Entscheidungsvorlage - FB 56/0079/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Das Aachener Modell – präventive und integrative Einzelfallhilfe für Hochrisikotäter im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens (WABe e.V.)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Verfasst von:
- FB 56/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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|
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24.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Hilfemaßnahme „Aachener Modell“ des WABe e. V. ab dem Haushaltsjahr 2022 durch die zuschussweise Übernahme etwaiger Mietausfälle bis zur jährlichen Höhe von maximal 9.200 Euro zu unterstützen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Seit 2011 besteht bei WABe e.V. die Hilfemaßnahme „Aachener Modell“ für entlassene Sexualstraftäter. Haftentlassene, die bestimmte Kriterien erfüllen müssen, leben dabei in einer Wohngemeinschaft, in der sie sozialarbeiterisch betreut werden (Betreutes Wohnen nach § 67 SGB XII). Ziel der Maßnahme ist eine gelingende Resozialisierung.
Bis Ende 2020 konnte WABe e.V. dazu Zimmer in angemieteten Räumlichkeiten ohne gesondert anfallende Mietkosten bereitstellen.
Durch den zwischenzeitlichen Umzug der WABe Wärmestube und Fachberatung ist diese Möglichkeit jedoch entfallen. Aufgrund der Bedeutung der Maßnahme sowohl für die Gesellschaft als auch für die betroffene Zielgruppe, musste WABe e.V. zu deren Fortsetzung eine gesonderte Wohnung anmieten. Da bezüglich dieser Wohnung nunmehr die entsprechenden Kosten gedeckt werden müssen, besteht für WABe e. V. das Risiko von Mieteinnahmeausfällen durch zeitweise leerstehende/nicht weiter vermietete Zimmer. Aufgrund von Erfahrungswerten wird seitens WABe e.V.von einem diesbezüglichen Jahresfehlbetrag von bis zu 9.200 Euro ausgegangen. Die Fortsetzung des „Aachener Modell“ setzt für WABe e.V. den Ausgleich dieses etwaigen Mietverlustes voraus.
Im Einzelnen wird auf die ausführliche Maßnahmebeschreibung in der Anlage verwiesen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 27.600 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | -27.600 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
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|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
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|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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147,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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114,6 kB
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