Kenntnisnahme - FB 36/0066/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Instandsetzung und Ertüchtigung der Fußball-/ "Bolz"-Plätze Wiesenweg in AC-Horbach und Kaletzbenden in AC-Richterich, Ratsantrag Nr. 116 der Fraktion B`90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 24.02.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Verfasst von:
- Frau Jebavy-Kara
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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30.06.2021
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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24.08.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Ratsantrag Nr. 116 der Fraktion B`90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 24.02.2021 gilt hiermit als behandelt.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Fraktion B`90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat den Antrag gestellt, die Verwaltung zu beauftragen, die Rasenspielflächen der o.g. beiden Fußballplätze (Bolzplatz Tute Patt und In Kaletz Benden) wieder in einen bespielbaren Zustand zu versetzen. Des Weiteren wird beantragt, dass am Rand dieser Flächen neue Bäume und Hecken gepflanzt werden.
Im Rahmen des Spielplatzkonzeptes für Aachen wurden die beiden Bolzplätze aufgenommen und bewertet. Für alle rund 240 städtischen Spiel- und Bolzplätze wurden Handlungsempfehlungen und Prioritäten der zeitlichen Umsetzung festgelegt. Nach einer Beteiligung in den Ausschüssen der Bezirksvertretungen ist eine endgültige Fertigstellung mit abschließendem Beschluss im AUK und KJA für Ende 2021 vorgesehen.
Die beiden Bolzplätze befinden sich laut Bewertung des Spielplatzkonzeptes im nutzbaren Zustand und weisen im gesamtstädtischen Vergleich zu allen anderen Bolzplätzen eine mittlere Qualität auf. Einzelne Strukturen wie die Bespielbarkeit, Zugänglichkeit, Ausstattung mit Bänken und die Bepflanzung sind bei beiden Plätzen verbesserungswürdig. Die im Antrag gestellten Maßnahmen zur Aufwertung der Anlagen decken sich in Teilen mit den von der Verwaltung entwickelten Empfehlungen. Im Rahmen der für die beiden Bolzplätze angestrebten Aufwertung sind die Prüfung von Maßnahmen zur besseren Bespielbarkeit der Bolzwiesen sowie die Optimierung einzelner Strukturen und der Ausstattung (z. B. die Aufstellung von Jugendbänken) geplant. Ferner soll die Verbesserung der Erkennbarkeit der Zugänglichkeit vom Gehweg/Straßenbereich erfolgen.
Grundsätzlich orientiert sich die Tendenz der zeitlichen Umsetzung dieser Maßnahmen an akutem Bedarf, finanziellen Beteiligungen der Bezirke und der gesamtstädtischen Prioritätenliste. Diese wird erst nach der Beteiligung im Rahmen des Spielplatzkonzeptes in den Bezirken in endgültiger Form vorliegen und beschlossen werden. Da die beiden Bolzplätze im Hinblick auf eine gesamtstädtische Qualitätsbewertung im mittleren Bereich und in der Bedarfsbewertung im niedrigen Bereich liegen, ist von einer vorrangigen Umsetzung aller Maßnahmen nicht auszugehen. Jedoch wird im Rahmen der Pflege und Unterhaltung (ab Frühjahr/Sommer 2021) versucht, dass die Flächen zumindest bespielbar bleiben, indem Unebenheiten regelmäßig ausgeglichen und Stolperfallen beseitigt werden.
Der Wunsch nach Baum- und Heckenpflanzungen ist für den Bolzplatz Tute Patt bereits in Form einer Ausgleichspflanzung geprüft worden und soll nächstes Jahr umgesetzt werden. Gleichzeitig ist die Einrichtung einer Wildblumenwiese mit Hilfe des Förderprogramms „Flip“ am Rand des Platzes voraussichtlich für 2022/23 vorgesehen. Für den in Teilen vernässten Bolzplatz In Kaletz Benden wird eine Pflanzung z. B. mit Weiden in den Randbereichen für 2022 geprüft.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
| x |
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
| x |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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189,2 kB
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