Kenntnisnahme - FB 56/0065/WP18

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen zu der Aktualisierung und Fortschreibung des Integrationskonzepts der Stadt Aachen zur Kenntnis.
 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zu der Aktualisierung und Fortschreibung des Integrationskonzepts der Stadt Aachen zur Kenntnis.
 


 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Jahr 2018 verabschiedete der Rat der Stadt Aachen ein neues Integrationskonzept. Mit diesem neuen Konzept wurde im Unterschied zum ersten Aachener Integrationskonzept aus dem Jahr 2006 ein Paradigmenwechsel vollzogen, von der Idee eines Förderns und Forderns hin zu einer integrativen Stadtgesellschaft.

Entwickelt wurde das Integrationskonzept in einem dreijährigen partizipativen Prozess. Als Fundament wurde die „Aachener Haltung zum Zusammenleben in Vielfalt“ gelegt, welche für ein friedliches Zusammenleben in der Stadtgesellschaft steht. Titel des Integrationskonzeptes 2018 war daher auch: „Aachen – das sind wir alle!“. Mit dem Integrationskonzept der Stadt Aachen aus dem Jahr 2018 werden die Potenziale von Vielheit in den Mittelpunkt gerückt. Integration beschreibt einen Prozess der gegenseitigen Annäherung, um gemeinsam mit allen Einwohner*innen der Stadt eine (Werte)- Gemeinschaft zu bilden. Grundlage bilden die Verfassung und der gemeinsame Wunsch eines friedlichen Zusammenlebens in Aachen.

 

Ziel des Integrationskonzeptes ist die Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe aller Aachener*innen entlang der im Integrationskonzept aufgestellten Themen- und Handlungsfelder und der dort beschriebenen 107 Maßnahmen.

 

Die Verwaltung beabsichtigt nun, das Integrationskonzept zu aktualisieren und fortzuschreiben.

Dazu werden im Jahr 2021 Fachforen anhand der Handlungsfelder des bisherigen Integrationskonzeptes konzipiert und angeboten. Auch jetzt soll die Fortschreibung in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit allen Akteuren*innen aus Politik, freier Wohlfahrtspflege, Verwaltung und Zivilgesellschaft erfolgen. Die Partizipation in den Fachforen soll durch die Methode der „Zukunftswerkstatt“ umgesetzt werden.

Eine Zukunftswerkstatt ist ein wirkungsvolles demokratisches Beteiligungsformat, in dem unterschiedliche Akteure*innen ihr Wissen und ihre Erfahrungen kreativ und auch phantasievoll, auf die Zukunft gerichtet, einbringen. Eine typische Zukunftswerkstatt besteht aus drei Phasen:

 

  • Kritikphase: Raum für die Benennung von kritischen Aspekten und Problemfeldern.
  • Phantasiephase: Umkehrung der Kritikpunkte in fantasievolle Handlungsschritte, Zukunftsideen, Wünsche, Ziele etc.
  • Realisierungsphase: Konkretisierung der phantasievollen Entwürfe aus der zweiten Phase und Überprüfung der Realisierbarkeit.

 

Bei der Aktualisierung des Integrationskonzepts und in den Zukunftswerkstätten sollen auch die Handlungsfelder und Phasen der Integration aus dem Nationalen Aktionsplan Integration (NAP-I), der in der vergangenen Sitzung des Integrationsrates am 14.04.2021 thematisiert wurde, berücksichtigt werden.

Die Verwaltung wird in der Sitzung das partizipative Verfahren und die weitere Zeitplanung vorstellen.

 


 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Loading...