzeit und soll bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. Nach abschließender Klärung wird die Verwaltung das Bürgerforum und die zuständigen Fachausschüsse umgehend beteiligen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
|
|
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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147,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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743,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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529,2 kB
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