Kenntnisnahme - FB 56/0065/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Integrationskonzept der Stadt Aachen: Aktualisierung und Fortschreibung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Integrationsrat
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Kenntnisnahme
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16.06.2021
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Kenntnisnahme
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24.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen zu der Aktualisierung und Fortschreibung des Integrationskonzepts der Stadt Aachen zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zu der Aktualisierung und Fortschreibung des Integrationskonzepts der Stadt Aachen zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Jahr 2018 verabschiedete der Rat der Stadt Aachen ein neues Integrationskonzept. Mit diesem neuen Konzept wurde im Unterschied zum ersten Aachener Integrationskonzept aus dem Jahr 2006 ein Paradigmenwechsel vollzogen, von der Idee eines Förderns und Forderns hin zu einer integrativen Stadtgesellschaft.
Entwickelt wurde das Integrationskonzept in einem dreijährigen partizipativen Prozess. Als Fundament wurde die „Aachener Haltung zum Zusammenleben in Vielfalt“ gelegt, welche für ein friedliches Zusammenleben in der Stadtgesellschaft steht. Titel des Integrationskonzeptes 2018 war daher auch: „Aachen – das sind wir alle!“. Mit dem Integrationskonzept der Stadt Aachen aus dem Jahr 2018 werden die Potenziale von Vielheit in den Mittelpunkt gerückt. Integration beschreibt einen Prozess der gegenseitigen Annäherung, um gemeinsam mit allen Einwohner*innen der Stadt eine (Werte)- Gemeinschaft zu bilden. Grundlage bilden die Verfassung und der gemeinsame Wunsch eines friedlichen Zusammenlebens in Aachen.
Ziel des Integrationskonzeptes ist die Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe aller Aachener*innen entlang der im Integrationskonzept aufgestellten Themen- und Handlungsfelder und der dort beschriebenen 107 Maßnahmen.
Die Verwaltung beabsichtigt nun, das Integrationskonzept zu aktualisieren und fortzuschreiben.
Dazu werden im Jahr 2021 Fachforen anhand der Handlungsfelder des bisherigen Integrationskonzeptes konzipiert und angeboten. Auch jetzt soll die Fortschreibung in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit allen Akteuren*innen aus Politik, freier Wohlfahrtspflege, Verwaltung und Zivilgesellschaft erfolgen. Die Partizipation in den Fachforen soll durch die Methode der „Zukunftswerkstatt“ umgesetzt werden.
Eine Zukunftswerkstatt ist ein wirkungsvolles demokratisches Beteiligungsformat, in dem unterschiedliche Akteure*innen ihr Wissen und ihre Erfahrungen kreativ und auch phantasievoll, auf die Zukunft gerichtet, einbringen. Eine typische Zukunftswerkstatt besteht aus drei Phasen:
- Kritikphase: Raum für die Benennung von kritischen Aspekten und Problemfeldern.
- Phantasiephase: Umkehrung der Kritikpunkte in fantasievolle Handlungsschritte, Zukunftsideen, Wünsche, Ziele etc.
- Realisierungsphase: Konkretisierung der phantasievollen Entwürfe aus der zweiten Phase und Überprüfung der Realisierbarkeit.
Bei der Aktualisierung des Integrationskonzepts und in den Zukunftswerkstätten sollen auch die Handlungsfelder und Phasen der Integration aus dem Nationalen Aktionsplan Integration (NAP-I), der in der vergangenen Sitzung des Integrationsrates am 14.04.2021 thematisiert wurde, berücksichtigt werden.
Die Verwaltung wird in der Sitzung das partizipative Verfahren und die weitere Zeitplanung vorstellen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |