Entscheidungsvorlage - FB 61/0168/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Ausführungsbeschluss für den Umbau der Mittelinsel im Bereich Horbacher Straße/Wiesenweg gemäß Plan 2020_917_L1 und 2020_917_M1 zu fassen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung den Ausführungsbeschluss für den Umbau der Mittelinsel im Bereich Horbacher Straße/Wiesenweg gemäß Plan 2020_917_L1 und 2020_917_M1.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:


1. Anlass

 

Seit mehreren Jahren wird durch die Bevölkerung in Aachen-Richterich der Umbau der Mittelinsel an der Kreuzung Horbacher Straße/Wiesenweg gefordert, da landwirtschaftliche Fahrzeuge sowohl die Mittelinsel als auch den Gehweg an Haus 339 überfahren. Dadurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen.

 

2. Heutige Situation

 

Die Horbacher Straße verbindet den Stadtteil Aachen-Richterich über Horbach mit der Gemeinde Locht in den Niederlanden. Im Bereich des Wiesenwegs ist die Horbacher Straße zweistreifig im Trennprinzip ausgebaut. An die Straße grenzt im Nordosten der Horbacher Friedhof, im Südwesten grenzen Wohnhäuser an den Gehweg. Auf der nordöstlichen Seite verläuft ein getrennter Beidrichtungs-Geh- und Radweg, wobei der Radweg rot gepflastert ist. Dieser misst eine Breite von 1,93 m. Der Gehweg ist 1,33 m breit. Auf der südwestlichen Seite der Horbacher Straße verläuft ein 1,95 m breiter Gehweg. Es gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Der Wiesenweg ist eine Anliegerstraße. Hier gilt Tempo 30. In kurzer Entfernung zur Horbacher Straße befindet sich der Kath. Kindergarten St. Heinrich im Wiesenweg.

 

Die Breite der Fahrstreifen neben der Mittelinsel beträgt 3,00 m und erfüllt damit nicht das in der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) definierte Mindestmaß für die Fahrstreifen von mind. 3,50 m bei landwirtschaftlichem Verkehr oder Linienverkehr. Aus diesem Grund überfahren größere Fahrzeuge, insbesondere landwirtschaftliche, beim Passieren der Mittelinsel und beim Abbiegen in den Wiesenweg den Gehweg, welcher an der schmalsten Stelle am Eckhaus Wiesenweg 31 ca. 1,50 m misst. Dadurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgänger*innen, die sich auf dem Gehweg aufhalten, und dem fließenden Verkehr. Da sich im Wiesenweg eine Kita befindet, ist eine sichere Überquerungssituation zwingend erforderlich.

 

Die Breite der Mittelinsel erfüllt mit knapp 2,00 m das in der RASt 06 geforderte Mindestmaß von Überquerungsanlagen für Fußgänger*innen.

 

Eine Verkehrserhebung an der Kreuzung Horbacher Straße/Wiesenweg im April 2019 ergab für den Zählzeitraum von 7:00 bis 19:00 Uhr eine Belastung von 961 Kfz auf der Horbacher Straße von den Niederlanden kommend. Aus Richterich kommend wurden 1032 Kfz gezählt. Dabei bogen 186 Fahrzeuge in den Wiesenweg ein. 194 Fahrzeuge fuhren aus dem Wiesenweg auf die Horbacher Str.

Die Mittelinsel wurde an diesem Tag von 66 Fußgänger*innen überquert.

 

3. Planung

 

Für die Überquerung des Fußgängerverkehrs neben der Einmündung des Wiesenwegs in die Horbacher Straße wurde im Mobilitätsausschuss beschlossen, eine Lichtsignalanlage mit Drucktaste an der Stelle der Mittelinsel zu errichten. Daher kann die Mittelinsel zurückgebaut werden. Der dadurch entstehende Platz im Straßenraum wird für die Verbreiterung der westlichen Nebenanlagen genutzt. Auf der verbleibenden Fahrbahnbreite von 7,00 Meter ist die Begegnung von LKWs problemlos möglich. Auch landwirtschaftliche Fahrzeuge haben ausreichend Platz. Die Nebenanlagen werden nicht mehr überfahren. Für die Kennzeichnung der neuen Verkehrssituation werden die Fahrbahnmarkierungen angepasst. Die Nebenanlagen im Bereich der Überquerungsstelle werden nach Aachener Standard barrierefrei ausgebaut.

 

4. Baukosten und Finanzierung

 

Für die bauliche Umsetzung entstehen Kosten von 44.000,00 €.

Ausreichende Mittel stehen unter PSP-Element 5-120102-600-01300-300-1/4-120102-608-4 - "Horbacher Straße, Querungshilfe Wiesenweg" zur Verfügung.
 

5. Weiteres Vorgehen

 

Nach Fassung des Ausführungsbeschlusses wird der Bauauftrag für 2021 vorbereitet.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP-Element 5-120102-600-01300-300-1 – Horbacher Str., Querungshilfe Wiesenweg

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

44.000

44.000

0

0

0

0

Ergebnis

44.000

44.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-608-4 – Horbacher Str., Querungshilfe Wiesenweg

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

36.000

36.000

0

0

0

0

Ergebnis

36.000

36.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

Erläuterung:

Die Maßnahme erzeugt aufgrund der auszuführenden Umbauarbeiten nicht näher bezifferbare CO2-Emmissionen. Zudem werden nach Fertigstellung der Lichtsignalanlage zusätzliche Abbremsvorgänge des fließenden Verkehrs entstehen, die den Treibstoffverbrauch und damit die CO2-Emmissionen erhöhen. Der Sicherheitsgewinn für Fußgänger*innen kann allerdings auf längere Sicht zu einer teilweisen oder ganzen Kompensation dieser CO2-Emmissionen führen, wenn mehr Nutzer*innen z.B. ihre Wege zum Kindergarten zukünftig statt mit dem eigenen Fahrzeug zu Fuß zurücklegen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...