Kenntnisnahme - FB 56/0078/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Der Ratantrag der (ehemaligen) Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ vom 03.12.2019 gilt damit als erledigt.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dem Ratsantrag der (ehemaligen) Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ vom 03.12.2019 wird beantragt, die Verwaltung anzuweisen, im Rahmen der regelmäßig dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie vorgelegten Statistiken zur aktuellen Situation in den Übergangsheimen und bezüglich der Herkunft von Flüchtlingen zusätzlich die Merkmale Alter und Geschlecht selbiger zu erfassen und dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben.

 

Im Rahmen der dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie regelmäßig vorgelegten Statistiken zur aktuellen Situation in den Übergangsheimen informiert die Verwaltung allein über die Auslastung der städtischen Unterkünfte. Den vorhandenen Kapazitäten wird die unter Berücksichtigung bedarfsgerechter Gesichtspunkte erfolgte tatsächliche Belegung gegenübergestellt.  So erhalten die politischen Vertreter*innen einen Einblick über die freien Plätze in den verschiedenen Kategorien Übergangsheime und Einzelwohnungen. Die Angabe von Alter und Geschlecht hat in diesem Zusammenhang keine Aussagekraft. 

Vergleichbar erfolgt der Bericht der Abteilung Hilfen bei Einkommensdefiziten in Form von Fall- und Personenzahlen. Auch hier spielt die Aufschlüsselung nach Alter und Geschlecht für die zu treffende Aussage über die Entwicklung der Fall- und Personenzahlen keine Rolle.

Die zusätzliche Statistik über die Nationalitäten der untergebrachten Personen erfolgt vor dem Hintergrund gezielter Nachfragen aus dem Ausschuss in Zeiten hoher Aufnahmezahlen.

Im konkreten Bedarfsfall, beispielweise zur Thematik demographische Entwicklung, kann eine Zusammenstellung der Daten von Alter und Geschlecht der untergebrachten Personen als Informations- und Entscheidungshilfe  r Beratungen des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie erstellt werden.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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